Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Durchsetzung der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt, zur Festlegung eines Notifizierungsverfahrens für dienstleistungsbezogene Genehmigungsregelungen und Anforderungen sowie zur Änderung der Richtlinie 2006/123/EG und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems.
- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Gäste,
die Gründe für die vorliegende Beschlussempfehlung wurden in den Vorreden ausführlich erläutert, ich möchte sie nicht widerholen, aber auch für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal unterstreichen.
Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir als Ausschuss in einer Sondersitzung an diesem Mittwoch diese Beschlussempfehlung gefasst haben und heute als Parlament über die Äußerung der Subsidiaritätsbedenken beschließen können.
Nächste Woche tagt der Bundesrat und neben Brandenburg werden weitere Bundesländer wie Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg und vermutlich noch weitere die Bedenken gegen die genannte Richtlinie teilen.
Diese Bedenken tragen viele politische Farben und sind keineswegs als ein anti-europäisches Signal zu verstehen.
Die Kommission hat ein ehrgeiziges Maßnahmenpaket vorgelegt, das es den Unternehmen und Freiberuflern künftig erleichtern soll, Dienstleistungen für einen potenziellen Kundenkreis von über 500 Millionen Menschen zu erbringen.
Das sogenannte Dienstleistungspaket ist sehr umfangreich und von seiner Zielsetzung ein Fahrplan für die Binnenmarktstrategie der EU.
Wir stellen heute keine Absage an dieses Dienstleistungspaket insgesamt - auch wenn man sicherlich über einzelne Bereiche der Daseinsvorsorge noch gesondert reden muss.
Die heute im Raum stehende Richtlinie ist nur ein kleiner Bestandteil des ambitionierten Pakets.
Es geht auch nicht darum, die Entwicklung des Binnenmarktes zu stoppen oder zu behindern. Wir teilen nicht die diversen Vorurteile, beispielsweise dass damit freie und reglementierte Berufe gefährdet wären. Oder das weltweit anerkannte, hohe Niveau in vielen deutschen Wirtschaftsbereichen wie Medizin, Handwerk, Architektur oder juristischer Beratung einen Schaden nehmen könnte.
Nein, heute kritisieren wir gemeinsam, dass mit der Richtlinie, die eine Novelle des Notifizierungsverfahrens zum Gegenstand hat, unverhältnismäßig in unsere Legislativrechte eingegriffen wird.
Mit deren Umsetzung würde sich das hiesige Gesetzgebungsverfahren im Bereich des europäischen Dienstleistungsrechts deutlich verlängern und die Reaktionsschnelligkeit und die Handlungsfähigkeit des Bundes sowie der Länder erheblich einschränken. Wäre dies Realität, würden wir beispielsweise bei unserem, Anfang 2016 verabschiedeten Ingenieurgesetz oder dem kurz zuvor beschlossenen Architektengesetz vermutlich immer noch in einer frühen Abstimmungsphase.
Deshalb ist es richtig und gut, dass es dieses fraktionsübergreifende Signal aus dem Europaausschuss gibt. Bislang ein Novum in seiner Geschichte – von mir aus können aber gerne weitere folgen.
Vielen Dank.