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Michael Jungclaus spricht zum Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden

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- Es gilt das gesprochene Wort ! -

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste,

nach dem bisher Gehörten kann ich vermutlich zusammenfassen, dass es unser aller Anliegen ist, die Flut an Klagen gegen Beitragsbescheide der Gewässerunterhaltungsverbände zu beenden.

Der vorliegende Gesetzesentwurf kann hierzu beitragen. Die Handlungsfähigkeit der Verbände soll damit wiederhergestellt und eine rechtssichere Beitragserhebung ermöglicht werden.

Und hier gibt es ohne Zweifel Handlungsbedarf, denn die derzeitige Situation belastet nicht nur die Gewässerunterhaltungsverbände, sondern auch die Gemeinden mit Gerichtskosten in Millionenhöhe. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich diesen fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurf, auch wenn er ein Stück weit nur die Symptome anstatt die tatsächlichen Ursachen bekämpft.

Ich möchte noch einmal kurz auf die zwei wesentlichen Inhalte der Gesetzesänderung eingehen:

Der erste Punkt sind die Überschneidungen der Verbandsgebiete, diese darf es schlichtweg nicht geben, da sind wir uns sicherlich alle einig. Nun soll dieser Mangel bereits zum ersten Januar 2014 behoben werden. Das ist meiner Auffassung nach sehr sportlich und mein Appell geht an die Umweltministerin, dafür zu sorgen, dass Sie Ihren Beitrag zur Einhaltung der Terminkette leistet, damit die Gewässerunterhaltungsverbände noch rechtzeitig ihre Satzungen anpassen können.

Der zweite wesentliche Regelungsinhalt Ihres Gesetzesentwurfes ist die rückwirkende Legalisierung der Beiräte. Wir begrüßen es außerordentlich, dass die kritischen Anmerkungen der Anzuhörenden Wirkung gezeigt haben und Sie diesen Punkt nun detaillierter regeln. Denn Beiräten, die irgendwie zusammengesetzt wurden und nicht den Vorgaben des Paragraphen 2a Absatz 2 entsprechen, hätten wir nicht einfach den Stempel „alles in Ordnung" verpassen wollen.

Das wurde nachträglich durch Ergänzung des neuen Absatzes 5 klargestellt und findet so nun ebenfalls unsere Zustimmung.

Mit Ihrem Gesetzesentwurf werden also die wesentlichen beiden Punkte aufgegriffen, die bislang maßgeblich die Gerichte beschäftigen.

Wir wünschen den Gewässerunterhaltungsverbänden und den Gemeinden, dass nun mehr Ruhe einkehrt. So mancher der Anzuhörenden hat aber bereits deutliche Zweifel angemeldet, dass es dazu kommen wird.

Denn der Grund allen Übels wurde mit diesem Gesetz noch nicht angegangen. Da wäre zum Einen die ungerechte Beitragserhebung, die keinen Unterschied macht, um welche Flächennutzung es sich handelt, sondern alle über den gleichen Kamm schert.

Hier gibt es aber ja zumindest einen Hoffnungsschimmer mit dem Beschluss aus der letzten Landtagssitzung.

Wir sind schon gespannt auf die Prüfungsergebnisse der verschiedenen Beitragsmodelle, die uns im 1. Quartal des nächsten Jahres im Ausschuss vorgelegt werden sollen.

Zu diskutieren wären aber auch noch einmal die Dreiecks-Konstellation Gewässerunterhaltungsverbände, Gemeinden und Flächeneigentümer sowie der Umfang und Ausgestaltung der Verwaltungskosten. Denn auch diese Punkte sorgen regelmäßig für erheblichen Unmut.

Mit dem heutigen Gesetzesentwurf ist aus unserer Sicht ein erster Schritt getan, dem aber hoffentlich noch weitere folgen werden. In dieser Erwartung werden wir dem Gesetzesentwurf zustimmen.

Vielen Dank.