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Michael Jungclaus spricht zum Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften

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- Es gilt das gesprochene Wort !

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste!

Ich möchte meine Rede ausnahmsweise mal mit einem Zitat aus der Regierungskoalition beginnen. Frau Gregor-Ness hat sich bei der abschließenden Beratung im Ausschuss zu der Aussage veranlasst gesehen: „Dieser Gesetzesentwurf ist kein großer Wurf." In diesem Punkt sehe ich vorbehaltslose Übereinstimmung! Da hört es dann aber mit der Übereinstimmung auch schon wieder auf.

Bereits im Frühjahr hatten wir zum Brandenburgischen Wassergesetz die erste Lesung hier im Plenum. Seitdem hatten Sie die Gelegenheit, sich den Vorschlägen aus der Anhörung und den Änderungsanträgen der Oppositionsfraktionen anzunehmen. Passiert ist aber nahezu gar nichts! Anstatt Ihren Gestaltungsspielraum zu nutzen, haben Sie sich darauf konzentriert, Landesrecht an Bundesrecht anzupassen. Somit ist ohne den großen Wurf wertvolle Zeit ins Land gegangen.

Sie haben leider nicht die Chance genutzt, sich intensiv mit den Argumenten der Anzuhörenden auseinanderzusetzen und kündigen statt dessen an, sich im kommenden Jahr mit den Boden- und Wasserverbänden zu treffen. Meinen Sie nicht, dass Sie damit ein bißchen spät dran sind? Ich finde, das hätten Sie durchaus mal vor den Beratungen machen können.

Mit der Novellierung des Brandenburger Wassergesetzes hätten Sie unter anderem die Möglichkeit gehabt, zusätzliche 23 Millionen Euro pro Jahr in die Landeskassen zu spülen. Ihrer Ansicht nach haben wir das aber nicht nötig! So soll entnommenes Grundwasser, welches anschließend einem Oberflächengewässer zugeführt wird, weiterhin entgeltfrei bleiben. So als ob dies keine Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Das ist doch, liebe Kolleginnen und Kollegen eine völlig sinnfreie Regelung.

Diese Subventionierung der Braunkohle in Brandenburg, und damit vor allem des Konzerns Vattenfall, ist aus ökologischer und volkswirtschaftlicher Sicht nicht tragbar.

Und Vattenfall wird bei 1,5 Milliarden Gewinn durch die von uns vorgeschlagenen Abgaben bestimmt nicht in den Ruin getrieben.

Ausnahmen von Wassernutzungsentgelten sollten unser Ansicht nach nur für diejenigen Wassermengen gelten, die dem gleichen Gewässer bzw. Grundwasserleiter wieder zugeführt werden, aus dem sie entnommen wurden. Hiermit würde gleichzeitig auch der Landschaftswasserhaushalt gestärkt werden.

Weitere Befreiungen sollten nur für Wassermengen ermöglicht werden, die für die Herstellung von Gewässern in Tagebaurestlöchern vorgesehen sind, vorausgesetzt, sie stehen den Zielen des Gewässerschutzes nicht entgegen.

Schaut man sich Ihre Änderungsvorschläge des Paragraphen 40 an, halten Sie an der Subventionierung der Braunkohleförderung aber leider weiterhin fest.

Und bleiben wir gleich bei den Abgaben. Bei der Bemessung der Zahlungen an die Boden- und Wasserverbände, die für die Unterhaltung unserer Gewässer, Gräben, Schöpfwerke oder Stauanlagen zuständig sind, hatten sie leider auch keinen starken Wurfarm. Die Beiträge sollen weiterhin nach dem Flächenprinzip berechnet werden. So zahlen Flächeneigentümer bis auf wenige Ausnahmen einen einheitlichen Betrag je Flächeneinheit. Es ist doch aber regelrecht absurd, dass derjenige der durchaus gerne Wasser auf seinem Boden halten würde genauso viel zahlen muss, wie diejenigen, die einen Nutzen von Entwässerungsmaßnahmen haben.

Deshalb fordern wir eine Kostenbeteiligung nach dem Vorteilsprinzip. Nutznießer sind doch in erster Linie Landwirte und Eigenheimbesitzer, denen eine Bewirtschaftung ihrer Flächen ermöglicht wird und die vor Feuchtigkeit im Keller bewahrt werden. Alle Oppositionsfraktionen sind sich hier einig, dass wir eine Regelung nach dem Vorteilsprinzip benötigen. Aber auch diese Entscheidung schieben Sie auf die lange Bank! Also wieder einmal Punktabzüge für die Halbjahresbilanz !

Für den Landschaftswasserhaushalt, für eine gerechte Kostenbeteiligung, für einen vorsorgenden Hochwasserschutz und den Schutz unserer Gewässer und Feucht-Lebensräume haben Sie mit Ihrem Gesetzesentwurf hier tatsächlich keinen großen Wurf gelandet.

Wir werden ihrem Gesetz deshalb nicht zustimmen. Das tun wir vielleicht dann, wenn Sie ihre angekündigten Hausaufgaben gemacht haben! Vielen Dank!