– Es gilt das gesprochene Wort !
Warum leben Sie gerne in Brandenburg? Die häufigsten Gründe, die unsere Bürgerinnen und Bürger in der aktuellen forsa-Umfrage zur DDR-Vergangenheit nannten, sind unsere Landschaften und die Natur. Dieses Ergebnis können wir als Lob, aber auch als Aufforderung verstehen, als Aufforderung, für eine Stärkung des Naturschutzes zu kämpfen. Mit der Aufstellung des Brandenburgischen Ausführungsgesetzes zum Bundesnaturschutzgesetz haben wir die Möglichkeit, diese Wertschätzung auch gesetzlich zu untermauern und eine positive Entwicklung unserer Naturlandschaften und der Biodiversität zu fördern.
Im Vergleich zur Novellierung des eben behandelten Brandenburger Wassergesetzes haben Sie mit dem vorgelegten Gesetzesentwurf zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechts mehr getan, als ausschließlich Landesrecht an Bundesrecht anzupassen. Auf die zwei wesentlichen Änderungen möchte ich kurz eingehen:
Im Abschnitt „Erholung in Natur und Landschaft" haben Sie den Zugang zu Erholungsflächen, wie Gewässer oder Wälder, für die Allgemeinheit gestärkt. Gemeinden bekommen die Möglichkeit, Satzungen zu erlassen, die das Betreten von privaten Wegen und nicht bebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen regeln. Sperrungen durch Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte sollen zukünftig nur noch mit vorheriger Genehmigung möglich sein. Diese Neuregelungen begrüßen wir ausdrücklich und hoffen stark, dass hiermit in der Praxis genügend Rechtssicherheit geschaffen wird !
Ein weiteres Novum haben Sie für die formelle Unterschutzstellung von Vogelschutzgebieten vorgesehen. Mit Paragraph 15 beabsichtigen Sie, 20 Vogelschutzgebiete mit einem Schlag unter besonderen Schutz zu stellen, um Ihren Verpflichtungen nach der europäischen Vogelschutzrichtlinie nachzukommen.
Hiermit sparen Sie Zeit, Geld und Personal. Dies ist angesichts der Haushaltslage nicht grundsätzlich zu verurteilen, doch befürchten wir, dass Ihre Regelung zu einer Zwei-Klassen-Unterschutzstellung von Vogelschutzgebieten führen wird.
Zum Einen haben wir die acht Vogelschutzgebiete, die in der Vergangenheit bereits formell als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet oder Nationalpark unter Schutz gestellt wurden. Für diese gelten jeweils spezifische Schutzgebietsverordnungen, die auf die Anforderungen der vorkommenden Biotope und Arten eingehen.
Zum Anderen haben wir die 20 Vogelschutzgebiete, die Sie mit der Gesetzesnovelle formell unter Schutz stellen wollen. Hier definieren Sie zwar Erhaltungsziele für jedes einzelne Vogelschutzgebiet, mit ihren Verboten in § 15 werden sie aber nicht jedem einzelnen Gebiet gerecht. Daher sehen wir hier noch erheblichen Ergänzungsbedarf.
Neben diesen beiden wesentlichen Änderungen haben Sie bisher leider nicht die Gelegenheit genutzt, die Regelungen zur guten fachlichen Praxis grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen. Hier hat ihr Engagement für Natur und Umwelt in Paragraph 2 gerade mal zu einer minimalen Ergänzung zum sogenannten „Bindematerial" gereicht. Dabei zählt besonders die Landwirtschaft zu den Hauptverursachern des Artenrückgangs, vor allem auch in Zeiten des Booms von Energiepflanzen. Die teilweise bedenklichen Entwicklungen zeigen doch, dass die gute fachliche Praxis oft nur gut gemeint, aber nicht immer gut durchdacht ist, meine Damen und Herren. Hier benötigen wir dringend mehr rechtsverbindliche und vor allem überprüfbare Pflichten.
Und auch beim § 18 sehen wir noch Ergänzungsbedarf. Beispielsweise mit der Aufnahme von Feldgehölzen, mageren Wiesen- und Weidenstandorten oder höhlenreichen Einzelbäumen. Das Fehlen eines landesweiten Baumschutzes nach Ablauf der entsprechenden Übergangslösung könnte damit zumindest teilweise kompensiert werden.
Zusammenfassend kann man sagen, Sie haben mit diesem Gesetzesentwurf die notwendige Anpassung an das Bundesnaturschutzgesetz vollzogen und mit den erweiterten Zugangsmöglichkeiten zu Erholungsflächen eine wichtige und notwendige Änderung eingebracht. Für den Naturschutz selbst bleiben die landesspezifischen Optimierungsmöglichkeiten aber bisher weit hinter dem zurück, was wir uns vorstellen.
Aber wir haben ja hier nur die erste Lesung. Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss eine ausführliche Anhörung haben werden und freue mich auf die anschließenden Diskussionen. Der Ausschuss-Überweisung stimmen wir selbstverständlich zu.
Vielen Dank!