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Rede im Landtag: Konflikt zwischen Recht und Gerechtigkeit

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste, sehr geehrter Herr Vida,

ich dachte, wir hätten das in der Fragestunde im Januar schon geklärt.

Ihr Punkt 1 ist auch schon länger erledigt, Sie wissen das.

Zu Punkt 2 muss man sagen, dass für eine Rückerstattung noch das abschließenden Urteil des OVG fehlt. Im Januar hatte ich ja angeregt, dass die Aufgabenträger zumindest die gespaltenen Gebühren nicht weiter anwenden, gerne ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Und beinahe hätte mir der Innenminister dabei auch zugestimmt. Ich hoffe, er wird heute noch mal erläutern, ob man das den Aufgabenträgern empfehlen kann oder ob einzelne das vielleicht bereits tun. Zumindest sollten sie das aus meiner Sicht prüfen.

Zu Punkt 3 ist völlig offen, ob und in welcher Höhe ein Fonds des Landes sinnvoll ist. Und da Sie das sowieso erst in 2025 machen wollen, brauchen wir das heute nicht beschließen.

Lassen Sie mich noch mal grundsätzlich werden: Bei den Altanschließern haben wir einen Konflikt zwischen Recht und Gerechtigkeit. Sie, Herr Vida haben sich auf die Seite des Rechts gestellt. Ich stehe auf derselben Seite, das gehört sich auch in einem Rechtsstaat so. Und auch wenn Justitias Mühlen bekanntermaßen und gerade auch in diesem Fall langsam mahlen, wird Recht sich durchsetzen und umgesetzt werden.

Gerechtigkeit ist ebenso bekanntermaßen etwas Anderes als Recht, auch dafür gibt es viele Beispiele. Gerecht wäre es, wenn auch die sogenannten Altanschließer finanziell zu den Anlagen beizutragen hätten, die sie nutzen.

Herr Vida, Sie sind hier also nicht in der Rolle des Robin Hood unterwegs, nicht als der Rächer von Witwen und Waisen! Sie sind nicht der Anwalt für die Gerechtigkeit, sondern für das Recht. Und das ist ja für einen Anwalt auch völlig in Ordnung.

Richtig ist, dass es der öffentlichen Hand nicht gelungen ist, die Beiträge bzw. Gebühren rechtskonform zu erheben und dass sie deshalb nicht erhoben werden dürfen. Deshalb werden im Ergebnis die sogenannten Altanschließer keinen finanziellen Beitrag zu den Anlagen leisten müssen, die sie dennoch nutzen können und nutzen.

Gerechtigkeit in diesem Sinne kann nicht mehr hergestellt werden, dies ist spätestens nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2023 klar. Denn: In einem Rechtsstaat gilt aus gutem Grund das Primat des Rechts.

Den Antrag lehnen wir ab.

Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Rechtsstaat trotzt Abwassertricks: Altanschließer entschädigen & Erstattung der gespaltenen Gebühren unverzüglich vornehmen" (TOP 18 der 102. Plenarsitzung)