Zum Inhalt springen

Ricarda Budke spricht zu: Mieterinnen und Mieter schützen - Mietpreisbremse fortsetzen und ausweiten

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Wir leben gerade in einer Pandemie, in der wir Menschen auffordern, zu Hause zu bleiben, in der Homeoffice, Homeschooling, Hometraining und Co. der neue Alltag sind. Damit wird uns natürlich allen noch einmal bewusster, wie wichtig es ist, ein Zuhause zu haben, um das man nicht fürchten muss. Ich bin selber Mieterin, es ist nicht immer einfach.

Aber, liebe Frau Vandré, in der Koalition machen wir eine Politik für Mieterinnen und Mieter. Wir gehen mit über 100 Millionen Euro jährlich in die soziale Wohnraumförderung. Ich hoffe, Sie erinnern sich daran, dass auch Koalitionsabgeordnete im Ausschuss sich immer wieder zu den Verordnungen geäußert haben, Fragen gestellt haben, auch an den Gutachter Fragen gerichtet haben und wir uns da rege eingebracht haben.

Auch wir Bündnisgrüne finden - das habe ich bereits im Dezember- Plenum gesagt, und das habe ich auch im Ausschuss erläutert -, dass die Verordnungen wichtige Instrumente sind, um auf den angespannten Wohnungsmarkt zu reagieren. Auch wir sind unzufrieden damit, dass einzelne Kommunen nicht mehr Teil der Gebietskulisse sind. Dagegen sind aber andere neu dazugekommen; das haben Sie dankenswerterweise erwähnt.

Ich glaube, das ist an dieser Stelle auch wichtig und unterstreicht noch einmal den Wert dieses Gutachtens. Ich glaube, dass uns hier eine rechtlich sehr fragwürdige Symptombekämpfung, wofür ich diesen Antrag halte und wie Sie es vorschlagen, nicht weiterhilft. Ich finde, wir müssen uns die Ursachen für diese Probleme anschauen.

Das Gutachten sagt aus, dass drei von vier Indikatoren erfüllt sein müssen, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu erfüllen. Meine Kolleginnen und Kollegen sind bereits auf die rechtliche Situation eingegangen. Ich persönlich halte die Kriterien, die der Bund aufstellt, aber für fragwürdig. Ein Indikator, die Mietbelastungsquote, wurde in Brandenburg in keiner einzigen Kommune erfüllt. Ein anderer Indikator, der Wohnungsversorgungsgrad, wird beispielweise auch in der Prignitz oder in Spree-Neiße in einigen Kommunen erfüllt - sicherlich überraschend für einige hier im Raum.

Meine Schlussfolgerung ist, dass der Bund die Kriterien anpassen muss, um Mieterinnen und Mieter besser zu schützen. Im Moment heißt die offizielle Analyse: Berlinnah heißt angespannt, berlinfern heißt entspannt. Die Situation in Brandenburg nehme ich als deutlich komplexer wahr.

Interessanter als ein neues Gutachten über den alten Zeitraum fände ich die Betrachtung der Auswirkungen der sich jetzt ändernden Gebietskulisse. Denn wenn wir jetzt gutachterlich feststellen, dass die Mieten in den Kommunen, die aus den Verordnungen herausfallen, steigen, was hätten wir dann erreicht? Wir hätten dann auf der einen Seite den Beweis, dass die präventive Wirkung der Verordnungen, die ja auch zum Teil umstritten ist, gegeben ist, und zweitens hätten wir den Beweis, dass die rechtlichen Grundlagen des Bundes aktuell verhindern, dass Kommunen unter die Verordnungen fallen, bzw. dass Kommunen nicht herausfallen, die es aber in der Tat benötigen.

Die Gebietskulisse kann sich aber ja immer wieder ändern. Das haben wir im Ausschuss bereits festgestellt. DIE LINKE fordert, dass ein Verfahren benannt wird. Ich habe mich erkundigt: Es gibt bereits ein Verfahren. Kommunen können auf Grundlage neuer Daten des Statistischen Bundesamtes eine Neubewertung im Ministerium anfordern.

Jetzt fallen Kommunen aus der Verordnung. Jetzt sehen wir, welchen Effekt die Verordnungen hatten, vor allem aber können wir dabei beobachten, welche Änderungen wir im Mietrecht und in unserer Wohnungspolitik brauchen, um wirklich effektiv auf die Probleme zu reagieren. Denn wir haben ja auch in den letzten Jahren gemerkt, dass genau diese Verordnungen nicht ausreichen.

In diesem Zusammenhang sind mir drei Punkte besonders wichtig. Punkt eins: Wir brauchen qualifizierte Mietspiegel. Denn nur mit qualifizierten Mietspiegeln haben Mieterinnen und Mieter eine Grundlage, mit der sie gegen zu hohe Mieterhöhungen nach Neuvermietung oder Mieterhöhungen im Bestand vorgehen können. Ohne Mietspiegel bringen uns diese Verordnungen nicht viel. Hier sind die Kommunen in der Pflicht; denn einige Kommunen, beispielsweise Oranienburg, die nicht mehr Teil der Verordnungen sind, haben keine qualifizierten Mietspiegel mehr.

Dabei dürfen wir nicht zulassen, dass sich die Kommunen aus der Verantwortung stehlen. Sie müssen ihrer Verpflichtung nachkommen und ihren Teil dazu beitragen, insbesondere Geringverdienerinnen und Geringverdiener vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen.

Punkt zwei ist meiner Meinung nach, dass Kommunen in sich sehr unterschiedlich sind. Wir müssen prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, größere Kommunen stadt- oder ortsteilscharf zu betrachten. Gerade Potsdam ist eine sehr große Kommune, und auch andere Kommunen sind sehr groß und in sich sehr unterschiedlich.

Punkt drei: Die Verordnungen, die wir hier auf der Landesebene haben, werden in Ergänzung zu den Bundesregelungen aufgestellt, auch auf Grundlage dessen, was der Bund dem Land ermöglicht. Ich glaube, das eigentliche Problem ist, dass die Bundesregelungen an sich schon zu schwach sind, um Mieterinnen und Mieter gerade in Bundesländern wie Brandenburg, mit unserer Einkommensstruktur usw., wirksam zu schützen. Deswegen brauchen wir - dieses Jahr sind Bundestagswahlen - eine Verschärfung der Mietpreisbremse und der Kappungsgrenzen im Bund.

Ich habe ausgeführt, warum wir an dieser Stelle die Vorschläge der Linken nicht zielführend finden. Dass wir aber ein Problem haben, habe ich auch ausgeführt. Die Lösungen müssen wir an anderer Stelle finden, aber wir müssen sie finden, und zwar nicht mit wackligen Verordnungen. Daher lehnen wir den Antrag heute ab. - Danke.