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Sahra Damus spricht zu: Personalvertretungsrecht der studentischen Beschäftigten gewährleisten - Personalvertretungsgesetz ändern

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

Liebe Kolleg*innen,

Werte Gäste,

3500 studentische Beschäftigte gibt es an Brandenburgs Hochschulen, hätten Sie gedacht, dass es so viele sind?

Durch eine Tätigkeit an der Hochschule finanzieren sich viele Studierenden ihr Studium. Gerade in Corona-Zeiten sind viele andere Nebenjobs weggebrochen, das hat noch mal deutlich gemacht, wie wichtig diese Arbeitsplätze sind.

Die studentischen Beschäftigten leisten wertvolle Unterstützung in Lehre und Forschung. Und sie können dabei Einblicke in die Wissenschaft sammeln. Manche entdecken so auch die Wissenschaft für sich. Viele der zukünftigen Forscher*innen sind heute eben studentische Beschäftigte.

Sie sind meist zwischen 20 und 30 Jahren alt, einige haben Kinder, nicht wenige haben bereits Abschlüsse und sind teils schon hochqualifiziert. Und dennoch werden sie oft mehr in ihrer Rolle als Studierende denn als Arbeitnehmer*innen wahrgenommen.

Dabei stellen sich genau dieselben Fragen wie bei anderen Arbeitnehmer*innen: Krankheit, Urlaub, Mutterschutz, Elternzeit, Vertragsverlängerungen. Und natürlich gibt es auch Konflikte am Arbeitsplatz. Daher ist es so wichtig, dass die Personalräte die studentischen Beschäftigten beraten und vertreten können. Seit 2017 gilt das Personalvertretungsgesetz daher auch für sie. Theoretisch haben sie seitdem auch das aktive und passive Wahlrecht zu den Personalräten. Praktisch sieht es aber so aus, dass eine vierjährige Amtszeit per Gesetz vorgegeben ist, manche aber nur ein 2- oder 3-jähriges Studium absolvieren. Auch die notwendigen Vorbeschäftigungszeiten können sie kaum erfüllen – denn ihre Verträge sind dafür oft zu kurz. Kurzer Vertrag darf aber nicht heißen, keine Interessensvertretung. Nun wird das Personalvertretungsgesetz erneut novelliert und die Wahlen stehen im Frühjahr 2022 an. Wahlvorstände müssten bereits im Herbst dieses Jahres benannt werden. Der Antrag weist also auf ein berechtigtes Problem hin – kommt die Novelle erst in 2022, kommt sie für die Wahlen zu spät.

Daher wird es zunächst eine Lösung geben, um Neuregelungen rechtzeitig vor der Wahl zu treffen. Das kann entweder ein vorgeschaltetes Artikelgesetz oder eine Übergangsregelung sein, etwa, dass die Wahlen in 2022 in einem längeren Wahlzeitraum als sonst stattfinden können. Wichtig ist, dass es dabei keine personalratsfreie Zeit gibt.

Zur konkreten Ausgestaltung wollen wir mit den Studierenden und Gewerkschaften ins Gespräch kommen. Es braucht kürzere Amtszeiten und Vorbeschäftigungszeiten. Bei den Hochschulgremien klappt das bereits, insofern sollte das machbar sein.

Und wir sollten dafür sorgen, dass die verschiedenen Beschäftigtengruppen angemessen vertreten sind. Ich überspitze mal: Es soll weder passieren, dass es am Ende einen Personalrat gibt, der zufälligerweise nur aus Studierenden besteht oder aber einen, in dem kein einziges studentisches Mitglied ist. Das kann man sicherstellen durch Sitze nach Gruppen, deren Anzahl sich nach der Gruppengröße richtet. Auch dafür gibt es ein Vorbild: die Gruppenvertretung der Beamt*innen und der Arbeitnehmer*innen. Ich denke also, wir sind bereits auf einem guten Weg, daher lehnen wir Ihren Antrag ab.