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Rede im Landtag: Gute Sache: Ermöglichung der Erhebung von Gästebeiträgen, um touristische Infrastruktur zu erweitern

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

bereits im Koalitionsvertrag haben weise Frauen und Männer festgelegt, das Kommunalabgabengesetz auf seine Praktikabilität zu prüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Das Ergebnis liegt uns heute zur Beratung vor. Das KAG ist zentral für die Kommunen zur Refinanzierung ihrer Investitionen, die ohne diese Refinanzierung auch gar nicht möglich wären. Im KAG ist Rechtssicherheit von höchster Priorität, deshalb enthält der Gesetzentwurf auch diverse Anpassungen, die im Nachgang zur aktuellen Rechtsprechung erforderlich wurden. Wir wissen leider auch, dass das in der Geschichte dieses Gesetzes nicht immer ganz gut geklappt hat mit der Rechtssicherheit, und deshalb werden wir im Rahmen der anstehenden Erörterungen im Innenausschuss sicher ein großes Augenmerk auf die Praktikabilität und Rechtskonformität der Regelungen legen.

Besonders freue ich mich über die Erweiterung der Möglichkeiten der Städte und Gemeinden zur Erhebung von Gästebeiträgen, für die ich mich sehr eingesetzt habe. Das ist eine Möglichkeit, die unsere Tourismusverbände sehr gefordert hatten und die nun im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zur Anwendung kommen kann. Gemeinden, die das wollen, können damit von ihren Gästen zusätzliche Mittel akquirieren, um ihre touristische Infrastruktur zu erweitern oder zusätzliche touristische Angebote zu machen. Dies wird unter anderem die Einführung der BrandenburgCard unterstützen, auf die die Branche schon lange hinarbeitet. Ich freue mich, wenn wir diesbezüglich weiterkommen und sehe den Anhörungen im Innenausschuss mit freudiger Erwartung entgegen.

Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Siebtes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg" (TOP 6 der 97. Plenarsitzung)