- Es gilt das gesprochene Wort !
Anrede!
Die FDP-Fraktion greift in ihrem Antrag ein sehr relevantes Problem auf, dass nämlich Polizeibeamte in Brandenburg oftmals mehrere Besoldungsstufen unterhalb der von ihnen real geleisteten Tätigkeit bezahlt werden. Der Hauptpersonalrat der Polizei hat erst kürzlich wieder darauf hingewiesen, dass ein entscheidendes Reformziel der Polizeireform von 2002 nämlich die Stärkung von Mitarbeiterinnenzufriedenheit und -motivation völlig verfehlt wurde, da eine funktions- und verantwortungsgerechte Bezahlung de facto nicht statt fände. Die DPolG beklagt, dass im gehobenen Dienst die Stellenobergrenzen nur zu 30% ausgelastet sind und 70% der Kollegen, die einen Dienstposten A 12 oder A13 besetzen, nur nach A9, A 10 oder A11 bezahlt werden. Die Klagen über Beförderungsstau, mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten sowie eine sinnvolle Funktionsbewertung der polizeilichen Tätigkeiten sind ebenso alt wie anhaltend.
Zu den Grundzügen einer amtsangemessenen Alimentation im Beamtenrecht gehört, dass sie sich maßgeblich nach innerdienstlichen, unmittelbar auf das Amt bezogenen Kriterien wie den Dienstrang und die mit dem Amt verbundene Verantwortung bezieht. Ein sachwidrige – und auch verfassungsrechtlich fragwürdige – Ungleichbehandlung liegt vor, wenn zwei Beamte mit gleicher Funktion, Leistungsstärke und Verantwortung unterschiedlich besoldet werden, weil der eine mehr und die andere weniger Glück mit den Vorgesetzten im Rahmen des beruflichen Werdegangs hatte.
Den Ansatzpunkt der FDP, die bestehenden Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten durch Funktionszuschläge abmildern zu wollen, halten wir für falsch. Das sind Trostpflaster, die ebenso wie vorgenommene oder verweigerte Beförderungen einer gewissen Willkür unterliegen.
Wir brauchen transparente und nachvollziehbare Funktionsbewertungen der polizeilichen Aufgaben, die dann wertentsprechend eingruppiert werden. Jede, die eine Stelle besetzt, sollten dann nach Ablauf der Probezeit Anspruch auf die amtsangemessene Besoldung dieser Stelle haben. Dies setzt natürlich einen ausfinanzierten Stellenplan voraus und nicht die ständige Mitteilung aus dem MI, dass die Funktionszuordnung unter dem Vorbehalt vorhandener Planstellen in den entsprechenden Wertigkeiten stehe und kein Anspruch auf eine entsprechend bewertete Stelle aus der Funktionszuordnung abgeleitet werden könne.
Die Frage einer gerechten Besoldung von Polizeibeamten hängt eng mit der Frage zusammen, was für eine Polizei wir wollen. Eine klar definierte und nachvollziehbare Stellenbeschreibung in Verbindung mit einem ausfinanzierten Stellenplan machen es erst möglich, dass Beamte die Entscheidungsspielräume ihres Amtes nach sachlichen Erwägungen nutzen können. Das Schielen danach, ob getroffene Entscheidungen beförderungsschädlich oder zum Verlust einer Zulage führen könnten, gehört für uns nicht zum Bild einer modernen leistungsstarken Polizei. Wir wollen den mündigen, selbstbewussten und entscheidungsfreudigen Beamten, der sein Amt uneigennützig und sachorientiert ausübt. Besoldungsopportunismus bringt uns nicht weiter.
In diesem Sinne halten wir den Vorschlag der FDP-Fraktion für wenig hilfreich. Wir fordern die Landesregierung auf, im Rahmen der jetzt laufenden Polizeistrukturreform endlich für ein angemessenes Bewertungssystem und leistungsgerechte Bezahlung bei der Polizei zu sorgen. Der Bericht der Bosch-Kommission hat an vielen Stellen betont, dass die Strukturreform nur bei umfassender kontinuierlicher Qualifizierung und bei schlüssiger Personalentwicklung an die steigenden Anforderungen gelingen könne. Die Entscheidung über die Laufbahnanteile im Polizeivollzugsdienst und über die vorübergehende Neueinstellung nur in den gehobenen Dienst hat die Landesregierung vertagt. Sie wird dieses Fragen ebenso wie die eines transparenten Besoldungssystems bald beantworten müssen.