Vorläufiger Auszug
- Es gilt das gesprochene Wort -
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste!
Wir können diesem fraktionsübergreifenden Antrag nicht zustimmen, Grund ist in erster Linie der Punkt 6. Wir lehnen es ab, das Ersatzgeld der Realkompensation gleichzustellen und damit das Bundesnaturschutzgesetz aufzuweichen.
Die Zahlung von Ersatzgeldern wie im Bundesnaturschutzgesetz vorgesehen ist auch heute schon möglich, wenn sich keine passenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen realisieren lassen. Insgesamt muss als allererstes der Flächenverbrauch reduziert werden. Und nun müssen wir die eigentlichen Verursacher für die massive Flächenversieglung nennen: die Betreiber von Gewerbegebieten, der Siedlungsneubau und die Verkehrsinfrastruktur. Bisher gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Rückbau verlassener Gewerbegebiete. Immerhin findet sich im Bundesnaturschutzgesetz in § 15, Absatz 3 auch der Passus: „Bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen, insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden.“ ---- das ist doch vollkommen ausreichend! Womit sind die Landwirte denn unzufrieden?
Schließlich ist der Naturschutz gar nicht der große Flächenverbraucher, so wie es der Bauernverband bisweilen gerne darstellt: - eine Gleichstellung von Ersatzzahlung und der Realkompensation würde mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu weniger Maßnahmen vor Ort führen. Das würde übrigens auch der Akzeptanz der Bevölkerung schaden, die vor Ort bspw. schon durch ein Infrastrukturvorhaben Erholungsflächen verliert. Das Ziel - möglichst geringe Flächeninanspruchnahme ist positiv, doch fehlen konkrete Zielzahlen oder die Erarbeitung einer wirklichen Strategie mit abzuleitenden Maßnahmen. Die Nationale Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung sieht beispielsweise ab dem Jahr 2017 eine Zielzahl von 1,3 ha/Tag für Brandenburg vor, das Umweltbundesamt schlägt als Zwischenziel für 2012-2105 3,5 ha/Tag vor, derzeit liegt die Flächeninanspruchnahme in Brandenburg bei etwa 8,3 ha/Tag (Stand 2007, siehe UBA-Gutachten)
Der Landesrechnungshof hatte in seinem jüngsten Bericht moniert, dass der Naturschutzfonds, der für das Land die Ersatzmaßnahmen vornimmt, finanziell zu schwach ausgestattet sei und deshalb Ersatzzahlungen des Flughafens BER unrechtmäßig angespart habe, somit besteht die Gefahr des Missbrauchs der Ersatzgelder. (...)