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Ursula Nonnemacher spricht zur Reform der Jobcenter

Herr Präsident! Verehrte Kollegen! Liebe Gäste! In diesem Februar 2010 überschlagen sich bezüglich der Grundsicherung und der Betreuung von Arbeitsuchenden förmlich die Ereignisse. Dabei sind drei Ebenen zu unterscheiden.

Erstens: Am 07.02.2010 gibt die CDU endlich ihren Widerstand gegen eine Grundgesetzänderung zur Heilung der als verfassungswidrig angemahnten Mischverwaltung der ARGEn auf. Der vorwiegend auf Druck der Länder zwischen Frau von der Leyen, der CDU-Bundestagsfraktion und den Ministerpräsidenten gefundene Kompromiss macht den Weg frei für die Beibehaltung der Betreuung aus einer Hand.

Zweitens: Zwei Tage später, am 09.02.2010 entscheidet der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistungen für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums gemäß Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 20 des Grundgesetzes erfüllen. Das Bundesverfassungsgericht mahnt an, dass alle existenznotwendigen Aufwendungen in einem transparenten und sachgerechten Verfahren realitätsgerecht zu bemessen sind.

Drittens: Der Vizekanzler und Außenminister der schwarz-gelben Bundesregierung Guido Westerwelle bricht vor dem Hintergrund einbrechender Umfragewerte und den Wahlen in Nordrhein-Westfalen eine sogenannte Sozialstaatsdebatte vom Zaun.

Diese drei Ebenen wollen wir sauber auseinanderhalten. Ich komme zum ersten Problem, der Organisationsstruktur im SGB II. Wir Grünen begrüßen ausdrücklich, dass durch den unionsinternen Kompromiss jetzt wieder Bewegung in eine völlig verfahrene Situation gekommen ist. Die Bundestagsfraktion der Grünen hat schon am 15. Dezember 2009 einen Gesetzentwurf zur verfassungsrechtlichen Absicherung der ARGEn und zu zusätzlichen Optionskommunen vorgelegt. Das ist die Drucksache 17/206 des Bundestages.Wir halten eine Beibehaltung des Prinzips Leistung aus einer Hand für unabdingbar. Wir haben eine Dezentralisierung im SGB II mit passgenauen Lösungsansätzen vor Ort immer für richtig gehalten. Neben der Absicherung der ARGEn ist für uns auch eine dauerhafte Sicherung der Optionskommunen und eine Ausweitung des Optionsmodells wichtig. Wo ARGEn vor Ort gute Arbeit leisten, sollen sie das weiter tun. Wo sich Kommunen lieber für Option entscheiden wollen, sollen sie optieren dürfen. Diese Optionskommunen müssen natürlich der Rechtsaufsicht des Bundes unterstellt werden, wie es im Kompromiss momentan auch angedacht wird.

Unbürokratische effiziente Hilfe und auf die regionale Wirtschaftsstruktur abgestimmte Arbeitsvermittlung müssen absoluten Vorrang haben. Die Millionen ALG-II-Bezieher und die Beschäftigten der Jobcenter müssen endlich Rechtssicherheit haben. Nachdem der ideologische Grabenkampf um die Verfassungsänderung beendet ist, fordern wir die SPD-Fraktion im Bundestag auf, keinen neuen Grabenkampf um die Optionskommunen zu beginnen. Die Zeit drängt.

Ich komme zum zweiten Problem, zu den als intransparent und willkürlich gegeißelten Regelsätzen des ALG II besonders für Kinder und Jugendliche. Dies geht tiefer als die Organisationsstruktur im SGB II. Die Diskussion, wie ein verfassungskonformes menschenwürdiges Existenzminimum definiert werden soll, ist eigentlich die große Sozialstaatsdebatte, der wir uns zu stellen haben.

Bei dieser Debatte geht es nicht um die Diffamierung von Leistungsbeziehern. Es geht auch nicht darum, die Besserverdienenden zur Entsolidarisierung aufzustacheln. Bei dieser Debatte geht es schlicht und ergreifend um das Selbstverständnis unseres Staates.

Ich möchte hier ein längeres Zitat des Journalisten Prantl aus „Süddeutsche Zeitung“ vom 20. Februar anführen:
„Nicht die freie Entfaltung des Kapitals ist das Anliegen der bürgerlichen Freiheitsrechte, sondern die freie Entfaltung der Persönlichkeit des Einzelnen. Eine Umverteilung von oben nach unten zum Zwecke der sozialen Grundsicherung aller Bürgerinnen und Bürger und zur Herstellung annähernd gleicher Chancen und Lebensbedingungen ist kein sozialistischer Restposten, kein Sozialklimbim und kein Gedöns, sondern demokratisches Gebot.“

(Beifall GRÜNE/B90 sowie vereinzelt SPD und DIE LINKE)

„Der gute Sozialstaat ist keine Almosenverteilungsanlage. Es geht ihm vielmehr darum, die Menschen in die Lage
zu versetzen, Bürger zu sein. Sozialstaat und Demokratie gehören zusammen, sie bilden eine Einheit.“

Es ist nämlich nicht so - ich komme gleich zum Ende -, dass in diesem Land zu hohe Transferleistungen gezahlt werden. Das hat auch die OECD-Vergleichsstudie ergeben. Diese Transferleistungen verführen nicht zu spätrömischer Dekadenz, sondern das Problem in Deutschland ist, dass man zunehmend nicht mehr von den Löhnen leben kann. 11,5 Millionen Armutsgefährdete - das ist der Skandal in diesem Land.

(Beifall GRÜNE/B90, SPD und DIE LINKE)

Wenn die FDP darauf verweist, dass der, der arbeitet, mehr Geld haben muss als der, der Transferleistungen bezieht, dann sage ich: Willkommen im Klub der Mindestlohnbefürworter!

(Beifall GRÜNE/B90, SPD und DIE LINKE)

Zum dritten Themenkomplex kann ich kaum noch etwas sagen.

Präsident Fritsch: Sie überstrapazieren unsere Geduld; das kann ich leider nicht tolerieren.

Frau Nonnemacher (GRÜNE/B90):

Ich glaube, zu Guido Westerwelle muss man sich auch nicht unbedingt geäußert haben.

(Heiterkeit und Beifall SPD)

Präsident Fritsch: Wo sie Recht hat, hat sie Recht.