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Rede von Michael Jungclaus zum Antrag „Akzeptanz für den Artenschutz verbessern – Allgemeinen Ausgleichfonds für wirtschaftliche Schäden durch geschützte Arten prüfen“ der CDU-Fraktion

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- Es gilt das gesprochene Wort -

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste!

Nach dem die CDU-Fraktion im vergangenen Jahr den Mücken den Kampf angesagt hat um Touristen und andere Erholungssuchende zu schützen, steht heute die Bedrohung durch Kranich, Biber und Co. im Vordergrund.

Land-, Forst- und Fischereiwirte haben es zwar noch nicht auf die Rote Liste gefährdeter Berufszweige geschafft, dennoch soll ein Allgemeiner Ausgleichsfonds für wirtschaftliche Schäden durch geschützte Arten geprüft werden.

Ich habe dabei allerdings erheblich Schwierigkeiten, mir auszumalen, wie das Ganze praktisch auch nur annähernd funktionieren soll. Und wenn ich den Antrag der CDU-Fraktion näher betrachte, habe ich das Gefühl, dass Sie das selbst auch nicht so genau wissen. Der Antrag enthält mehr Fragen als Antworten - daher fordern Sie, wie so oft, einen Prüfauftrag an die Landesregierung.

Sie wissen weder, in welchem Ausmaß es in der Vergangenheit zu wirtschaftlichen Schäden durch geschützte Arten gekommen ist, noch ist geklärt, wann wir überhaupt von einem wirtschaftlichen Schaden sprechen. Wie wollen Sie mit vertretbarem Aufwand ermitteln, ob und in welchem Umfang Schäden tatsächlich von geschützten Arten verursacht wurden? Wollen Sie Webcams zur Dauerüberwachung in unserer Landschaft aufstellen? Wer zahlt die Kosten für entsprechende Gutachter? Und was kommt als nächstes? Pfirsichbaumbesitzer die Verbissschäden durch unter Schutz stehende Hornissen ersetzt haben wollen?

Schon der Titel des Antrags macht deutlich, dass sie das Thema Artenschutz leider ausschließlich von seiner negativen Seite aus betrachtet. Sie zielen zwar auf nicht bezifferbare Schäden ab, lassen aber gänzlich unerwähnt, dass Land-, Forst-, und Fischereiwirtschaft selbst immens von einer intakten Natur profitieren und nur auf dieser Grundlage wirtschaften können.

Es gibt nicht wenige Fälle, bei denen LandwirtInnen und Landwirte im Nachhinein über erhöhte Grundwasserstände durch den Biber froh waren. Beispielsweise, wenn im Sommer eine längere Trockenperiode vorherrscht.

Den wirtschaftlichen Nutzen des Artenschutzes klammern Sie aber vollkommen aus. Für die Leistungen einer intakten Natur zahlen LandnutzerInnen schließlich auch nicht in eine Umwelt- oder Artenschutzkasse. Und gerade im Agrarbereich hat die industrialisierte Landwirtschaft bereits zum deutlichen Rückgang der Artenvielfalt geführt, ohne anders herum beispielsweise Entschädigungen für Artenschutzmaßnahmen zu zahlen.

Gerade die Landwirtschaft ist doch bereits hoch subventioniert. In Brandenburg fließen jährlich 370 Millionen Euro öffentliche Gelder in Form von Direktzahlungen an die Landwirtschaft.

Lassen Sie die LandnutzerInnen und Landnutzer doch selbst einen eigenfinanzierten solidarischen Ausgleichsfonds schaffen, wenn sie es für notwendig erachten. Steuergelder oder Mittel des Naturschutzfonds haben hier jedenfalls nichts zu suchen.

Wenn es durch unglückliche Umstände zu existenzbedrohenden Schäden Einzelner kommen sollte, können wir natürlich gerne über Unterstützungsmöglichkeiten reden, aber einen allgemeinen Anspruch auf Entschädigung lehnen wir ab.

Was wir befürworten, sind Angebote für weitere Präventionsmaßnahmen. Im Ausschuss haben wir ja gerade erst diskutiert, wie beim Thema Biber durch das Umweltministerium ein entsprechendes Programm entwickelt wird.

Ich möchte die Gelegenheit dieser Debatte gerne auch dazu nutzen daran zu erinnern, dass es im Artenschutz noch jede Menge zu tun gibt:

Jede zweite Tierart steht auf der Roten Liste. Wenn die CDU-Fraktion in Ihrem Antrag schreibt, dass sich viele geschützte Tierarten grundsätzlich positiv entwickelt haben und auf den Nationalen Bericht nach Art. 17 der FFH-Richtlinie verweist, dann frage ich mich schon, wie die CDU-Fraktion solche Berichte liest?

Auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz ist knapp zusammengefasst dargestellt, dass sich in der kontinentalen Region nur 22 Prozent der FFH-Arten in einem günstigen Erhaltungszustand, 61 Prozent sich jedoch in einem unzureichenden oder schlechten Erhaltungszustand befinden.

Es gibt also keinerlei Anlass zu beschönigenden Darstellungen.

Wie es auch keinen Anlass gibt dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Vielen Dank!