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Ursula Nonnemacher spricht zum Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit

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- Es gilt das gesprochene Wort!

Anrede!

Schon im dritten Demografiebericht hat die Landesregierung 2011 formuliert, dass sie „eine verstärkte interkommunale Zusammenarbeit für erforderlich hält“ und „daher bestehende Ansätze in den Kommunen weiter fördern“ wird. Diese Ankündigung setzt die Landesregierung nun zum Ende der Legislaturperiode mit der Vorlage dieses Gesetzentwurfes um. Die Grundrichtung des Gesetzentwurfs unterstützen wir – auch wenn wir denken, dass er schon deutlich früher hätte vorliegen können und müssen. Zudem denken wir, dass einige Passagen des Entwurfs der Überarbeitung bedürfen, damit öffentlich-rechtliche Vereinbarungen nicht zum Einfallstor für die Privatisierung der Daseinsvorsorge werden oder verfassungswidrig in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird. Auch die Frage der Kontrollrechte der Mitglieder der kommunalen Gebietsvertretungen sollten wir uns noch mal genauer anschauen.

Die Brandenburger Kommunen stehen in den nächsten Jahren vor erheblichen Herausforderungen: die demografische Entwicklung mit einer abnehmenden und älter werdenden Bevölkerung, steigende Anforderungen an die Leistungen der Daseinsvorsorge durch höhere Standards z.B. bei der Wasserversorgung und -entsorgung oder der Abfallwirtschaft, Bewältigung der Energiewende oder der Breitbandversorgung. Hinzu kommt eine tendenziell sinkende Finanzausstattung. Deshalb ist es richtig, den Handlungsspielraum der Kommunen zu erweitern und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu verbessern. Das bietet den Kommunen und ihren kommunalen Unternehmen die Chance, auch in Zukunft im ganzen Land ihre Leistungen zur Daseinsvorsorge in hoher Qualität und möglichst kostengünstig anzubieten.

Wir begrüßen deshalb besonders, dass die Landesregierung mit diesem Gesetz die Gründung interkommunaler Anstalten des öffentlichen Rechts ermöglicht und damit eine Forderung meiner Fraktion erfüllt, die in diesem Parlament Ende 2011 bei der Abstimmung über das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorge von den Koalitionsfraktionen noch abgelehnt wurde. Wir sind überzeugt, dass eine interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts nicht nur zukunftsträchtig ist, sondern auch ganz konkret für die Kommunen einen wirklichen Mehrwert hat und die interkommunale Kooperation erleichtert – zumal sie in anderen Bundesländern schon erprobt ist.

Aber der Gesetzentwurf beinhaltet ja mehr als die Zulassung der interkommunalen Anstalt öffentlichen Rechts. Und an dieser Stelle müssen wir in der Ausschussbefassung und der Anhörung noch mal genau hinschauen und nachfragen.

Der neue § 6 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit erweitert den Kreis der möglichen Beteiligten an öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen erheblich. In Zukunft sollen nicht mehr nur Kommunen, sondern auch juristische Personen des Privatrechts an einer mandatierenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beteiligt werden dürfen. Hier stellt sich die Frage, ob das nicht deutlich zu weit geht und der Privatisierung der Leistungserbringung Tür und Tor öffnet, wenn private Unternehmen unter das Dach der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung schlüpfen können und die entsprechenden Vorteile wie die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können. Von einer rot-roten Regierung hätte ich so weitgehende Vorschläge nicht erwartet.

In § 43 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit soll die Anordnung der kommunalen Zusammenarbeit neu geregelt werden. Herr Holzschuher, glauben Sie nicht, dass sie mit dieser Neuregelung ein wenig über das Ziel hinaus schießen und den Kommunalaufsichtsbehörden quasi einen Freifahrtsschein geben, Kommunen zur Zusammenarbeit zu verpflichten und z.B. die Fusion von Zweckverbänden ohne eine konkrete Gefährdung der Aufgabenerbringung anzuordnen? Ob dieser mögliche Eingriff noch mit dem verfassungsmäßigen Recht der kommunalen Selbstverwaltung vereinbar ist, erscheint mir mit zahlreichen Fragezeichen verbunden.

Hinzu kommen noch einige „soll“ und „kann“ Bestimmungen und Fragen zur Kontrolle der interkommunalen Verbände sowie zur bundesländerübergreifenden interkommunalen Kooperation – insb. mit Berlin – die ich aus zeitlichen Gründen an dieser Stelle nicht mehr erörtern kann.

Umso gespannter bin ich auf die Diskussion im Innenausschuss und auf die schon beschlossene Anhörung dort. Der Überweisung in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich gerne zu.