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Michael Jungclaus spricht zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechts

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- Es gilt das gesprochene Wort! -

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste!

als ich mir am vergangenen Freitag auf dem vom Umweltministerium organisierten Workshop „Maßnahmenprogramm Biologische Vielfalt“ so die Vorträge anhörte, konnte ich erstaunlich viele Parallelen zwischen den dortigen Forderungen und unseren Änderungsanträgen zum Naturschutzgesetz feststellen.

Schön, dass unsere Positionen auf einer Veranstaltung des Umwelministeriums bekräftigt werden. Schade nur, dass man davon weder im Gesetzesentwurf noch in den Änderungsanträgen von SPD und Linke etwas wiederfindet.
50 Prozent der Arten in Brandenburg werden als gefährdet eingestuft. Noch schlimmer bei bei Vogelarten der Agrarlandschaft: die Bestände des Rebhuhns sind um 73 Prozent zurückgegangen, beim Kiebitz sind es 60 Prozent, beim Feldsperling 52 Prozent um nur einige der vorgestellten Zahlen zu nennen.

Auch die Landesregierung wird wohl nicht bestreiten, dass diese Entwicklung nicht durch die Arten selbst, sondern durch die Intensivierung der Landwirtschaft verschuldet ist.
Und genau hier müssen wir ansetzen, denn die Landwirtschaft findet immerhin auf 40 Prozent der Landesfläche statt.

Ihnen liegt unter anderem ein umfangreichen Änderungsantrag unserer Fraktion zur guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft vor, der nicht nur ein Grünlandumbruchverbot und eine obligatorische Fruchtfolge vorsieht, sondern auch eine Stärkung von naturnahen Strukturen und die Begrenzung von Ackerschlaggrößen. Der bisherige Paragraph 2 im Gesetzesentwurf hat hier mit einer winzigen Regelung zu Bindemitteln ein lächerliches Dasein. Und auch dem vorliegenden Entschließungsantrag von SPD und LINKE kann man ansehen was das für eine schwere Geburt gewesen sein muss.

Wenn man brücksichtigt wer in der Koalition agrarpolitisch den Hut auf hat und das mit dem bisher an den Tag gelegten Durchsetzungsvermögen des Juniorpartners verbindet muss man das Ergebnis aber zumindest als einen Achtungserfolg bewerten.

Zustimmen können wir hier aber trotzdem nicht. Zu wenig und zu zaghaft – weitgehendst beschränkt aufs Prüfen und Verweisen auf andere Zuständigkeiten. Wie man es in Brandenburg eben so kennt.
Eigentum verpflichtet, dies gilt gegenüber der Umwelt in besonderem Maße für die Landwirtinnen und Landwirte, die schließlich in einem immensen Umfang über die EU von Steuergelder profitieren. Die daran geknüpften Cross Compliance-Vorschriften sind für den Naturschutz auf Agrarflächen aber völlig unzureichend!

Und beim zweiten bedeutsamen Thema, den Vogelschutzgebieten? Hier wurde von der Landesregierung ein neuer Paragraph definiert, der die 20 fehlenden Vogelschutzgebiete auf einen Schlag formell unter Schutz stellen soll. Allerdings wurde dabei versäumt, gebietsspezifische Ge- und Verbote sowie Pflege-, Entwicklungs- und Erhaltungsmaßnahmen festzuschreiben. Statt dessen wurden ein bißchen was formuliert, das für alle Gebiete gleichermaßen gelten sollte. Zu wenig um den Arten der einzelnen Gebiete gerecht zu werden! Und was machen nun SPD und Linke: Sie schmeißen sogar noch diese wenigen Regelungen aus dem Gesetz.

Das europarechtlich gültige Verschlechterungsverbot für den Erhaltungszustand der in den Vogelschutzgebieten vorkommenden Arten ist ja schön und gut, aber was heißt das denn in der Praxis, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Linke. Ohne konkrete und praxisnahe Regelungen und eine entsprechende Kommunikation können die Vogelschutzgebiete nicht funktionieren.

Mit unserem Änderungsantrag hatten wir einen praktikablen Mittelweg aufgezeigt. Zum Einen Basisregelungen, die ab Inkrafttreten für alle Vogelschutzgebiete gelten sollen und zum Anderen die nachträgliche Erarbeitung der fehlenden gebietsspezifischen Regelungen innerhalb einer vorgegebenen Frist.

Auch an vielen anderen Stellen hatten wir Verbesserungen für den Naturschutz vorgeschlagen, ich nenne nur die Stichworte landesweiter Baumschutz, Erweiterungen bei den gesetzlich geschützten Biotopen sowie beim Vorkaufsrecht. Aber auch hier fanden sich in der Ausschussberatung leider keine Mehrheiten.

Zum Vorhaben, Ersatzzahlungen nun Realkompensationen gleichzustellen möchte ich nur anmerken, dass ich froh bin, dass auch der Parlamentarischen Beratungsdienst diesen Änderungsvorschlag von SPD und LINKE für rechtlich bedenklich einstuft.

Und das sage ich auch in Hinblick auf den morgigen Tagesordnungspunkt Landnutzungspolitik. Wir sind gut beraten, Brandenburg auch zukünftig nicht in Schutz- und Schmutzecken aufzuteilen.

Zusammenfassend muss ich leider feststellen: Die Chance der Weichenstellung im Naturschutz für die nächsten Jahre wurde trotz der langen Zeit die wir uns genommen haben vertan. Der vorliegende Entwurf ist unausgegoren, er ist fachlich fragwürdig und er ist wie das aktuelle Gutachten zu den Ersatzzahlungen aufzeigt auch handwerklich fehlerhaft.

Wir werden ihm daher nicht zustimmen. Vielen Dank!