- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste,
750 Fußballfelder – das ist ungefähr die Fläche die seit 1968 im Mühlberger Raum ausgekiest wurde. Abgesehen vom bereits bestehenden Kiesabbau bietet die BVVG nun zwei weitere Berechtigungsfelder an. Für die Zukunft Mühlbergs kann dies bedeuten, dass zusätzlich Kies auf einer Fläche abgebaut würde, die noch einmal hunderten Fußballfeldern entspräche.
Dabei liegen auf den Berechtigungsfeldern Ackerböden, die zu den fruchtbarsten Brandenburgs. Der Traum eines jeden Landwirts. Lieber Herr Folgart, da müssten Sie sich doch angesprochen und berufen fühlen. Die Böden sind aber nicht nur besonders ertragreich, sondern auch klimarobust und wurden vom Innovationsnetzwerk Klimaanpassung als besonders schützenswert bewertet.
Dies schreit doch geradezu danach, dass solche Böden durch die Regionalplanung explizit als landwirtschaftliche Vorrangfläche eingestuft werden. Vielleicht können Sie ihre Kollegen ja wenigsten in diesem Punkt noch überzeugen. Ich habe den Eindruck, dass wir in dieser Diskussion schon mal weiter waren.
In dem Gebiet liegen aber auch ausgewiesene Hochwasserschutzgebiete sowie eine Gedenkstätte für ein Kriegsgefangenenlager, in dem fast 10.000 Menschen starben und begraben wurden. Und es liegen Siedlungen in diesem Gebiet.
An den Bergwerksflächen haben bereits drei Unternehmen Interesse bekundet. Minister Gerber sagte zu den Befürchtungen, die infolgedessen geäußert wurden: „Der Erwerb einer Bergwerkeigentumsfläche berechtigt noch nicht zum Abbau.“ Und vom Landesbergbauamt kam die Aussage: „Ein Rohstoffabbau im Bereich […] des ehemaligen Kriegsgefangenenlagers ist genehmigungsrechtlich völlig illusorisch.“
Aber im Ernst: Glauben Sie tatsächlich, dass Unternehmen auf Flächen bieten, die sie nicht nutzen können.
Und deren Geschäft ist nun mal nicht Boden- und Grundstücksverwaltung sondern Kiesabbau. Das weiß auch der Wirtschaftsminister.
Wenn sie die Flächen erst einmal haben, dann steht unser Bergrecht in der Regel über allen anderen Belangen. Ein Mißstand den wir schnellstmöglich auf Bundeseben beheben müssen.
Aber selbst wenn nun Teilbereiche vom Abbau ausgeschlossen werden, bedeutet das: Wir reagieren mal wieder nur.
Es geht daher nicht alleine um diesen konkreten Einzelfall, sondern auch darum, was wir an diesem Einzelfall sehr anschaulich durchdeklinieren können:
Dass es selbst in einem so dünn besiedelten Land wie Brandenburg immer Nutzungskonflikte geben wird. Wie wir mit unseren Rohstoffen umgehen und vor allem wie wir mit den Menschen umgehen, die zufällig auf diesen Rohstoffen sitzen oder deren Existenz von diesen Flächen abhängt.
Wie können wir landesplanerisch vorbeugen, um einen Ausgleich zu schaffen zwischen den Interessen der Flächenerwerber einerseits. Und andererseits den Interessen der Landwirtschaft, den naturschutzfachlichen Belange oder dem Hochwasserschutz sowie – wie in diesem konkreten Fall – dem Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft?
Ministerin Schneider räumte im Ausschuss letzte Woche ein, dass für die Frage der Vorbeugung die Regionalplanung zuständig sei und, dass diese auch jetzt schon integrierte Regionalpläne aufsetzen kann - sie werbe schon lange dafür.
Es ist aber eine Sache, dafür zu werben und auf die freiwillige Umsetzung zu hoffen. Eine andere ist es, entsprechende Vorgaben zu machen und diese Aufgabe dann auch angemessen zu finanzieren wie wir dies fordern.
Das hat auch nichts mit Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung zu tun, wie Sie es gelegentlich suggerieren.
Die Raumordnung ist ja genau dazu da, verschiedene Planungen aufeinander abzustimmen. Und das Mittel der Raumordnung ist nun einmal der Landesentwicklungsplan.
Deshalb muss dieser auch Spielregeln für die unteren Ebenen festlegen und zwar nicht nur als Empfehlung sondern verbindlich. Andere Bundeländer machen uns ja vor, dass es geht.
Doch nicht nur in der Planung auch im Vollzug gibt es in der Region Defizite – ob nun Rekultivierung oder Höhe der Halden die teilweise mit 30 Meter doppelt so hoch wie zulässig sind - und zwar seit Jahren. Aber statt zu Handeln schaut das Landesbergamt nur zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz aller Probleme wollen die Bewohnerinnen und Bewohner Mühlbergs, dass Kiesabbauflächen auch weiterhin möglich sind.
Aber sie fordern mit Recht ein, dass den Konflikten vor Ort Rechnung getragen wird. Und dass wirksam kontrolliert wird, ob bestehende Vorgaben eingehalten werden.
Unser gemeinsame Antrag wird beidem gerecht: Der langfristigen Planung wie auch den aktuelle Problemen. Ich bitte Sie daher ihn zur Beratung in die entsprechenden Ausschüsse zu überweisen. Vielen Dank!
Der Antrag wurde abgelehnt.