- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Verpackungen, Altgeräte, Lebensmittel und andere Dinge des alltäglichen Lebens werden erst zu Abfall, wenn wir uns ihrer entledigen wollen oder müssen. Wir alle haben als Verbraucherinnen und Verbraucher daher einen wesentlichen Einfluss darauf, wie hoch die Müllberge in unserem Land werden. In Brandenburg hatten wir 2012 ein Aufkommen von 973 Tausend Tonnen zu bewältigen, das entspricht 390 Kilogramm Müll pro Person. Allein 345 Tausend Tonnen – also über 140 Kilogramm pro Person – davon Hausmüll.
Allein, wenn ich an die vielen Lebensmittel denke, die tagtäglich weggeworfen werden, bin ich mir sicher, dass es hier noch erhebliche Vermeidungspotenziale gibt. An dem hohen Müllaufkommen hat aber insbesondere auch der Handel eine wesentliche Mitschuld. In unserem Perfektionswahn wird alles aussortiert, was nicht der Idealnorm entspricht und landet wo? Auf dem Müll! Aber auch die Ex- und Hopp-Mentalität trägt ihren Teil dazu bei. Wir brauchen mehr langlebige Produkte statt Geräte, die pünktlich nach Ablauf der Garantiezeit das Zeitliche segnen.
All diese Probleme werden wir sicher nicht mit dem uns vorliegenden Entwurf zum Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz lösen können, dennoch bietet das Gesetz die ein oder andere Stellschraube, um Abfallvermeidung und Recycling zu stärken. Recycling ist schließlich Umwelt- und Klimaschutz und daher bin ich froh, dass wir uns dieses wichtigen Themas noch in der laufenden Legislaturperiode annehmen. Wobei wir korrekterweise in fast allen Fällen nicht von Recycling sondern Downcyling sprechen müssten, da die betreffenden Produkte in den seltensten Fällen 100% verlustfrei wiederverwertet werden. Würden wir nach dem Prinzip cradle-to-cradle wirtschaften, hätten wir kein Problem mit Müll. Es würde schlichtweg keiner anfallen.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzesentwurf passt in erster Linie Landes- an Bundesrecht an. Bereits zum 1. Januar 2012 ist das novellierte Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht auf Bundesebene in Kraft getreten, welches wiederum Neuregelungen aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie umsetzt.
Positiv zu werten ist die geplant breiter aufgefächerte Abfallhierarchie. Neben Vermeidung und Beseitigung wird der Begriff Verwerten nun weiter differenziert. Es wird unterschieden in Vorbereitung zur Wiederverwendung, Recycling und sonstige Verwertung, zu letzterer gehört auch die energetische Verwertung. Ziel ist eine jeweils möglichst hochwertige Verwertung und es wäre schön, wenn das dann in der Praxis auch so klappen würde.
Darüber hinaus werden Recycling- bzw. Wiederverwendungsquoten festgelegt. Für Siedlungsabfälle soll bis 2020 eine Quote von 65 Gewichtsprozent erreicht werden, für Bau- und Abbruchabfälle 70 Gewichtsprozent. Auch dies ist grundsätzlich positiv zu werten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine energetische Verwertung hiervon ausgeschlossen wird.
Schließlich sollte es nicht unser Ziel sein, möglichst viel Müll durch den Schlot zu jagen. Wir erleben ja gerade wieder beispielhaft bei der Müllverbrennungsanlage in Rüdersdorf, welche immensen Problem mit dieser Art der Müllverwertung verbunden sind. Dort ist die Bevölkerung berechtigterweise extrem beunruhigt – wir haben morgen ja hierzu auch die Übergabe einer Petition im Landtag.
Und wenn ich mir die Abfallbilanz 2012 der öffentlich-rechtlichen Entsorgung anschaue, dann haben wir beim Recycling und Wiederverwerten in Brandenburg noch viel Luft nach oben. Ich finde es auch persönlich immer ziemlich frustrierend, wenn ich zu Hause artig Müll trenne und dann der gelbe Sack doch in der Müllverbrennung landet. Auch hier im Landtag bin ich mir übrigens nicht immer so ganz sicher ob der ordentlich getrennte Müll tatsächlich dann auch stets getrennte Wege geht.
Abschließend sei noch erwähnt, dass wir in Brandenburg auch stärker der illegalen Entsorgungen einen Riegel vorschieben müssen. Mit den über 100 illegalen Abfallablagerungen hat Brandenburg da noch einiges an Hausaufgaben zu erledigen.
Alles in allem bin ich gespannt auf die Diskussionen im Ausschuss zu diesen ganzen Themen. Einer Überweisung des Gesetzentwurfes stimmen wir selbstverständlich zu. Vielen Dank.