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Michael Jungclaus spricht zum Volksbegehren zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbots am Flughafen BER

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Es gilt das gesprochene Wort!

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!

wie sicherlich für die meisten kam auch für unsere Fraktion der Sinneswandel des Ministerpräsidenten beim Nachtflugverbot aus heiterem Himmel. Eine beachtliche Kehrtwende für den frisch gebackenen Aufsichtsratschef!

Und nun stehen wir hier und rätseln, ob wir lediglich eine weitere Folge der Satire „Pleite, Pech und Pannen am BER" geboten bekommen, oder ob der Ministerpräsident es tatsächlich ernst meint.

Es wäre schön, wenn das Volksbegehren und der drohende Volksentscheid so starken Druck auf die Landesregierung ausgeübt haben, dass sie sich diesem nun beugt und eine echte Kehrtwende vollzieht. Aber ist dem tatsächlich so? Nicht nur der vorliegende Entschließungsantrag von Rot-Rot gibt Anlass zu zweifeln.

Der Ministerpräsident nannte als Motiv für den Sinneswandel er wolle die Spaltung der Gesellschaft vermeiden. Aber in keiner der gewundenen Erklärungsversuche des Ministerpräsidenten konnte ich ein Plädoyer für den Gesundheitsschutz vernehmen. Auch zum Nachtflugverbot von 22-6 Uhr gibt es kein klares Bekenntnis. Ministerpräsident Platzeck spricht lediglich von „Nachtruhe" und vermeidet einen klaren Zeitraum zu benennen.

Wie halbherzig die Landeregierung hier bisher agiert wird auch an ihrer Bundesratsinitiative deutlich: Statt sich der Initiative von Rheinland-Pfalz anzuschließen wie es Rot-Rot ja noch vor kurzem selbst erklärt hatte, kommt nun ein verwässerter eigener Vorschlag der im Grunde Nachtflüge als gegeben festschreibt.

Schon lange haben wir darauf gewartet, dass die Landesregierung ihrer Forderung nach einer bundeseinheitlichen Regelung für den Nachtflug endlich Taten folgen lässt und eine Bundesratsinitiative vorlegt. Dass es aber eine so butterweiche Initiative sein würde, haben wir uns nicht träumen lassen.

Die Landesregierung geht mit einer Initiative in die Verhandlungen, die sogar dazu führen könnte, dass weitergehende Nachtflugeinschränkungen verhindert werden.

Denn Details zur Rücksichtnahme der Nachtruhe sollen durch eine Rechtsverordnung des Bundesverkehrsministeriums geregelt werden. Mit diesem Freibrief könnte der Bundesminister gegebenenfalls sogar bestehende Nachtflugregelungen an Flughäfen angreifen.

Schließlich ist das Bundesverkehrsministerium in der Vergangenheit nicht gerade häufig damit aufgefallen, dass es seine Politik an einer nachhaltigen Mobilität ausrichtet.

Da die Landesregierung die Bundesratsinitiative vor dem Sinneswandel des Ministerpräsidenten vorgelegt hat, hatten wir bis zur Stunde noch die Hoffnung, sie würde diesen Entwurf zurückziehen. Offenbar hat sie dies jedoch nicht vor. Und wieder stehen wir da und fragen uns: Was will die Landesregierung eigentlich? Schließlich wäre die logische Konsequenz aus der Annahme des Volksbegehrens eine Bundesratsinitiative, die sich für ein bundesweites Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr einsetzt.

Das Festhalten an der Bundesratsinitiative in der vorliegenden Form, macht uns daher skeptisch und gibt dem Verdacht weiter Nahrung, der Ministerpräsident möchte den Bürgerinitiativen das Instrument des Volksentscheids aus der Hand schlagen.

Sogar die LINKE aus Hessen sah sich dazu veranlasst, ihre Brandenburger Genossinnen öffentlich dazu aufzurufen, diese Initiative zurückzunehmen! Ich kann mich dieser Forderung nur anschließen. Die LINKE reklamiert ja für sich, dass der Sinneswandel der Brandenburger SPD in Sachen Nachtflug auch auf ihren Druck zurückzuführen ist. Dann liebe Genossinnen und Genossen sorgen sie doch jetzt auch mit ihrem Druck dafür, dass die Forderung des Volksbegehrens nicht nur angenommen, sondern auch umgesetzt wird!

Das Mindeste, was in der aktuellen Situation von der Landesregierung zu erwarten ist, ist die Unterstützung der Bundesratsinitiative aus dem ebenfalls SPD-geführten Rheinland-Pfalz. Diese fordert zwar auch kein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr, ist aber an einigen Punkten deutlich besser zu bewerten, als die Brandenburger.

So bleibt Brandenburg bei der Beteiligung der Öffentlichkeit hinter dem Vorschlag von Rheinland-Pfalz zurück, da nicht das Verwaltungsverfahrensgesetz gelten, sondern Näheres per Rechtsverordnung festgelegt werden soll. Ein „angemessenes Maß" ist vorgesehen und soll erst noch definiert werden. Rheinland-Pfalz schlägt zudem vor, dass über die Flugverfahren „Einvernehmen mit dem Umweltbundesamt" hergestellt werden muss.

Dem steht der schon genannte Brandenburger Freibrief für den Bundesverkehrsminister gegenüber. Wozu das ganze? Die Bürgerinitiativen können Sie damit jedenfalls nicht gewinnen!

Doch zurück zum Brandenburger Verantwortungsbereich: In der Anhörung im Infrastrukturausschuss führte Rechtsanwältin Hess noch einmal aus, dass zwei Wege zu einem Nachtflugverbot am BER führen: Erstens, die Änderung der gemeinsamen Landesplanung mit Berlin. Und Zweitens eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses.

Für die einvernehmliche Regelung muss die Landesregierung nun wie bereits von Ministerpräsident Platzeck angekündigt schnellstmöglich Verhandlungen mit Berlin aufnehmen.

Den zweiten Weg kann Brandenburg auch alleine beschreiten. Im Planfeststellungsbeschluss wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Planfeststellungsbehörde berechtigt ist, Flugbetriebsregeln zu ändern, wenn sich die Rahmenbedingungen verändert haben. Und genau das ist am BER der Fall: Veränderte Flugrouten, noch nicht abgeschlossene Lärmschutzmaßnahmen, neue lärmmedizinische Erkenntnisse, um nur einige zu nennen.

Wenn es die Landesregierung also mit dem Nachtflugverbot ernst meint, muss sie neben den Verhandlungen mit Berlin auch die Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses anstreben! Ein konsequentes Nachtflugverbot hat erst dann Bestand, wenn es im Planfeststellungsbeschluss gerichtsfest verankert ist.

Eines werden wir hier sicherlich nicht hinnehmen: Dass die Landesregierung halbherzig in Verhandlungen zieht und sich im Falle des Scheiterns dann mit dem Hinweis, „man habe es ja versucht", aus der Verantwortung zieht.

Schließlich ist es die Landesregierung, die diese missliche Situation, in der sie sich nun befindet, herbei geführt hat.

Hätten Sie, Herr Ministerpräsident, von vornherein klar Stellung für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger bezogen, anstatt herumzudrucksen und sich mit Verweis auf die Notwendigkeit einer bundeseinheitlichen Lösung herausgeredet, hätten Sie ihre Berliner Genossen nicht aus heiterem Himmel vor den Kopf stoßen brauchen. Dann wären Sie allerdings vermutlich auch nicht Aufsichtsratsvorsitzender geworden. Aber das wäre vermutlich ein Vorteil gewesen, denn es hätte Ihnen den eklatanten Interessenkonflikt, in dem Sie sich aktuell befinden, erspart.

Ich tue mich jedenfalls schwer mit der Vorstellung, dass Sie die Forderung des Volksbegehrens tatsächlich gegen den Willen des Bundes und des Landes Berlin durchsetzen und dabei weiter Aufsichtsratsvorsitzender bleiben.