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Sahra Damus spricht zum Antrag "Änderung der Geschäftsordnung des Landtags: Durchführung von Ausschusssitzungen unter Zuschaltung von Mitgliedern"

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleg*innen, werte Gäste,

So wie viele andere Institutionen lernen auch wir als Parlament besser mit der Pandemie umzugehen. Auch wir fahren auf Sicht und müssen uns Schritt für Schritt die passenden Instrumente schaffen, um in der Pandemie weiterarbeiten zu können. Aber eben weil das für uns alle Neuland ist, weil wir keine Erfahrungswerte haben, schaffen wir diese Regeln auch vorerst nur befristet.

Die Corona-Fälle von zwei Abgeordneten in diesem Landtag haben uns denke ich allen gezeigt, wie schnell die Pandemie auch hier in diesem Haus sein kann. Daraufhin haben wir vorsorglich die Präsenzsitzungen abgesagt und uns erneut in den digitalen Raum begeben. Mit dieser Änderung der Geschäftsordnung schaffen wir nun die Möglichkeit, um in den Ausschüssen auch digital Beschlüsse zu fassen. Das ist für die laufenden Haushaltberatungen wichtig.

Wir verlängern außerdem die Notlagen-Regelung in §61a, der es uns ermöglichen soll, auch für den Fall von mehreren erkrankten oder abwesenden Mitgliedern der Fraktionen, im Plenum beschlussfähig zu bleiben und dabei das Kräfteverhältnis zu wahren. Dazu verlängern wir die bestehende Regelung bis Ende Juni 2021.

Sie merken, wir haben uns außerdem bemüht, das Plenum zu verkürzen und so das Infektionsrisiko zu senken. Deshalb tagen wir nur 2 statt 3 Tage. Einige verzichten auf eigene Redebeiträge. Fragen werden nur schriftlich beantwortet. Mit dieser Änderung der Geschäftsordnung eröffnen wir nun auch die Möglichkeit, einzelne Reden zu Protokoll zu geben. Im Bundestag ist das bereits möglich.

Eins ist aber völlig klar: Das soll hier nicht der Standard werden. Das Parlament lebt vom direkten Austausch und davon, dass die unterschiedlichen Standpunkte der Fraktionen deutlich werden. In Zeiten hoher Infektionszahlen haben wir uns unter den Fraktionen darauf verständigt, dies einzuschränken, aber eben nur vorübergehend.

Wir sollten nach Corona genau evaluieren, welche Maßnahmen sich bewährt haben und welche bewusst der Ausnahmefall bleiben sollen.

Auch die digitale Sitzungsteilnahme soll nicht zum Regelfall werden. Aber sie kann nach der Pandemie möglicherweise auch für andere Ausnahmesituationen hilfreich sein.

Für Wahlen gibt es noch keine praktikable und rechtssichere digitale Möglichkeit. Schließlich betreten wir auch da Neuland. Aber die aktuelle Situation zeigt uns, dass wir solche Regelungen brauchen.

Corona hat – bei allen negativen Folgen – auch den positiven Nebeneffekt, dass wir bei all diese Fragen vorankommen und das sollten wir nutzen.