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Michael Jungclaus spricht zum Antrag der AfD-Fraktion „Unbedenklichkeitsnachweis von Windenergieanlagen durch Lärm- und Schallmessungen“

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Herr Roick, eine kleine Vorbemerkung zu Ihren Ausführungen: Der Leitstern wird entgegen dem, was Sie hier in den Raum gestellt haben, nicht für eine vernünftige Energiepolitik ausgereicht, sondern für die Anstrengungen beim Ausbau der Erneuerbaren. Zu einer vernünftigen Energiepolitik gehört aber beides - sowohl der Einstieg in die Erneuerbaren als auch der Ausstieg aus der Braunkohle.

(Beifall B90/GRÜNE)

Um es gleich vorwegzunehmen: Den vorliegenden Antrag werden wir ablehn - nicht, weil wir gegen Lärmschutz sind, sondern weil Ihr Antrag einerseits den Ausbau der Windkraft erheblich verkomplizieren und damit auch verteuern würde, ohne andererseits einen Mehrwert für Brandenburger Bürgerinnen und Bürger darzustellen. Jeder neue Windkraftanlagentyp wird jetzt schon von vereidigten Fachleuten zweifach schallvermessen, um eine sichere Lärmprognose an jedem Standort zu ermöglichen. Bestehen Unsicherheiten in der Vermessung, verlangt die Genehmigungsbehörde zusätzliche Sicherheitspuffer in der Schallprognose.

Die Betreiber werden schon heute regelmäßig zu Nachmessungen der Anlagen verpflichtet, wenn sich aus Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern berechtigte Zweifel ergeben, ob die Windenergieanlagen gemäß der Genehmigung betrieben werden. Wenn die Betreiber wegen der Nähe zu den Anwohnern die Anlagen nachts in einem schallreduzierten Modus betreiben, dann ist auch der Betriebsmodus Gegenstand von Betriebsprüfungen.

Das Landesamt für Umwelt leistet unserer Kenntnis nach bei der Überprüfung von Windenergieanlagen eine gewissenhafte Arbeit. Die Tatsache, dass Windenergieanlagen die vorgeschriebenen Schallwerte einhalten, bedeutet natürlich nicht, dass diese nicht hörbar sind. Das trifft allerdings auch für Straßen, Bahnlinien und Braunkohletagebaue, nebenbei auch für Kirchenglocken und Rasenmäher, zu.

Die Hersteller von Windenergieanlagen arbeiten unserer Auffassung nach intensiv daran, die Schallimmissionen der Anlagen zu senken. Ein Erfolg ist, dass die modernen Anlagen trotz ihres deutlichen Größenwachstums und ihrer verbesserten Energieproduktion kaum lauter geworden sind. Die Betreiber wissen, dass die Genehmigungen entzogen werden können, wenn die Schallwerte nicht eingehalten werden. Es liegt also in ihrem eigenen Interesse, möglichst leise Anlagen zu betreiben.

Noch kurz zum Thema Gesundheitsgefährdung durch Infraschall von Windenergieanlagen: Es gibt bislang keine einzige seriöse Studie, die zu dem Ergebnis kommt, dass Anwohnerinnen und Anwohner von Windenergieanlagen von gesundheitsgefährdendem Infraschall betroffen sein könnten. Die Ergebnisse von Untersuchungen in Baden-Württemberg, Hessen und der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe zeigen, dass in über 500 m Abstand kein Infraschall mehr wahrgenommen werden kann.

Die Industriegesellschaft, in der wir leben, ist nun einmal nicht frei von Autobahnen, Flughäfen, produzierender Industrie und eben auch nicht von unterschiedlichsten Anlagen für unsere Energieversorgung. Schallgrenzwerte sind natürlich immer unbefriedigende Kompromisse. Anwohnerinnen und Anwohner von Windenergieanlagen sind in dieser Beziehung aber nicht stärker betroffen als Millionen anderer Menschen.

Ein Schallschutz auf hohem Niveau ist gut und richtig. Er sollte aber nicht auf bürokratischer Schikane basieren, sondern auf gewissenhafter Kontrolle. Diese ist in Brandenburg unserer Auffassung nach mit den bestehenden Regelungen gewährleistet, auch wenn wir natürlich nicht abstreiten wollen, dass ohne den fortschreitenden Personalabbau im Landesumweltamt dies noch viel besser gewährleistet werden könnte.

Den vorliegenden Antrag werden wir ablehnen.

(Beifall B90/GRÜNE - Zuruf des Abgeordneten Dr. Gauland [AfD])