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Michael Jungclaus spricht zum Gesetzentwurf zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften

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- es gilt das gesprochene Wort! -

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!

Der Schutz der Gewässer und des Landschaftswasserhaushaltes gehört angesichts des Klimawandels und seiner Folgen in Brandenburg zu den besonders dringenden Aufgaben des Landes und daher begrüßen wir grundsätzlich auch die Initiative der Regierungskoalition. Allerdings benötigen wir dringend eine Neuorientierung in der Wasserpolitik und diesem Anspruch wird der vorliegende Entwurf bisher leider nicht gerecht.

Ein zentraler Kritikpunkt ist die Fortsetzung der indirekten Subventionierung der Braunkohle. Seit 1994 gilt eine Ausnahmeregelung, die den Bergbau vom für alle anderen Branchen üblichen Wassernutzungsentgeld befreit. Jährlich entgehen dem Landeshaushalt hierdurch ca. 23 Millionen Euro.

Die von Ihnen geplante Gesetzesnovellierung sieht leider vor, lediglich ein Zehntel des Gesamtvolumens, das zur Trockenhaltung der Gruben abgepumpt wird, von den Betreibern einzufordern. Und das dann auch nur stufenweise.

Das restliche Wasser, das Sie auch in Zukunft von den Zahlungen befreien wollen, wird zu großen Teilen in Flüsse eingeleitet und ist damit für das Grundwasser, dem es entzogen wurde, verloren - obwohl dies bekanntlich gravierende Auswirkungen hat, beispielsweise das Trockenfallen wertvoller Feuchtgebiete oder die Versauerung von Flüssen.

Die „kuschelig" in ein Stufenmodell eingepackten Änderungen sind marginal. Die geplante Gesetzesänderung wird zur Loyalitätsbekundung gegenüber Vattenfall, zeugt aber nicht von einem ernsthaften Interesse, die Kosten, mit denen der Braunkohletagebau unsere Volkswirtschaft belastet, auch nur annähernd vom Verursacher wieder einzufordern.

Sie müssen sich also die Frage gefallen lassen: Welche Härten wollen Sie da vermeiden, wenn Sie dem Vattenfall-Konzern weitere Abgaben in Millionenhöhe erlassen? Und welche Härten glauben Sie andererseits dem Landeshaushalt noch zumuten zu können, nur um auf lange Sicht an der Braunkohle als größtem „Klima-Killer" unter den fossilen Brennstoffen festhalten zu können?

Wir fordern in unserem Änderungsantrag, dass kostendeckende Wassernutzungsentgelte angestrebt werden. Dazu gehören:

  1. die sofortige Angleichung des Wassernutzungsentgelts an das für alle anderen Branchen übliche Niveau,
  2. eine Befreiung davon lediglich für die Wassermengen, die nach Abpumpen direkt wieder demselben Gewässer zugeführt werden sowie
  3. eine Bezahlung des Wassers, das zur Flutung von Tagebauen gebraucht wird, falls die Ziele des Gewässerschutzes dabei nicht nachweisbar eingehalten werden.

Alle drei genannten Punkte fordert auch die europäische Wasserrahmenrichtlinie, in der es heißt, dass die Umwelt- und Ressourcenkosten dem Verursacher zuzuordnen sind. Und das sollte angesichts der Schäden die durch den Braunkohlabbau entstehen doch wohl das Mindeste sein !

Darüber hinaus gibt es aber noch auch noch weitere Kritikpunkte, die ich hier kurz erwähnen möchte.

1. Die grundsätzlich ökologische Ausrichtung der Bewirtschaftungsziele sollte mehr gestärkt werden. Die Gewässerunterhaltung ist auf diese Zielstellung auszurichten, und selbstverständlich muss dies auch im Gesetzestext deutlich werden.

2. Finden wir in der vorliegenden Gesetzesnovellierung die Förderung des vorsorgenden Hochwasserschutzes nicht genügend berücksichtigt. Hier hat nach wie vor der technische Hochwasserschutz eine Vorrangstellung. Unsere Flüsse brauchen aber vor allem mehr Raum!

Eine langfristig angelegte Hochwasserpolitik muss neue Prioritäten setzen: Die Schaffung zusätzlicher Überschwemmungsgebiete sowie die Anpassung der Siedlungsentwicklung und die Formen der Landnutzung an die Erfordernisse des Klimawandels sollten dabei ganz oben stehen.

Und 3. Unsere Forderung nach einer Neuausrichtung bei der Finanzierung der Gewässerunterhaltung. Hier muss zukünftig das Vorteilsprinzip gelten. Die derzeitig praktizierte rein flächenbezogene Kostenbeteiligung ist in höchstem Maße ungerecht, weil auch Grundstücke herangezogen werden, die von Unterhaltungsmaßnahmen nicht profitieren - zum Beispiel Waldflächen oder viele Naturschutzflächen.

Die Landwirtschaft hingegen wird bevorzugt – aber das kennen wir ja schon aus dem vorherigen Tagesordnungspunkt. Wir sind dahingegen der Auffassung: Derjenige der von der Gewässerunterhaltung profitiert sollte sie auch vorrangig finanzieren.

Zusammenfassend kann ich sagen, dass der vorliegende Entwurf der besonderen Bedeutung des Wasserhaushaltes in Brandenburg nicht gerecht wird. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich im Ausschuss daraus noch was Vernünftiges machen lässt und stimmen einer Überweisung daher zu. Vielen Dank.