- Es gilt das gesprochene Wort ! -
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste!
Der heutige Weltwassertag mit dem Titel „water and food security" in Marseille gibt uns einen guten Anlass, das Thema Wasser in der Aktuellen Stunde aufzugreifen. Sicher wären auch die Diskussionen im Oderbruch ein guter Anlass gewesen.
Das Thema Wasser betrifft uns aber durchaus in mehreren Dimensionen. Entweder gibt es zu viel oder zu wenig oder manchmal auch beides. Wer, um bei dem Beispiel zu bleiben, durch das Oderbruch fährt, kommt immer wieder an Flächen vorbei, auf denen in Senken das Wasser steht und ein paar Meter weiter der Boden vor Trockenheit Risse bildete. Und das auf ein und denselben Acker. Aber mit dem Oderbruch beschäftigen wir uns ja später noch...
Dieses Beispiel macht aber deutlich, dass es nicht nur darum geht, das Wasser entweder in der Landschaft zu halten oder abzuführen sondern, dass landesweit neue Konzepte für den Landschaftswasserhaushalt benötigt werden. Die Probleme existieren schon heute und werden sich in Zukunft voraussichtlich noch verstärken. Und in Brandenburg sind wir besonders betroffen.
Brandenburg ist mit durchschnittlich 558 mm Niederschlag pro Jahr das trockenste Bundesland Deutschlands. Und mit dem zunehmenden Klimawandel werden zukünftig noch mehr erhöhte Jahrestemperaturen mit stärkeren Verdunstungsraten, zunehmende Trockenperioden und Starkregenereignisse erwartet. Dies alles stellt uns vor neue Herausforderungen, um das Wasser in der Landschaft zu halten und es für die Trinkwasserversorgung in ausreichendem Maße und guter Qualität verfügbar zu machen.
Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, das aktuell zu erstellende Gutachten zum Landschaftswasserhaushalt in Brandenburg der BTU Cottbus zum Anlass zu nehmen, die bisherigen Maßnahmen zum Landschaftswasserhaushalt in Brandenburg auf den Prüfstand zu stellen. Wir erwarten nicht nur eine Diskussion hierzu im Fachausschuss, sondern auch, dass aus der Evaluierung bisheriger Maßnahmen Rückschlüsse für die Zukunft gezogen werden. Wir fordern hierauf aufbauend ein Maßnahmenkonzept für ein nachhaltiges Wassermanagement in Brandenburg, damit Binnenhochwasser und Dürren so gut wie möglich entgegengewirkt werden kann.
Dieses Maßnahmenkonzept soll nicht nur technische Lösungen beinhalten, sondern auch neue Wege für Landnutzer und Anwohner beinhalten. Und wir erwarten, dass es sich hierbei um ein übergreifendes Konzept handelt, bei dem nicht nur das Umweltministerium, sondern auch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft und das Innenministerium einbezogen werden müssen. Denn Wasser, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist nicht nur ein Umweltthema.
Das Thema ist von hoher Bedeutung für die Trinkwasserversorgung, wie auch für die Landwirtschaft und muss daher auch einen entsprechenden Stellenwert in der Nachhaltigkeitsstrategie einnehmen. Erste Diskussionen hierzu wird es ja bereits morgen bei der Auftaktveranstaltung geben. Weiterhin sollten die Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie als Grundlage herangezogen werden und Synergieeffekte mit dem gerade zu erstellenden Moorschutzprogramm sowie dem Maßnahmenkonzept für eine Biologische Vielfalt genutzt werden.
Denn Wasser ist die Grundvoraussetzung für Artenvielfalt.
Und bleiben wir bei der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie: Diese hat zum Ziel, bis 2015 einen guten ökologischen und chemischen Zustand für oberirdische Gewässer und einen guten quantitativen und chemischen Zustand des Grundwassers zu erreichen. Hierzu hat das Umweltministerium unter anderem einen Bericht mit dem Titel „Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie" herausgegeben, auf den ich kurz eingehen möchte.
Aufgeführt sind hier auf Seite 29 zunächst die größten Wassernutzer im Land. An Nummer eins steht der Braunkohletagebau. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Sümpfungswässer, welche zur Trockenlegung der Kohleflöze abgepumpt werden und überwiegend ungenutzt in die Oberflächengewässer abgeleitet werden.
An zweiter Stelle wird die Kühlwassernutzung für die Stromerzeugung genannt, also in erster Linie unsere Braunkohlekraftwerke. Von den entnommenen 173 Mio. m³ werden hierbei 64 Mio. pro Jahr über die Kühltürme in die Luft geblasen. Durch die riesigen Wasserentnahmen in der Lausitz wird den Grundwasserleitern wesentlich mehr Wasser entnommen, als neu gebildet wird. Wir haben hier also eine deutlich negative Wasserbilanz, was an sich schon schlecht ist. Hinzu kommen dann auch noch Setzungsschäden an Wohnhäusern, die durch das Abpumpen des Wassers verursacht werden.
Wir fordern hier dauerhafte Lösungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie angemessene Beiträge, die von den verantwortlichen Nutzern derart großer Wasserressourcen, erhoben werden. Hierzu hatten wir ja bereits einen Änderungsantrag zum Landeswassergesetz eingebracht.
Neben dem Bergbau ist jedoch auch die Entwässerung in der Landschaft ein maßgebliches Problem. So heißt es auf Seite 79 des bereits erwähnten Berichtes:
Die faktisch immer noch bestehende Überentwässerung vieler Brandenburger Landschaften hat den klimatisch bedingten und großflächig wirksamen Trend absinkender Grundwasserstände verstärkt und zudem noch bei vielen Seen zu erhöhten Nährstoffeinträgen geführt.
Auch hier wird wieder deutlich, meine Damen und Herren, dass wir eine gemeinsame Strategie von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium benötigen.
Dabei ist besonders für Trinkwasserversorgung und Ökosysteme neben der reinen Verfügbarkeit auch die Wasserqualität von hoher Bedeutung.
Schaut man sich die chemische Beschaffenheit der Grundwasserleiter an, so befinden sich wieder vor allem die bergbaubeeinflussten in einem schlechten Zustand. Ursache sind hohe Belastungen durch Sulfat. Aber auch für Nitrat und Ammonium werden flächenhafte Überschreitungen der Schwellenwerte festgestellt. Wann hier ein guter chemischer Zustand nach der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden wird, steht in den Sternen. Dabei sind hohe Sulfatkonzentrationen insbesondere bei der Verwendung als Trinkwasser für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher von Bedeutung.
Der Bergbau wirkt sich hier aber nicht nur negativ auf die Grundwasserkörper, sondern auch auf die Fließgewässer aus. So kommt es in der Lausitz verstärkt zu Einträgen von Sulfat und Eisen in die Spree und zur Versauerung. Diese Auswirkungen reichen dann je nach Fließeigenschaften der Spree sogar bis nach Berlin. Hier zeigt sich besonders deutlich, wie weit verzweigt unser Wasserökosystem ist und wie weit sich negative Auswirkungen bemerkbar machen.
Aber besonders für die Trinkwasserversorgung in Brandenburg und Berlin ist eine unbedenkliche Wasserqualität gerade der Spree von immenser Bedeutung.
Der erwähnte Bericht zeigt darüber hinaus auf, dass rund 50 Prozent der Fließgewässer eine so hohe Stickstoffkonzentration aufweisen, dass die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie nicht erreicht werden können.
Problem ist hier vor allem die Landwirtschaft. Für Belastungsschwerpunkte sollen Maßnahmen zur Reduzierung der Nährstoffbelastung vorbereitet werden, die auf freiwilliger Basis von Landwirtschaftsunternehmen oder Unternehmen der Siedlungswasserwirtschaft gegen einen finanziellen Ausgleich durchgeführt werden. Der Bericht kommt jedoch auf Seite 119 selbst zu dem Schluss, dass diese Maßnahmen allein nicht reichen werden, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Wir brauchen also auch hier keinen Tropfen auf den heißen Stein, sondern eine grundsätzliche Reduzierung von Nährstoff- und Pestizideinträgen aus der Landwirtschaft, meine Damen und Herren.
Eine gute Möglichkeit würde sich mit einer Verschärfung der guten fachlichen Praxis bieten, doch dieser Möglichkeit hat sich die Landesregierung in Ihrem Entwurf des Naturschutzgesetzes bisher leider nicht bedient.
Wie an diesen Beispielen deutlich geworden ist, benötigen wir in erster Linie keine kleinteiligen Anträge, um mal schnell dort einzugreifen, wo es gerade brennt (wie heute nachmittag beim Thema Oderbruch). Wir brauchen ein übergreifendes Maßnahmenkonzept für einen stabilen Wasserhaushalt und die Reduzierung stofflicher Beeinträchtigungen in den Gewässern.
Ich möchte daher ausdrücklich für Unterstützung des vorliegenden Entschließungsantrags werben. Vielen Dank!