>> Entschließungsantrag als PDF
- Es gilt das gesprochene Wort! -
Anrede!
Das Thema Seenprivatisierung stand nun schon so oft auf der Tagesordnung des Landtages, dass man ja eigentlich geneigt sein möchte, es endlich mal zum Abschluss zu bringen. Doch der nun gefundene Kompromiss zwischen Bund und Land, das so genannte Seenpaket, ist unserer Auffassung nach leider kein Schlussstrich unter der Auseinandersetzungen bei diesem Thema.
Denn die von den Ministern Vogelsänger und Markov stolz präsentierte Paketlösung lässt zwei entscheidende Fragen offen: 1. Wie gehen wir mit den nun erworbenen Seen um, und 2. Was passiert mit den übrigen in BVVG-Besitz verbliebenen Seen?
Beispielsweise mit den 22 Seen, die das Land nicht erwerben will, weil sie entweder in Mischbesitz oder kleiner als fünf Hektar sind. Durchaus nachvollziehbar es, wenn das Land kein Interesse daran hat, lediglich Miteigentümer an einem See zu werden. Anders ist dies aber bei den vermeintlich zu kleinen Seen. Die Ausführungen des zuständigen Abteilungsleiters im Ausschuss vermittelten den Eindruck hier handele es sich lediglich um ein paar zu vernachlässigende Tümpel. Fünf Hektar sind aber nicht zwangsläufig eine zu vernachlässigende Größe. Stellen Sie sich einfach mal einen See mit 250 Meter Durchmesser vor. Ich gehe mal davon aus, dass der besagte Abteilungsleiter wie auch der eine oder andere hier Anwesende durchaus Probleme damit hat, das mal eben so locker durchzuschwimmen.
Des weiteren ignoriert diese Aussage, dass die Größe eines Sees nicht zwingend etwas über seine gesellschaftliche oder ökologische Relevanz aussagt.
Noch kritischer sehen wir das Verhandlungsergebnis im Hinblick auf die anderen 36 Seen, die Brandenburg bisher nicht erworben hat. Hier wurde vereinbart, dass diese im Direktverkauf Kommunen, Fischereipächtern, dem Nabu, den Landesanglerverband, oder Landkreisen angeboten werden sollen. Falls sich in diesem Verfahren keine Interessenten finden, werden die Gewässer von der BVVG allerdings wieder zur Privatisierung ausgeschrieben. Und damit wären wir bei diesen Seen dann genau wieder am Ausgangspunkt des Problems angelangt.
Wir setzen uns mit dem vorliegenden Entschließungsantrag daher für einen generellen Privatisierungsstopp ein!
Dabei geht es bei dieser Diskussion nicht um kleinteilige formale Details – es geht hier um die grundsätzliche Frage wie wir die Zukunft der Seen in Brandenburg gestalten wollen.
Wir sind davon überzeugt, dass die Seen in Landesbesitz gehören! Und deshalb lehnen wir auch die Veräußerung an Landkreise und Kommunen, wie es die interministerielle Arbeitsgruppe empfiehlt, ab!
Zudem darf die Gewässerbewertung keine Geheimniskrämerei sein. Alle sogenannten Gewässersteckbriefe sowie die Entscheidungskriterien beim Erwerb sollten transparent kommuniziert werden. Wenn die Seen in öffentlichen Besitz sind, soll die Öffentlichkeit auch informiert werden, was sich in ihrem Besitz befindet.
Nach europäischen, wie bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen muss die Bewirtschaftung, die Nutzung und der Schutz der Gewässer zum Wohle der Allgemeinheit erfolgen. Mit ihren weitläufigen Schilf- und vielfältigen Uferbereichen sind Seen wertvolle Orte der biologischen Vielfalt. Sie sind für die Regulierung des Landschaftswasserhaushaltes und als landschaftsbildende Elemente unverzichtbar. Im Falle von Privatisierungen steht zu befürchten, dass sich die Wasserqualität durch fehlende oder nicht sachgerechte Pflege verschlechtert. Insbesondere mit der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie könnten zukünftige Eigentümer überfordert sein.
Und das gilt - insbesondere in Zeiten klammer Kassen - auch für Landkreise und Kommunen. Allein die Überprüfung der Wasserqualität und deren richtige Interpretation setzt einiges an technischer und wissenschaftlicher Expertise voraus.
Was für den See im Niedermoorbereich gut ist, kann in einem nährstoffarmen See schon eine ökologische Katastrophe bedeuten. See ist eben nicht gleich See.
Bis 2015 müssen laut europäischer Wasserrahmenrichtlinie unsere Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand versetzt werden. Es ist das Land, das in der Verantwortung steht, dies umzusetzen. Und in der Regel kann man sich am besten um die Dinge kümmern, die sich auch im eigenen Besitz befinden. Vielen Dank!