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Rede im Landtag: Änderung des Kommunalabgabengesetzes: Gästebeiträge in Städten und Gemeinden ermöglichen

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

zu Beginn meiner Rede möchte ich noch einmal kurz daran erinnern, warum wir das Kommunalabgabengesetz heute ändern. Wir wollen dem Wunsch von Tourismusverbänden und Kommunen entsprechen, die Erhebung von Gästebeiträgen in den Städten und Gemeinden zu erleichtern. Über die gesamte Legislatur hinweg habe ich mich für diese Regelung eingesetzt und ich freue mich, dass wir die Gesetzesänderung heute, in der letzten regulären Sitzungswoche des 7. Landtags nun endlich verabschieden. Städte und Gemeinden, die im Rahmen ihrer Selbstverwaltung Gästebeiträge erheben wollen, können damit von ihren Gästen zusätzliche Mittel akquirieren, um ihre touristische Infrastruktur zu erweitern oder zusätzliche touristische Angebote zu machen. Dies kann unter anderem die Einführung der sogenannten Branden-burg¬Card unterstützen, auf die die Branche schon lange hinarbeitet. Die BrandenburgCard könnte neben einer kostenfreien Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs weitere touristische Angebote bündeln und so brandenburgische Regionen insgesamt attraktiver machen.

Außerdem hatte die Koalition im Koalitionsvertrag verabredet, das Kommunalabgabengesetz auf seine Praktikabilität zu prüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Auch das Ergebnis dieser Prüfung sehen wir heute. Auf zwei Punkte möchte ich dabei besonders eingehen: Erstens die Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen nach Wiederbeschaffungszeitwerten. Damit sollte der Preissteigerung für technische Anlagen Rechnung getragen werden. Geht man von einem Ersatz z.B. eines Klärwerks nach Ende der Nutzungsdauer aus, so ist ja klar, dass eine Ersatzinvestition nach 20, 30 oder 50 Jahren ungleich teurer als die Ursprungsinvestition sein wird. Ein Ansatz von Wiederbeschaffungszeitwerten würde zwar zu einem Anstieg der Abwassergebühren führen, könnte aber den Verbänden ermöglichen, zukünftige Ersatzinvestitionen zu einem höheren Anteil aus eigenen Mitteln zu stemmen und so die Gebühren in der Zukunft zu dämpfen. Dennoch haben wir uns in der Koalition am Ende gegen die Einführung der neuen Kalkulations¬grundlage ausgesprochen und einen entsprechenden Änderungs¬antrag vorgelegt. Aus meiner Sicht war unzureichend geregelt, wie die mit der Neuregelung ermöglichten höheren Gebühren in späteren Jahren die Gebühren dämpfen würden. Das wäre aber für mich die Voraussetzung gewesen, einer derartigen Option zuzustimmen. Als reine Liquiditätsbeschaffungsmaßnahme für die Verbände war der Vorschlag nicht zustimmungsfähig. Entspannt sehen wir dagegen die Verlängerung der Kalkulations-periode von zwei auf drei Jahre. Das Prinzip der rollierenden Kalkulation, in der Überschüsse oder Defizite der Verbände in der nachfolgenden Kalkulationsperiode verrechnet werden, stand ja nicht zur Debatte. Die Verlängerung der Kalkulationsperiode leistet aber einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie.

Ich möchte noch kurz etwas zum Gesetzentwurf der AfD und zum Änderungsantrag der Linken ausführen. Jahresabschlüsse sind essenziell für die Arbeit von Gemeindevertreter-innen und Gemeindevertretern. Ohne valide und geprüfte Zahlen ist doch jeder Beschluss ein finanzpolitischer Blindflug! Deshalb muss auf aktuelle Jahresabschlüsse zwingend ein hohes Augenmerk gelegt werden. Und das hat der Gesetzgeber auch schon immer gemacht: Die Kommunalverfassung hat schon immer, zumindest seit ihrem Beschluss im Jahr 2007 in §82 Absatz 4 geregelt: „Die Gemeindevertretung beschließt über den geprüften Jahresabschluss bis spätestens zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres“. Also nicht Neues! Mit der Reform der Kommunalverfassung wurde lediglich ergänzt, dass nun auch Sanktionen eingeführt werden. Diese setzen aber erst ein, wenn das gesetzliche Ziel, am Ende des Folgejahres fertig zu sein, um ein weiteres Jahr überschritten werden. Das muss machbar sein! Kommunale Demokratie muss doch wissen, wie die finanzielle Lage einer Kommune ist! Wir sehen ja auch seit der Androhung der Sanktionen einen massiven Aufholprozess der Kommunen und ich gehe davon aus, dass der auch weitergeht. Die Sanktionen wieder abzuschaffen, wäre kontraproduktiv.

Der Beschlussempfehlung des AIK stimmen wir zu, den Gesetzentwurf der AfD lehnen wir aus genannten Gründen ab. Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Siebtes Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg" (TOP 1 der 107. Plenarsitzung)