- Es gilt das gesprochene Wort!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste!
„Siedlungswasserwirtschaft stärken?! Retten wäre wohl der aktuellen Situation Rechnung tragend der passendere Titel für den vorliegenden Antrag gewesen.
Ich war außerdem erstaunt, werte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Linke, dass Sie das Problem der Altanschließer - oder korrekter Anschlussbeitragszahler - mit keinem einzigen Wort in Ihrem Antrag erwähnt haben. Wo doch die ausstehenden Rückzahlungen an die Beitragszahler für einige kommunale Wasser- und Abwasserzweckverbände schlichtweg die Handlungsunfähigkeit bedeuten könnten.
Diese schwierige Ausgangslange sollte uns natürlich nicht davon abhalten, den Blick nach vorne zu richten und geeignete Maßnahmen zur Stärkung der Siedlungswasserwirtschaft umzusetzen. Schließlich stehen in Zukunft weitere Herausforderungen an: sanierungsbedürftige Kanalisationsanlagen, zurückgehende Einwohnerzahlen, vermehrte Starkregenereignisse durch den Klimawandel, um nur einige zu nennen. Das Leitbild „Zukunftsfähige Siedlungswasserwirtschaft“ enthält viele gute Ideen und Vorschläge, doch haben Leitbilder eben leider oft das Problem, dass sie in der Schublade landen und dort vor sich her gammeln. Trotzdem halten wir den Appell an die Landesregierung grundsätzlich für richtig, die Umsetzung voranzutreiben.
Jetzt kommt das große ABER: Ihr Antrag bleibt an vielen Stellen viel zu unkonkret. Ein bisschen flankieren und unterstützen, miteinander reden und überlegen, was man denn nun als erstes machen will, ist unterm Strich ziemlich dünn.
Das Leitbild aus dem Jahr 2015 enthält ja bereits zahlreiche konkrete Maßnahmen, die die Landesregierung und auch uns als Landtag betreffen und wir erwarten, dass nun auch entsprechend gehandelt wird. Doch schon hier klaffen Anspruch und Wirklichkeit auseinander. Dazu kurz drei Beispiele:
Im Leitbild heißt es „Ausnahmen bei der Erhebung des Wassernutzungsentgeltes werden abgelehnt.“ Und was macht das Umweltministerium im aktuellen Gesetzesentwurf zur Novelle des Landeswassergesetzes?
Die Braunkohletagebaue werden weiterhin von der Zahlung des Wassernutzungsentgeltes ausgenommen und vom Land Brandenburg mit ca. 20 Millionen Euro pro Jahr subventioniert!
Sie handeln also konträr zu Ihrem eigenen Leitbild.
Beispiel 2: Das Verursacherprinzip soll laut Leitbild dahingehend umgesetzt werden, dass eine verursachergerechte Beteiligung an den Kosten der Abwasserreinigung und der Trinkwasseraufbereitung erfolgt.
Doch leider reicht es mit den Befreiungen der Tagebaue vom Wassernutzungsentgelt dem Umweltminister noch nicht, zukünftig sollen auch noch die Landwirte vom Wassernutzungsentgelt befreit und vom Land subventioniert werden. Und das, obwohl in Brandenburg mit den extrem sandigen Böden eine hohe Gefahr besteht, dass Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Grundwasser landen.
Fortschritte predigen und Rückschritte machen: diesen Weg sollten Sie schleunigst beenden und ich appelliere an die zuständigen Abgeordneten von SPD und Linke, das Landeswassergesetz endlich mit ihrem Leitbild abzugleichen.
Und auch beim Beispiel Nummer 3 bleiben Sie hinter ihren eigenen Ansprüchen zurück - vor allem die Mitglieder des Innenausschusses.
Die Maßnahme F Z1/2 des Leitbildes sieht vor, dass durch Ausweitung der Kalkulationsperioden auf bis zu fünf Jahre, erweiterte Möglichkeiten eines Ausgleichs von Kostenschwankungen und Erlösveränderungen geschaffen werden sollen.
Nichts anderes haben wir mit unserem Gesetzesentwurf zur Vereinfachung der kommunalen Abgabenerhebung vorgeschlagen. Eingebracht am 24.6.15, ausführliche Anhörung am 8.10.15, Beschlussempfehlung am 17.12.15.
Wegen des Urteils des BVerfG zu Anliegerbeiträgen dann nicht befasst, sondern zurücküberwiesen und seither nie mehr aufgerufen.
Der Gesetzesentwurf liegt also nun seit fast zwei Jahren im Ausschuss. Ich werbe daher noch einmal dafür, das Gesetz nun endlich auf den Weg zu bringen. Ich erwarte, dass die Landesregierung - aber auch wir als Landtag - die Kommunen bei den Herausforderungen der Siedlungswasserwirtschaft mit Taten unterstützen.
Leider bleibt die Landesregierung hier bislang weit hinter den Möglichkeiten zurück. Wir werden den vorliegenden Antrag daher nicht unterstützen.
Velen Dank!