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Michael Jungclaus spricht zum "Zweiten Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes“

- Es gilt das gesprochene Wort! -

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste!

Der Tagesspiegel schrieb im vergangenen Jahr: „Deutschland ist nur noch selten ein Vorbild, wenn es um die Umsetzung von EU-Richtlinien geht. Aber beim Umgang mit dem Müll kann in Europa nur Österreich noch mithalten.“ Zitatende

Das ist zwar erfreulich, sollte dennoch keinen Anlass geben, die Hände in den Schoss zu legen und für Brandenburg gilt das ganz besonders, aber dazu komme ich noch.

Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz auf Bundesebene, welches Anlass unserer Gesetzesnovelle ist, hat insbesondere eine Neuregelung mit sich gebracht: die Pflicht zur Getrenntsammlung von Bioabfällen ab Beginn des nächsten Jahres.

Dies hat auch seinen guten Grund: Die Hälfte dessen, was wir tagtäglich in die Restmülltonne werfen, sind Bioabfälle, die noch Möglichkeiten zur Wiederverwertung bieten.

Da hier bereits Pflichten nach Bundesgesetz bestehen und es sich um konkurrierende Gesetzgebung handelt, haben wir als Landesgesetzgebung nicht mehr allzu viel Regelungsspielraum. Wenn wir in unserem Landesgesetz jedoch auf das Bundesgesetz verweisen, dann sollte das klar und deutlich sein. Die Anzuhörenden waren bei mehreren Formulierungen im Gesetzentwurf irritiert, da zwar Verweise enthalten waren, Inhalte aber nicht vollständig wiedergegeben wurden.

Wir haben deshalb die nun in der Beschlussempfehlung enthaltenen Änderungen größtenteils begrüßt, denn Miss-Interpretation und Verunsicherung müssen ausgeschlossen werden.

Spannender wird nun aber die tatsächliche Umsetzung.

Brandenburg hat schließlich einiges aufzuholen! Ein Anzuhörender hatte im Ausschuss dankenswerterweise sehr anschaulich den Bundesländervergleich bei Biotonnen dargestellt: Brandenburg ist bundesweites Schlusslicht. Wir erfassen durchschnittlich 2 kg Bioabfall pro Einwohner und Jahr, der Spitzenreiter Hessen kommt hier immerhin auf 80 kg.

Da fragt man sich, woran liegt das? Sicherlich spielen Bevölkerungsdichte und Siedlungsstruktur eine Rolle. Vor allem liegt es aber am mangelnden Angebot - Biotonnen werden im Großteil des Landes schlichtweg nicht eingesetzt.

Von unseren Landkreisen ist Potsdam-Mittelmark der Einzige, der seinen Bürgerinnen und Bürgern flächendeckend eine Biotonne anbietet, die Uckermark und Ostprignitz-Ruppin bieten diese zumindest teilweise an. Hier haben wir einen immensen Nachholbedarf.

Mittlerweile hat das Umweltministerium eine Bioabfallstrategie vorgelegt.

Wir begrüßen es, dass diese von einer flächendeckenden Einführung eines Biotonnenangebotes für private Haushalte spricht und ein konkretes Ziel vorgibt: Bis zum Jahr 2020 70kg Bioabfall/Einwohner aus Haushalten getrennt zu sammeln. Auch finden wir es ausgesprochen positiv, dass die ökologischen Auswirkungen verschiedener Erfassungs- und Verwertungsvarianten näher untersucht wurden.

Hierbei wird deutlich, dass eine hohe Nutzungsquote der Biotonne mit anschließender Vergärung der Bioabfälle und Kompostierung der festen Gärreste aus ökologischen Aspekten die beste Variante ist. Nun sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gefragt, bis Ende November konkrete Bioabfallkonzepte für ihre jeweilige Region vorzulegen.

Es wäre sinnvoll, wenn das Umweltministerium die Entsorgungsträger hierbei weiter unterstützt und auch einen gegenseitigen Austausch fördert. In der Anhörung wurde zum Beispiel die Einführung eines Benchmark-Systems zum Vergleich der Erfolge in den einzelnen Kommunen angeregt.

Wir freuen uns darüber hinaus, dass unser Änderungsantrag zur Ausgestaltung der Gebührensysteme von rot-rot im Ausschuss angenommen wurde und sich in der Beschlussempfehlung widerspiegelt. Uns war es wichtig, im Gesetz eine höhere Verbindlichkeit herzustellen, um Gebühren so auszugestalten, dass Vermeidung und Getrennthaltung von Müll auch tatsächlich gefördert werden.

Das Einzige, was wir noch misslich finden ist, dass die Fraktionen von SPD und Linke im Paragraph 1 Absatz 1 den Verweis auf die neue Abfallhierarchie im Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes komplett herausgelöscht haben. In Paragraph 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wurde die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling als weitere Differenzierung in die Abfallhierarchie aufgenommen, das findet nun im Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetz an keinster Stelle irgendeine Erwähnung. Ansonsten werden wir dem Gesetz zustimmen und freuen uns auf hoffentlich bald zahlreiche und volle Biotonnen! Vielen Dank!

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