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Rede im Landtag: Verankerung eines Kinder- und Jugendberichts im neuen Kinder- und Jugendgesetz

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

Kinder und Jugendliche tragen an so vielen Stellen unsere Gesellschaft! Und das nicht nur, weil sie wortwörtlich die Zukunft sind.

Sondern auch, weil so viele Kinder und Jugendliche ehrenamtlich aktiv sind: in Sportvereinen, in Schulen, im Jugendclub oder auch in gesellschaftlichen und politischen Organisationen.

Der Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2020 hat sich dem Thema der Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter angenommen. Aus ihm können wir – beziehungsweise vor allem die Bundestagsabgeordneten - konkrete Problemstellungen und Handlungsempfehlungen ableiten.

Das zeigt, wie sinnvoll solch ein Bericht sein kann. Das stellt hier wohl niemand hier in Frage. Und das wird auch kommen, auch weil es eine Konsequenz aus der Reform des 8. Sozialgesetzbuches des Bundes ist.

Kinder und Jugendliche haben aber auch Anspruch auf den gesellschaftlichen Schutz ihrer Rechte - auf Bildung, auf Teilhabe, auf ein gesundes Aufwachsen aber auch vor Gewalt.

Auch diese Themenschwerpunkte des Kinder- und Jugendhilferechts und anderer Gesetze, die Kinder und Jugendliche betreffen, könnten sicher Raum finden in einem solchen Kinder- und Jugendbericht.

Es wurde angesprochen – momentan läuft der Beteiligungsprozess dazu, wie so ein Landes- Kinder- und Jugendbericht aussehen könnte, und wie und in welchem Turnus er erstellt werden soll. Dem vorzugreifen und von oben anzuordnen, wie der Bericht ausgestaltet sein soll, halte ich für kein gutes Verfahren.

Die Fraktion die Linke will ja eigentlich sogar zwei Berichte, einen eher statistischen Bericht alle zwei Jahre und einen extern erstellten Bericht mit thematischen Fragestellungen pro Legislaturperiode. Das ist eine Möglichkeit, wäre aber schon eine sehr konkrete Festlegung.

Damit gehen Sie den zweiten Schritt vor dem ersten. Wir meinen, stattdessen muss das erstmal im Beteiligungsverfahren diskutiert werden. Und zwar auch unter Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen! Um die soll es schließlich gehen!

Nach diesem Beteiligungsverfahren werden wir in den zuständigen Gremien und im Fachausschuss die Ideen für einen Kinder- und Jugendbericht auswerten und es wird einen Vorschlag geben, der in das geplante Kinder- und Jugendgesetz einfließen wird.

Deswegen haben wir auch einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt, der das beschriebene Verfahren zusammenfasst. Ich bitte um Zustimmung!

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Rechtliche Verankerung eines Kinder- und Jugendberichts im neuen Kinder- und Ju-gendgesetz" (TOP 18 der 74. Plenarsitzung)