- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
Die veranschlagen Ausgaben im Einzelplan 03 steigen in diesem Jahr um 86 Mio. EUR und im nächsten Jahr um weitere 25 Mio. EUR. Alleine die Personalausgaben machen in diesem Jahr mit 32 Mio. EUR fast 40 Prozent der Steigerungen aus. Verantwortlich sind hierfür einzig und alleine die Kosten für ausgeschiedenes Personal. Die Haushaltsansätze für die Versorgungsausgaben steigen von 58,6 Mio. EUR in 2014 auf über 75 Mio. im nächsten Jahr. Zusätzlich werden in diesem Jahr 11 Mio. und im nächsten Jahr 15 Mio. EUR fällig, um den Versorgungsfonds weiter auf zu füllen.
Der andere große Teil der Mehraufwendungen entfallen verständlicher Weise auf den Bereich der zentralen Ausländerbehörde. Alleine die Ansätze für sächliche Verwaltungsausgaben in diesem Kapitel steigen in diesem Jahr um 8 Mio. EUR und im nächsten Jahr um weitere 13 Mio. EUR. Ausgabensteigerung in ähnlicher Höhe entsteht im Kapitel Zentraldienst der Polizei. Ursache hierfür sind Anschaffungen von Fahrzeugen und andere Geräten sowie personengebundener Schutzausstattung für Polizeibeamte.
Sehr interessant sind auch die in diesem Doppelhaushalt erstmalig veranschlagen direkten Zuschüsse an den Landesbetrieb “Brandenburgischer IT-Dienstleister“. Zur Erklärung heißt es hier: Gemäß seiner Betriebsanweisung hat der Landesbetrieb “Brandenburgischer IT-Dienstleister“ (ZIT-BB) seine Aufgaben auf der Grundlage von Servicevereinbarungen zu erbringen. Sofern diese zum 01.01.2015 noch nicht vorliegen, erfolgt die Finanzierung des ZIT-BB übergangsweise durch Zuschüsse. Insgesamt bekommt dieser „Dienstleister“ Zuschüsse in Höhe von 37 Mio. EUR in diesem und 40 Mio. EUR im nächsten Jahr.
Bei seiner Gründung 2009 wurde als Ziel ausgegeben, einen effizienten professionellen IT-Service aus einer Hand für die brandenburgische Landesverwaltung zu bieten. Die Aufwendungen für IT-Dienste sollten durch die Nutzer finanziert werden. Die kostendeckend kalkulierten Preise würde somit die Nachfrage bestimmen. Diese Kostendeckung scheint aber bei den „Kunden“ nicht durchsetzbar zu sein, denn wie sonst kann man die Übernahme von bis zu 40 Mio. EUR jährlich sonst erklären?
Der Haushaltsentwurf des Einzelplanes 03 und die Personalbedarfsplanung 2018 werden maßgeblich von dem Stellenplan im Bereich der Polizei bestimmt. Genau hier aber liegt das Problem. Schon seit der Vorstellung des Entwurfes der Polizeistrukturreform im Jahr 2010 erleben wir ein erbittertes Gefeilsche um die Personalzielzahl 2020. Die Ursprünglich aus fiskalischen Gründen ausgegebene Zielzahl von 7000 ist inzwischen derart oft nachkorrigiert worden, dass man sich an die Korrekturetappen nur noch mühsam erinnern kann. Bereits im Frühjahr 2012 war unter dem damaligen Innenminister Woidke von bis zu 7400 Stellen die Rede. Unter dem Eindruck der vielen Einbruchdiebstähle im Speckgürtel und der deutlich höheren Kriminalitätszahlen in den Grenzgemeinden, vor allem aber in Anbetracht der bevorstehenden Landtagswahlen wurde die Innere Sicherheit dann im Januar 2014 zur Chefsache des Ministerpräsidenten erklärt und die Zielzahl auf 7800 bis 7900 hochkorrigiert. So steht es auch im Koalitionsvertrag: „Die Zahl der Polizistinnen und Polizisten soll am Ende des Jahrzehnts mindestens 7800 betragen.“ Doch auch diese Aussage blieb nicht lange unwidersprochen.
Innenminister Schröter war im Januar in der Presse mit der Aussage zu vernehmen, dass wir eigentlich eine Zielzahl von 8100 Polizeibediensteten bräuchten. Dies mit dem Krankenstand zu begründen halte ich zwar weiterhin für sehr gewagt. Wir würden uns in einen unheilvollen circulus vitiosus begeben, wenn wir anfingen, Personalbedarfszahlen an Krankenständen auszurichten. Die Reaktionen aus der Koalition fielen denn auch sehr verhalten aus. Man wolle erst die Evaluation der Polizeistruktur abwarten und dann die Personalvorgaben bei der Polizei im Gesamtgefüge des Haushaltes betrachten. Die Evaluation war bis Ende März vorgesehen, dann sollten die Zahlen auf den Tisch.
Nun ist es ein offenes Geheimnis, dass der von Ex-Staatssekretär Feuring zu verantwortende Entwurf des Evaluationsberichtes eine Zielzahl von 7855 Stellen empfahl. Dies ist genau die Zahl, die in der Personalbedarfsplanung für 2018 für die aus Landesmittel finanzierten Stellen vorgesehen ist. Der sogenannte „Berichtsentwurf der Arbeitsgruppen zur Evaluierung des Polizeipräsidiums Land Brandenburg“ wurde dann erst einmal im Lenkungsausschuss zur Evaluierung der Polizeireform versenkt und dort bleibt er auch sicherheitshalber bis nach Verabschiedung des Haushaltes. Die Veröffentlichung des intern hochumstrittenen Evaluierungsberichtes ist erst nach dem Beginn der Sommerpause zu erwarten. Vielleicht fällt sie sprichwörtlich ins Sommerloch und könnte zumindest die Personalbedarfsplanung gleich alt aussehen lassen.
Das Vertrauen in die mit großem Arbeitsaufwand verbundene Evaluation leidet auf jeden Fall. Erst evaluieren die, die die Personalzielzahl 7000 durchsetzen wollten. Jetzt wird weiter politisch gegengesteuert und die Evaluation an andere politische Vorgaben angepasst. Das Glaubwürdigkeitsproblem im Bereich der Inneren Sicherheit wird dadurch nicht besser.
Aus Polizeikreisen ist zu erfahren, dass die ursprünglich der Polizeistrukturreform zugrunde liegende These, die Straftaten würden im Zuge des demografischen Wandels deutlich zurückgehen, nicht zu halten sei. Vieles spricht für die Richtigkeit dieser Annahme: international operierende Diebesbanden kümmern sich nicht um die Brandenburgische Bevölkerungsentwicklung, Phänomene wie Rechtsterrorismus, salafistische Gewalttaten, die Entwicklung der politisch motivierten Kriminalität gerade vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlen waren 2010 nicht eingepreist. Was kann aber eine Evaluation leisten, die erneut Vorgaben eines Koalitionsvertrages und eines neuen Ministers abzuarbeiten hat. Der Ex-Polizeipräsident und Ex-Staatssekretär Feuring hat die von ihm gewünschte berufliche Neuorientierung im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft gefunden. Die Vertrauenskrise, die durch die Polizeistrukturreform, die manipulierte Kriminalitätsstatistik, die Vorwürfe gegen die Polizeiführung, die fachliche Ermittlungsarbeit der Kriminalpolizei zu gängeln und zu beeinflussen entstanden ist, bleibt. Der neue Staatssekretär bringt als ehemaliger Sozialdezernent des Landkreises Oberhavel sicher die gewünschte Portion Loyalität mit, die offene Flanke bei der Polizei kann auch er nicht abdecken. Umso dringlicher wäre es, die Personalie des neuen Polizeipräsidenten jetzt mit Nachdruck anzugehen, um die Vertrauenskrise auch durch einen personellen Neuanfang und eine andere Führungskultur zu beenden. Doch ebenso wie die Evaluation wird die überfällige Personalentscheidung erst einmal auf Eis gelegt.
Bei dem großen Reformprojekt der rot-roten Landesregierung in der 6. Wahlperiode, der Verwaltungsstrukturreform 2019, ist bei Dissens im Detail der Landesregierung zumindest zu attestieren, dass sie sich um zeitgerechtes Abarbeiten des Koalitionsvertrages bemüht. Nach dem Landtagsbeschluss vom 17.12.2014 „Verwaltungsstrukturreform im Land Brandenburg auf den Weg bringen“ sind die Eckpunkte zum Leitbild im Mai vorgelegt und der Leitbildentwurf wird wie angekündigt vor der Sommerpause dem Landtag zugehen. Während sich die Koalitionsfraktionen bisher durch höchst widersprüchliches Agieren auf kommunaler und Landesebene auszeichneten, arbeitet der Innenminister zielstrebig seine Agenda ab. Insgesamt scheint die Landesregierung aber die finanziellen Auswirkungen des Projektes nicht sonderlich auf dem Schirm gehabt zu haben. Während unsere Fraktion schon im Dezember einen konkreten Ablaufplan zur Bürgerbeteiligung bei der einjährigen Leitbilddiskussion einforderte, wurde erst durch Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen 20.000 bzw. 60.000 Euro für Dialogveranstaltungen zum Leitbildprozess in den Haushalt eingestellt. Wesentlich bedenklicher ist, dass alle finanziellen Anstrengungen, die zur Begleitung eines umfassenden nachhaltigen Reformprozesses unternommen werden müssen, in die Zukunft verschoben werden. Die Aussage, die näher zu bestimmende Höhe an Finanzmitteln werde im Laufe des Reformprozesses in den Jahren 2017 und 2018 festgelegt, ist schon fast fahrlässig. Natürlich können Anschubfinanzierungen und Standartanpassungszuschüsse erst später beziffert werden, aber bei dem großen Punkt Teilentschuldung der Kommunen im Bereich der Kassenkredite macht sich die Landesregierung einen schlanken Fuß.
Unsere Fraktion hat die Kosten einer Teilentschuldung der drei hochverschuldeten kreisfreien Städte und einzelner Kommunen mit Kassenkrediten über 1.500 €/Einwohner in einem Gutachten auf etwa 500 Millionen Euro taxieren lassen. Natürlich ist es richtig die Pro-Kopf-Verschuldung auf einen Stichtag 31.12.2014 zu beziehen, um keine Anreize zur weiteren Neuverschuldung zu setzen, aber es müsste jetzt schon mit einer Ablösung der kommunalen Schulden begonnen werden. Die Übernahme zumindest eines Teils der exorbitanten Kassenkredite wäre bei dem augenblicklichen Zinsniveau für das Land relativ einfach und zu weit besseren Konditionen als durch die betroffenen Kommunen zu realisieren. Schon jetzt zeichnet sich eine Erhöhung des Zinsniveaus am Horizont ab, eine völlige Verlagerung aller Reformkosten in die Zukunft könnte sich als große Belastung erweisen.
Für ausgesprochen problematisch halten wir auch die Vorstellung, die für die Teilentschuldung nötigen Mittel sollten „solidarisch“ sowohl aus Landesmitteln als auch aus der Verbundmasse aufgebracht werden. Ob mit solidarisch hier eine hälftige Finanzierung gemeint ist bleibt unklar. Auf jeden Fall entschulden sich die verschuldeten Kommunen bei dieser Idee zum guten Teil selbst. Wenn man bedenkt, dass nach dem Fortschrittsbericht „Aufbau Ost“ des Landes Brandenburg die weiterhin geringe Steuerkraft der ostdeutschen Kommunen durch überproportionale Zuweisungen aus dem Landeshaushalt kompensiert werden muss, um eine kommunale Leistungserbringung auf dem Niveau der finanzschwachen westlichen Flächenländer sicherzustellen, dann erscheint dieser Finanzierungsansatz absurd.
Im Bereich der zentralen Ausländerbehörde wird der Anteil an Beamten von 25 auf 50 Stellen verdoppelt, die Angestellten aber nur von 12 auf 16 Stellen erhöht. Den Anforderungen an eine halbwegs adäquate psychosoziale Betreuung kann dadurch nicht Rechnung getragen werden. Unsere Fraktion begrüßt, dass das Land die medizinische Versorgung in der Erstaufnahmeeinrichtung übernimmt. Dass es hierfür einen gewissen Anteil der vom Bund den Ländern und Kommunen für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen vorgesehenen Millionen einbehält, halten wir für vertretbar. Dass aber 25% der insgesamt 30 Millionen Euro nicht an die Kommunen weitergeleitet werden, halten wir für überzogen. Die Investitionstätigkeit des Landes in Eisenhüttenstadt – Stichwort Sanierung Männerhaus und Neubau des Familienhauses – begrüßen wir sehr. Es trägt aber nicht zur Transparenz bei, dass die Immobilie, die Eigentum des BLB ist und ans Ministerium vermietet wird, einerseits direkte Investitionen aus dem Landeshaushalt erhält, andererseits Mietzahlungen und Nebenkosten an den BLB erheblich steigen. Das Prinzip: der Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen investiert, das Ministerium mietet wird hier ein ums andere Mal durchbrochen.
Obwohl wir uns mit sehr großen Unterkünften schwer tun halten wir die Entscheidung der Landesregierung, die Plätze in der Erstaufnahmeeinrichtung und ihren Außenstellen bis Ende des Jahres auf etwa 3200 Plätze hochzufahren für richtig, um bei rapide steigenden Flüchtlingszahlen den Druck auf die aufnehmenden Kommunen abzumildern.