Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Domres, ich kann Sie beruhigen. Uns ist nicht der Sprit ausgegangen, aber offensichtlich haben Sie auf Lachgas umgestellt.
(Lachen und Beifall bei der Fraktion GRÜNE/B90 und der CDU)
Nach dem enttäuschenden Verlauf der Klimakonferenz in Kopenhagen liegen nun alle Hoffnungen auf nationalen Aktivitäten. Die nationalen Regierungen sind gefordert, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen und volkswirtschaftliche Fehlinvestitionen in nukleare und fossile Technologien zu verhindern.
Doch anstatt diesen Umstieg durch gesetzgeberische Maßnahmen zu unterstützen, droht Minister Röttgen, mit überzogenen Kürzungen der Solarstromförderung die gesamte einheimische Solarbranche zu ruinieren. Die Beschlussvorlage der Bundesregierung, die Vergütung für Strom aus Dachanlagen um 16 %, für Strom aus Freiflächen um 15 % und Konversionsflächen auf 11 % abzusenken und für Anlagen auf Ackerflächen komplett zu streichen, trifft Brandenburg besonders hart.
Denn Brandenburg ist der führende Standort bei der Solarmodulproduktion in Deutschland. Die Solarbranche unseres Bundeslandes ist dynamisch, investiert auch in der Krise und sichert mehr als 3 000 Arbeitsplätze in der Hersteller- und Zulieferindustrie. Die geplante außerordentliche Kürzung ist ein direkter Schlag gegen die erfolgreiche Clusterbildung in Brandenburg. Leichtfertig gefährdet sie innovative und zukunftsfähige Arbeitsplätze. Deshalb ist die Landesregierung aufgefordert zu handeln. Schließlich steht in der Koalitionsvereinbarung, dass die Landesregierung alles zur Sicherung bestehender Arbeitsplätze tun wird. Wir fordern die Landesregierung auf, es nicht nur bei solch gut gemeinten Erklärungen zu belassen, sondern sich gegenüber der Bundesregierung für die Solarbranche unseres Landes starkzumachen.
Grundsätzlich ist die Anpassung der Vergütungshöhe an die Marktentwicklung zu unterstützen. Dies muss mit Augenmaß erfolgen. Vor allem ein zeitlicher Vorlauf ist dabei dringend notwendig, damit sich die Hersteller auf die veränderten Bedingungen einstellen können.
Der Beschluss der Bundesregierung, die Absenkung auf den 1. Juli zu verschieben, dafür aber die Förderung von Anlagen auf Ackerflächen komplett zu streichen, ist keine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Markt diese außerordentlichen Absenkungen überhaupt verträgt. Die Bundesregierung hat keine belastbare wissenschaftliche Untersuchung dazu vorgelegt. Analysen einiger Finanzunternehmen haben jedoch klar ergeben, dass die Gefahr eines Zusammenbruchs der gesamten
Branche besteht. Zehntausende Jobs, vor allem im Handwerk und im Mittelstand, werden aufs Spiel gesetzt. Dieser dramatische Arbeitsplatzverlust steht kurzfristig bevor. Laut LBBW-Studien könnten schon im 2. Halbjahr dieses Jahres die Solarmodulproduzenten im Wettbewerb mit der asiatischen Konkurrenz nicht mehr mithalten. Mit kompetenter Wirtschaftspolitik in der Krise hat die geplante Absenkung nichts zu tun.
(Beifall GRÜNE/B90)
Insbesondere im Bereich der Fotovoltaik kann und will sich ein großer Teil der Bevölkerung aktiv beteiligen. Millionen von Bürgern haben bereits in der Vergangenheit Milliarden Euro für den Ausbau der Fotovoltaik auf ihren Dächern und Fassaden bereitgestellt. Damit gehört das EEG zu den erfolgreichsten Investitionsanreizprogrammen der Bundesrepublik. Zusätzlich zur Kürzung der Strompreise streicht Umweltminister Röttgen die Mittel für die Fotovoltaikforschung massiv zusammen. In den Zeiten, in denen China mit Subventionen für Solarfabriken Deutschlands Technologieführerschaft angreift, brauchen wir aber eine Investitionsoffensive für die Solarforschung. Wir müssen unsere Technologieführerschaft und die Qualitätsvorteile ausbauen, damit die Produktionsstandorte in diesem innovativen und zukunftsträchtigen Sektor sichergestellt werden.
Die internationale Konkurrenz ist groß. Lohnkosten- und Wechselkursvorteilen können deutsche Produzenten ausschließlich über die Qualität begegnen. Wenn die Produktionsstandorte der Modulhersteller Richtung Asien abwandern, gehen die kurzen Wege zwischen Forschung, Produktion, Maschinenbau und Anwendern verloren. Dies wäre ein nachhaltiger Angriff auf die Clusterbildung der Solarbranche in Brandenburg. Deshalb muss sich die Landesregierung im Bundesrat für die Erhaltung der Solarstromvergütung einsetzen, und zwar auf einem Niveau, das den Erhalt der Arbeitsplätze und der kompletten Wertschöpfungskette in der Brandenburger Fotovoltaik ermöglicht.
Die bisher gelungene Marktöffnung für Solarstrom basiert auf drei Säulen: hohes Innovationspotenzial aus über 60 Forschungseinrichtungen, starker Maschinen- und Anlagenbau und attraktive gesetzliche Förderbedingungen. Bisher ist das eine Erfolgsgeschichte. Das schnelle Marktwachstum lässt die Preise sinken. Der Solarstrom wird bereits 2015 die sogenannte Netzparität erreichen.
Elektrische Energie aus Fotovoltaikanlagen kann dann zum gleichen Preis wie konventioneller Strom angeboten werden. Danach wird der Solarstrom für Verbraucher zur kostengünstigen Alternative. Eine höhere Vergütung nach EEG ist dann für Dach- und Gebäudeanlagen nicht mehr erforderlich. Diese Zukunftschancen stellen die erwarteten Entlastungen der Verbraucher durch die geplante Absenkung eindeutig in den Schatten. Da nicht nur Brandenburg, sondern auch andere Bundesländer von den geplanten Maßnahmen der Bundesregierung betroffen sind, ist eine Bundesratsinitiative durchaus lohnenswert.
Leider setzt aber der Antrag der Koalitionsfraktionen die falschen Schwerpunkte. Wir brauchen keinen Ausbau der Subventionen. Der degressive Pfad bei der Einspeisevergütung darf nicht verlassen werden. Spezielle Förderung ortsnaher Flächen lehnen wir ebenfalls ab.
Wenn wir einen Installationsbereich von Solaranlagen speziell fördern wollen, käme ausschließlich der Dach- und Fassadenbereich infrage. Hierfür brauchen wir aber keine Bundesratsinitiative. Dies könnte die Landesregierung auch unabhängig und ohne staatliche Förderung durchsetzen. Wir unterstützen auch nicht den Vorrang von Konversionsflächen. Konversionsflächen beziehen Gebiete auf ehemaligen Militäranlagen ein, die durch ihre natürliche Entwicklung ohne menschliche Eingriffe schützenswert sind. Ausschließlich versiegelte Konversionsflächen sollten bei der Standortwahl einer anderen Freiflächenanlage vorgezogen werden. Auch einen Vorrang der landwirtschaftlichen Nutzung lehnen wir ab. Mögliche Konflikte um die Nutzung fruchtbarer Ackerflächen ...
(Görke [DIE LINKE]: Was wollen Sie denn dann?)
- Hören Sie zu, warten Sie ab, dann erfahren Sie es.
(Görke [DIE LINKE]: Autobahnschallschutz!)
Mögliche Konflikte um die Nutzung fruchtbarer Ackerflächen lassen sich durch die von uns geforderte Doppelnutzung, also landwirtschaftliche Bewirtschaftung und PV-Flächen, lösen. Denn ein Vergleich des Kilowattstundenertrages aus nachwachsenden Rohstoffen und Solarenergie zeigt deutlich: Gerade auf den nährstoffarmen Böden Brandenburgs ist eine Viehweide mit Solarpanelen definitiv wirtschaftlicher und naturverträglicher als ein Maisacker.
(Beifall GRÜNE/B90)
Zusammenfassend möchte ich festhalten: Die Landesregierung hat zwar richtig erkannt, dass eine Bundesratsinitiative notwendig ist, jedoch halten wir die weitere Stoßrichtung des Koalitionsantrags aus den oben genannten Gründen für falsch. Daher werden wir diesen ablehnen und bitten stattdessen um die Unterstützung unseres Antrags.
Vielen Dank.
(Beifall GRÜNE/B90 sowie DIE LINKE)