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Ursula Nonnemacher spricht zur Gesetzesänderung des Abgeordnetengesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Was lange währt, kann doch noch gut werden! –so möchte ich mal die Diskussionen der letzten Monate zusammenfassen, nachdem die Ankündigung der Erhöhung der Abgeordnetendiäten um 4,4% zum 1.1.17 im letzten Herbst teilweise Empörung, zumindest aber ein allgemeines Unbehagen hervorgerufen hatten – nicht zuletzt bei uns Abgeordneten selbst. Dabei setzte der Vorschlag nur die Vorgaben des bei Einführung zur 6. Wahlperiode hochgelobten Abgeordnetengesetzes um, sich an der allgemeinen Einkommensentwicklung im Land Brandenburg zu orientieren. Es ist wohl beim überwiegenden Teil der Abgeordneten und der interessierten Öffentlichkeit Konsens, dass sich Steigerungen der Diäten an einem transparenten Index orientieren und willkürliche Anpassungen auf jeden Fall vermieden werden sollten.

Im Zentrum der Überlegungen zu einer Neuausrichtung der Abgeordnetenbezüge standen zwei Punkt:

  1. Bei der Novellierung des Abgeordnetengesetzes 2014 wurden typische Kosten für Sachaufwendungen in die Gesamtentschädigung einbezogen. Eine Steigerung von Sachkosten sollte sich aber nicht an einem Einkommensteigerungsindex orientieren, sondern am Verbraucherpreisindex.
  2. Bildet der gewählte Index die Einkommenssteigerung tatsächlich repräsentativ ab und wie verhält er sich zur Bezugsgröße der Abgeordnetendiät, nämlich einem Bürgermeistergehalt, welches eine 100% Angleichung an das Westniveau bereits vollzogen hatte?

Die erste Überlegung wird jetzt im Gesetzentwurf dahingehend gelöst, dass ein Sachkostenanteil von 957,67 Euro ausgewiesen wird, der einer Anpassung nach dem Inflationsausgleich unterliegt. Ein Systemwechsel bei den Abgeordnetendiäten im Sinne einer Wiedereinführung steuerfreier Aufwandspauschalen ist damit ausdrücklich nicht intendiert.

Das zweite Problem wurde dahingehend gelöst, dass nicht nur die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmerentgelte in Brandenburg betrachtet wird, sondern die Differenz der Einkommensentwicklung zwischen alten und neuen Ländern. Da die prozentuale Steigerung der Bruttolöhne- und -gehälter im Zuge der Einkommenangleichung in den neuen Ländern in der Regel höher ausfällt, wird diese Differenz zum Abzug gebracht. Das ist gerecht, denn sonst würden die Abgeordneten in den Genuss einer nachholenden Einkommenssteigerung kommen, obwohl ihr Bezugseinkommen ja schon eine 100%ige Westangleichung vollzogen hatte. Diese Einbeziehung der Ost-West-Differenz erfolgt nachträglich auch für die Anpassungen der letzten beiden Jahre, so dass statt 4,4% eine Einkommenssteigerung um 2,09% zugrunde gelegt wird. Zieht man davon jetzt noch den Sachkostenanteil ab ergibt sich eine Steigerung der Diät um 1,9%.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden auch die Sitzungen der Freien Wähler ebenso zu Pflichtsitzungen erklärt wie die der Fraktionen, Bestimmungen über zulässige Leistungen an Mitglieder des Landtages getroffen, Regelungen für Mitarbeiter ausgeschiedener Abgeordneter normiert, die Nutzung von Abgeordnetenbüros präzisiert und eine Vielzahl kleinerer Anpassungen vorgenommen.

Mit der gesonderten Berücksichtigung der Sachkosten und dem veränderten Einkommensindex wurde eine differenzierte und gute Lösung für die Anpassung der Diäten gefunden, die uns hoffentlich störungsfrei bis in die 7. Wahlperiode begleitet. Wer in Anbetracht einer Steigerung um 1,9% jetzt von Nullrunden und der Ablehnung jeglicher Steigerung spricht, segelt hart am Wind des Stammtisches und bedient wohlfeil antiparlamentarische Ressentiments. Unsere Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf gerne zu und ist erfreut über den breiten Konsens.