- Es gilt das gesprochene Wort !
Anrede!
In dem vorliegenden Antrag stellt der Landtag einige Dinge fest, bei denen es sich um arbeitsmarktpolitische Binsenweisheiten handelt, denen wohl keiner widersprechen wird. In der Rubrik „Der Landtag fordert" finden sich Punkte, denen wir ohne Probleme zustimmen können neben Punkten, die wir kritisch sehen.
Eigentlich geht es dem Antrag aber um den letzten Passus, der ja auch den eigentlichen Beschluss beinhaltet: Arbeitsmarktpolitik wird an die Integrationsbilanz gekoppelt und damit indirekt die Berechtigung jeglichen Sozialen Arbeitsmarktes in Frage gestellt.
Doch schauen wir uns die einzelnen Forderungen etwas genauer an!
Für verschiedene Zielgruppen des Arbeitspolitischen Landesprogramms sollen laut CDU-Antrag die folgenden Angebote vorgehalten werden:
1. Weiterhin förderfähig sollen das Angebot zur beruflichen Qualifizierung über Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Kompetenzentwicklung in Klein- und Mittelunternehmen (KMU), der Bildungsscheck und Berufsabschlüsse sein. Mit diesem Angebot können Aufstocker und Selbständige gefördert werden. Jedoch müssen wir sehen, dass Personen, die Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, von der Förderung ausgeschlossen sind. Meines Erachtens sollte es diese Weiterbildungsmaßnahmen auch weiterhin geben, aber sie müssen ebenso SGB II- oder SGB III-BezieherInnen gelten, sonst wird diese Personengruppe vom Zugang zum Arbeitsmarkt abgehängt.
2. Für die Zielgruppe der Auszubildenden sollen bei fehlenden Ausbildungsplätzen Ausbildungsverbünde oder die überbetriebliche Lehrunterweisung vorgehalten werden. Wörtlich heißt es: „Für den Fall, dass das Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen nicht ausreicht..." Ja, meine Damen und Herren von der CDU, warum reicht es denn nicht aus? Weil sich die Wirtschaft sukzessive von der Ausbildung zurückzieht!
Obwohl 56 Prozent der Betriebe eine Ausbildungsberechtigung haben, bildeten nur noch 38 Prozent der Betriebe im Jahr 2012 aus (42 % noch in 2011)! Während in ganz Europa das Loblied der dualen Ausbildung gesungen wird, stiehlt sich ein zunehmender Teil unserer Unternehmen aus der Verantwortung. Die Betriebe müssen sich um die Ausbildung ihrer Fachkräfte stärker bemühen, das hätten sie ruhig auch mal in ihrem Antrag anklingen lassen können. Ausbildungsverbünde bieten für bestimmte Zielgruppen eine Möglichkeit, Qualifikationen für die Integration in den Arbeitsmarkt zu bekommen, aber wie nachhaltig diese überbetrieblichen Ausbildungen sind, müssen wir unbedingt evaluieren um zu klären, ob wir diese Programmteile fortschreiben wollen!
Zum Punkt 3 soll aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) das Programm „Integrationsbegleitung für Langzeitarbeitslose" weiter gefördert werden. Damit hat die Landesregierung einen richtigen und erfolgversprechenden Weg eingeschlagen! Seit Dezember 2012 werden Langzeitarbeitslose durch IntegrationsbegleiterInnen gezielt in Arbeit gebracht und wenn notwendig auch bis zu sechs Monate nach Arbeitsaufnahme weiter begleitet. Diesen Programmteil unterstützen wir, weil er auf die Situation der Langzeitarbeitslosen individuell eingeht.
Zum Punkt 4.: Über das Regionalbudget wird Kreisen und kreisfreien Städten eine Mitgestaltung der Arbeitsmarktpolitik ermöglicht. Diese Fördermaßnahme begrüßen wir und unterstützen die Fortführung dieses Ansatzes. Jedoch muss man jeweils vor Ort evaluieren, welche Nachhaltigkeit die Projekte aufweisen.
Nun zum Knackpunkt, der Verpflichtung der Maßnahmenträger, Zielvorgaben zu erfüllen.
Diesen Vorschlag teilen wir nicht! Jeder weiß, dass die Vermittlungsquote in den ersten Arbeitsmarkt von der entsprechenden Klientel abhängt. Arbeitsmarktnahe Teilnehmer mit einer kürzeren Phase von Arbeitslosigkeit weisen wesentlich höhere Quoten auf als die Gruppe der Langzeitarbeitslosen mit vielschichtigen Problemen.
Hier wird einer Bestenauslese das Wort geredet, die Menschen mit multiplen Vermittlungshindernissen abhängt. Auch wenn wir immer wieder Kritik an manchen plakativen ÖBS-Projekten von rot-rot geäußert haben: auch wir stehen zu einem nachhaltigen sozialen Arbeitsmarkt, der für bestimmte Menschen vielleicht nicht mehr die Integration in den ersten Arbeitsmarkt, aber eine würdevolle soziale Integration bedeuten kann.
Ihr Antrag enthält Licht und ein paar dicke Kröten, denen wir so nicht zustimmen wollen!