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Michael Jungclaus spricht zum „Gesetz zur Änderung des Waldgesetzes des Landes Brandenburg, des Brandenburgischen Landesentwicklungsgesetzes und des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg“

- Es gilt das gesprochene Wort! -

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste!

Es ist schon bezeichnend, wenn selbst innerhalb der Jägerschaft die Schätzung des Wildbestandes in der Abschussplanung für Hohn und Spott sorgt.

Wie bei dem einen oder anderen WM-Tippspiel zurzeit wird bei den Wildzahlen munter drauflos getippt. Prof. Müller von der TU Dresden verdeutlichte in der Ausschussanhörung sehr anschaulich, dass die Wildbestände tatsächlich meist doppelt bis dreimal so hoch sind, wie angegeben. Demnach basiert jegliche Abschussplanung auf Zahlen, welche die Realität in keinster Weise adäquat widerspiegeln. Die bisherige Abschussplanung ist demnach höchst fragwürdig, insbesondere vor dem Hintergrund des immensen Aufwandes, der hier betrieben wird. Von Seiten der Revierinhaber, aber auch der unteren Jagdbehörden.

Der ursprüngliche Gesetzesentwurf hatte für Rehwild nun keine Abschusspläne – also Pläne mit einer ganz konkreten Zielzahl - sondern verpflichtende Mindestabschusspläne vorgesehen. Den Bürokratieaufwand hätte dies kaum gemindert. In der Anhörung gab es daher auch nicht wenige Stimmen, die einen Verzicht auf jegliche Art von behördlichen Abschussplänen beim Rehwild forderten. Wir brauchen anscheinend derzeit keine Befürchtungen zu haben, dass ohne Abschussplanung zu viel Rehwild aus dem Wald geholt wird. Denn bis dieser Fall eintritt, haben die Jägerinnen und Jäger in Brandenburg noch einiges zu tun.

Uns hat da eher das Gegenteil beschäftigt. Was passiert, wenn Jägerinnen und Jäger zu wenig Rehwild aus dem Wald holen? Gehört ohne Abschussplanung bald jegliche Verständigung über den Umfang des Rehwildabschusses der Vergangenheit an?

Auch wenn ich nicht glaube, dass dies passieren wird muss die Frage gestattet sein, ob die Jägerinnen und Jäger nun bald völlig „planlos“ im Wald unterwegs sind

Den Vorschlag des Landesjagdverbandes und des Bundesverbandes Deutscher Berufsjäger, der vorsieht, dass Verpächter und Pächter selbst eine Zielvereinbarung zum Rehwildabschuss treffen, ohne dass dies von behördlicher Seite abgesegnet werden muss, sehen wir hier als einen guten Mittelweg an. Diesen Vorschlag haben wir mit unserem Änderungsantrag aufgegriffen.

Wir halten es für sinnvoll, dass wenigstens diese Verständigung unter den ortskundigen Jagdausübungsberechtigten und den GrundstückseigentümerInnen stattfindet.

Und die untere Jagdbehörde soll dann die Möglichkeit erhalten, sich über diese Zielvereinbarungen bzw. Zielsetzungen für den Rehwildabschuss zu informieren.

Sie kann – ich betone „kann“ - hiervon nach ihrem eigenen Ermessen Gebrauch machen. Es ist keine Bestätigung der Ziele von Seiten der Behörde mehr notwendig und somit ein erheblicher Bürokratieabbau inbegriffen.

Für den Fall, dass die Jagdausübungsberechtigten nicht in ausreichendem Maße ihrer Aufgabe nachkommen, die Wildschäden zu reduzieren, sehen wir die Möglichkeit vor, dass die untere Jagdbehörde einen Mindestabschussplan aufstellen kann. Im Gegensatz zum Änderungsantrag der CDU haben wir diese Möglichkeit aber ebenfalls in das Ermessen der unteren Jagdbehörde gestellt und für diesen Fall keine verpflichtende Aufstellung von Abschussplänen vorgesehen.

Außerdem missfällt uns im Änderungsantrag der CDU, dass sie in diesem Fall einen Abschussplan und keinen Mindestabschussplan einfordern. Konkrete Abschusszahlen vor dem Hintergrund der miserablen Datengrundlage halten wir, wie bereits eingangs erwähnt, für unseriös.

Der Änderungsantrag von SPD und Linke, der bereits Bestandteil der Beschlussempfehlung ist, sieht nun wiederum überhaupt keine Verständigung über den Abschuss von Rehwild im Gesetz vor. Sie sehen Vorrang im Bürokratieabbau, bleiben aber eine Antwort darüber schuldig, wie die untere Jagdbehörde eingreifen kann, wenn die Wildschäden überhand nehmen. Kurzfristige Eingriffsmöglichkeiten sieht ihr Änderungsantrag nicht vor. Ob das rot-rote Experiment aufgeht, bleibt abzuwarten. Die Jagdstrecken und die Wildschäden werden uns zeigen, ob dies der richtige Weg ist.

Wir sind der Auffassung, dass unser Vorschlag hier der bessere ist, bitten daher um Zustimmung zum Änderungsantrag und sind der Hoffnung, dass diese Gesetzesnovelle einen Beitrag dazu leistet, dass wir bald den Wald vor lauter Jungbäumen nicht mehr sehen.

Vielen Dank!

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