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Rede im Landtag: Rettungsschwimmer gesucht

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitmenschen in Brandenburg,

dieser Antrag ist einer, um den ich mir viele Gedanken gemacht habe, nicht nur ich. Der Innenausschuß hat sich damit beschäftigt, der Gesundheitsausschuss auch. Sehr ernsthaft und intensiv. Es gab eine Anhörung im Oktober 2023. Und es klingt so einfach und vielleicht auch hart, dass nach der Anhörung, bei der die Bedürfnisse – die völlig nachvollziehbaren – und Probleme so eindrücklich benannt worden sind, der Ausschuss in seiner Mehrheit eine Ablehnung des Antrags empfiehlt. Denn der Weisheit letzter Schluss ist das noch nicht. Es müssen rechtliche Grundlagen sowohl im Rettungsdienstgesetz als auch im Brand- und Katastrophenschutzgesetz orchestriert werden und die Gedanken, die wir uns zur DLRG machen gelten auch für andere Organisationen ehrenamtlich tätiger Menschen.

Die DLRG ist die größte, freiwillige Wasserrettungsorganistion Deutschlands, gar der Welt inzwischen, tausende Ehrenamtliche haben sich der Aufgabe verschrieben, alles zu tun, um das Ertrinken von Menschen zu verhindern. Ich habe nochmal nachgelesen, wann die Geschichte der DLRG begann. Das war 1913, Auslöser ein großes Unglück an der hölzernen Seebrücke von Binz auf der Insel Rügen. Die Brücke brach zusammen, als viele, viele Menschen auf ihr waren. Einige ertranken. Sie konnten nicht gerettet werden, vor allem deshalb, weil die Menschen, vor deren Augen sich das Unglück abspielte, nicht schwimmen konnten.

Das sollte nicht so bleiben. Und es blieb nicht so. Weil sich seit damals Menschen dafür engagieren, dass so viele Menschen wie möglich schwimmen lernen und dass im Falle der Fälle jemand da ist, der retten kann. Von den Schwierigkeiten der letzten Jahre, den vielen Kindern, die nicht schwimmen lernen konnten zum Beispiel war schon die Rede.

Von dem, was das Land ja durchaus an Unterstützung leistet, war hier ausführlich die Rede. (Förderprogramm Goldener Plan, 998.000 Euro für neues Einsatz- und Ausbildungszentrum in Oranienburg, November 2023). Das ist das Eine. Nur: ich glaube, dass ganz grundsätzlich darüber nachgedacht werden muss, WIE wir ehrenamtliches Engagement generell wieder populärer machen können. Denn ohne freiwilliges Engagement kann ich mir unsere Gesellschaft kaum vorstellen.

Im konkreten Fall der DLRG gibt es ein zusätzliches Thema: Die Menschen, die in dieser wichtigen Weise ihre Freizeit zum Wohle anderer verbringen, sind im Falle der Fälle Lebensretter, sind übrigens auch im Einsatz bei großen Katastrophen – beim Oderhochwasser zum Beispiel waren sie es auch. Sie werden im Brandenburger Rettungsdienstgesetz nur peripher erwähnt. Mehr aber auch nicht. Ein Anliegen, so formulierten es die Anzuhörenden, ist die nach ihrer Ansicht notwendige Gleichbehandlung von Wasserrettung mit bodengebundenen Rettungsdiensten und der Luftrettung. Auch im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes fristet die Wasserrettung ein vernachlässigtes Dasein.

Kurz gesagt: die Probleme sind noch nicht gelöst, mit den vorliegenden Anträgen auch nicht. Das Anliegen muss wirklich weiter ernsthaft diskutiert werden, die Gesetzeslage ist vielfältig, betrifft viele Ebenen, mehrere Ministerien, ergo unterschiedliche Zuständigkeiten.

UND, wie gesagt, wir müssen uns ernsthaft Gedanken machen, wie das Ehrenamt generell wieder attraktiver werden kann. Ich bin wirklich dankbar, dass der Antrag und die Anhörung das Thema ins Bewusstsein von uns allen geholt hat. Für mich ist es erst der Anfang der Diskussion um bessere Rahmenbedingungen nicht nur für dieses Ehrenamt. Ich bitte, der Empfehlung des Ausschusses zu folgen und die vorliegenden Anträge abzulehnen.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Rettungsschwimmer gesucht! Mehr Verantwortung an brandenburgischen Gewässern und Schwimmbädern übernehmen" (TOP 11 der 101. Plenarsitzung)