- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
In Brandenburg und den anderen Bundesländern wurde bislang keine Besiedelung naturschutzfachlich bedeutsamer oder naturnaher Lebensräume durch Ambrosia-Arten registriert. Daher gibt es aus naturschutzfachlicher Sicht derzeit keinen Anhaltspunkt für eine Wertung von Ambrosia als invasive Art im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Deshalb wird laut Brandenburger Erfahrungsbericht zu Ambrosien gegenwärtig kein Handlungsbedarf für Naturschutzbehörden bei der Erfassung oder Bekämpfung gesehen.
Unabhängig davon teilen wir aber die Einschätzung zu den gesundheitlichen Auswirkungen und begrüßen daher das vorgeschlagene Monitoring und Aktionsprogramm. Wie es bei den meisten Missständen sinnvoll ist, sollte dabei der Schwerpunkt vor allem auf dem Beseitigen der Ursachen liegen.
Die Ambrosien-Arten werden nur dann erfolgreich zurück zu drängen sein, wenn sich alle davon betroffenen Akteure einbringen. Es macht keinen Sinn, wenn Straßenränder mit Ambrosie speziell behandelt werden, auf dem Acker daneben die Pflanzen aber aussamen oder umgekehrt.
Auch wir empfehlen, die Bevölkerung und Landnutzer noch viel stärker auf die Problematik aufmerksam zu machen, um die weitere Ausbreitung vorzubeugen. Dabei ist es vor allem wichtig, dass sich neue Wuchsstandorte nicht etablieren können. Hier darf nicht am falschen Ende gespart werden, weil es später mit Sicherheit sonst noch teurer wird!
Noch immer ist Vogelfutter, das Ambrosiensamen enthält, die wichtigste Ursache für neue Wuchsstandorte. Hier muss auch der Handel in die Pflicht genommen werden, nur noch Ambrosien-freie Produkte anzubieten. Die bisherigen Kontrollen des Landes belegen, dass entsprechende Produkte weiter kontrolliert und bei entsprechender Belastung aus dem Handel genommen werden müssen.
Sind Bauarbeiten an Orten mit Ambrosien-Vorkommen vorgesehen, empfiehlt das Bundesamt für Naturschutz, dass die ausgehobene Erde auf den betreffenden Flächen verbleibt, um eine Verschleppung der Samen mit Erdmaterial in andere Gebiete zu unterbinden. Große Ambrosia-Bestände wurden auch in Blumenfeldern, insbesondere auf Feldern mit Sonnenblumen zum Selbstpflücken, gefunden. Hier wurden oft mit Ambrosiasamen verunreinigte Sonnenblumensamen, die für Futterzwecke bestimmt waren, ausgesät. Auch so genannte Wildäcker von Jägern können zur Ausbreitung beitragen.
Diese Beispiele verdeutlichen, dass neben den Landwirten und Gärtnern auch Förster, Jäger, Straßenmeistereien und Grünflächenämter noch intensiver über Ambrosia, ihr Aussehen und mögliche Präventions- und Regulierungsmaßnahmen informiert werden müssen, damit sie Wuchsorte frühzeitig erkennen und eine weitere Ausbreitung verhindern können.
Seit 2006 besteht in der Schweiz eine Melde- und Bekämpfungspflicht für die Ambrosie. Diese könnte auch für Brandenburg durch das Ordnungsbehördengesetz eingeführt werden.
Aber auch die Vernichtung von Ambrosiapflanzen ist nicht problemfrei. Das Bundesamt für Naturschutz beispielsweise rät hierbei von dem Einsatz von Agrar-Chemikalien außerhalb von Äckern grundsätzlich ab. Denn dadurch werden nicht nur Boden und Grundwasser belastet, sondern auch mehrjährige Pflanzenarten und damit die Vegetationsdecke vernichtet. Auf den vegetationsfrei gespritzten Flächen können dann umso leichter Ambrosiensamen aus benachbarten Beständen oder aus, im Boden befindlichen Samen, keimen. Der umgekehrte Effekte wäre also das Ergebnis.
All diese Punkte können wir gerne in den Ausschussberatungen diskutieren. Der Überweisung des vorliegenden Antrags stimmen wir selbstverständlich zu.
Angesichts der Tatsache, dass der Kollege Dombrowski bei der Verfassungsdebatte heute früh einen Großteil seiner Redezeit damit verbraucht hat sich ausdrücklich von dem Begriff Bekämpfen zu distanzieren, weil die Brandenburger schließlich ein friedliches Volk sind, hätte ich mir allerdings auch bei ihrem eigenen vorliegenden Antrag eine andere, friedvollere Überschrift gewünscht. Vielen Dank.