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Michael Jungclaus spricht zum Antrag "Tagebaurandgemeinden ernst nehmen!"

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Es gilt das gesprochene Wort !

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste!

Nachdem wir ja heute Vormittag das Thema Braunkohle bereits ausführlich von der energiepolitischen Seite her betrachtet hatten, sollten wir den jetzigen Tagesordnungspunkt dafür nutzen, uns vor allem in die Situation der Betroffenen hinein zu versetzen.

Lehnen Sie sich also mal einen Augenblick zurück und stellen sich vor, Sie befinden sich in Ihrem gemütlichen Zuhause. Jetzt schätzen Sie von Ihrer Hauswand eine Entfernung von ca. 100 Metern. Ab dort gibt es jetzt keine Häuser und Straßen mehr, keine Parks, keine Wälder oder landwirtschaftlichen Flächen, ab dort beginnt die Abbruchkante eines Braunkohletagebaus. Wenn Sie morgens aus dem Schlafzimmerfenster schauen, blicken Sie in eine Senke mit einer braunen Wüste an deren Rand sich ein riesiges Stahl-Ungetüm unaufhörlich weiter frisst. Ihre Bäume im Garten sterben ab, da Sie nicht mehr ausreichend Grundwasser haben und ihr Haus hat durch die Grundwasserabsenkungen Risse bekommen. Eigentlich sollte es ja Ihre Altersvorsorge sein, doch wie viel ist solch ein Haus noch wert?

Sicher, Sie haben versucht, vom Tagebaubetreiber eine Entschädigung zu erhalten. Doch dieser fordert von Ihnen ein Sachverständigen-Gutachten, um nachzuweisen, dass er Schuld an den Schäden hat. Der Verursacher macht in Deutschland einen Nettogewinn von 1,2 Milliarden Euro im Jahr, Sie kommen finanziell gerade so über die Runden und und werden außerdem rund um die Uhr durch Lärm und Staub belästigt.

Dies, meine Damen und Herren, ist die traurige Wahrheit der Betroffenen vor Ort und ich bin mir sicher, dass es hier in diesem Raum niemanden gibt, der mit denjenigen tauschen möchte, die 100 Meter vom Tagebaurand Welzow-Süd entfernt wohnen!

Das Schutzgut „Mensch“ hat im Rahmen des damaligen Braunkohlenplanverfahrens, anscheinend kein sonderlich hohes Gewicht gehabt, sonst wäre diese Situation heute keine Realität.

Der vorliegende Antrag soll nun Linderung bringen und er hat durchaus einige positive Ansätze, mehr aber auch nicht. So wird vorgeschlagen, eine Entschädigungszahlung nach § 84 fortfolgende des Bundesberggesetzes zu prüfen. Hiernach soll aber für die Bemessung der Entschädigung der Zustand zu dem Zeitpunkt maßgebend sein, in dem die Behörde über den Grundabtretungsantrag entscheidet. In § 85 heißt es weiter: „Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht ...“ zu erzielen wäre.

Unserer Überzeugung nach, darf aber nicht der jetzige Verkehrswert mit dem schon entstandene Wertverlust als Grundlage herangezogen werden, Beurteilungsgrundlage muss der Wert sein, den die Immobilie ohne Tagebau und dessen Folgesschäden hätte.

Weiterhin sprechen Sie in ihrem Antrag von Abstandsregelungen, die bei künftigen Tagebauplanungen greifen sollen. Ich wiederhole: künftige! Nach Willen der CDU werden demnach also noch mehr Menschen als bisher an Tagebaurändern wohnen! Aber kein Problem - Man kann sie ja schließlich entschädigen.

Wir fordern hingegen, dass es keine neuen Braunkohletagebaue mehr in Brandenburg geben darf. Die Situation an den bereits genehmigten Tagebauen sind schlimm genug! Für die heute Betroffenen muss in der Tat eine angemessene Entschädigung erfolgen, dem stimmen wir grundsätzlich zu.

Wir werden aber mit Sicherheit keinem Antrag zustimmen der den Aufschluss weiterer Tagebaue zum Inhalt hat. Die Braunkohle ist ein Auslaufmodell. Die Landesregierung muss den Umstieg auf 100% Erneuerbar sowie endlich ein Zukunftskonzept für die Lausitz entwickeln.Es hat überhaupt keinen Sinn für eine Technik ohne Zukunft die Heimat Hunderter von Menschen zu opfern. Vielen Dank.