- Es gilt das gesprochene Wort!
Anrede!
In welche Richtung stellen wir die Weichen im Bereich Inneres und Kommunales für die nächsten Jahre? Den strikten Sparkurs haben wir bereits seit einiger Zeit verlassen, dennoch besteht erheblicher Nachholbedarf, damit Brandenburg zu einem Bundesland wird, das den Herausforderungen im Bereich der inneren Sicherheit und der Verwaltungsmodernisierung gewachsen ist.
Spiegelt sich dieser Nachholbedarf auch im Haushaltsentwurf wider? Bei sinkenden Einnahmen gibt es im Einzelplan 03, nach Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, eine Ausgabensteigerung um 79 Millionen Euro für das Jahr 2020 im Vergleich zu 2018 zu verzeichnen. Diese Mehrausgaben sind vor allem für Personalkosten veranschlagt. Der seit längerem anvisierte Personalbestand von 8.250 Polizeibeamten wird immer noch nicht erreicht. Immerhin werden seit einigen Jahren wieder verstärkt Beamtinnen und Beamte ausgebildet. Die Fachhochschule der Polizei in Oranienburg stößt mit 460 Neueinstellungen von Anwärterinnen und Anwärtern in den kommenden zwei Jahren an ihre Kapazitätsgrenze. Im Vergleich zu 2018 werden 2019 mehr als 60 zusätzliche Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet. Dies begrüße ich ausdrücklich, ebenso wie die Stellenhebungen, die maßgeblich auf erfolgreiche Verhandlungen der Gewerkschaft der Polizei zurückzuführen sind. Wie deren Landesvorsitzender Herr Schuster während des parlamentarischen Abends im vergangenen Monat deutlich machte, gibt es aber nach wie vor einige offene „Baustellen“ bei der Polizei. So sollten die zahlreichen maroden Dienststellen schnellstmöglich renoviert werden.
Nach bündnisgrünem Verständnis trägt eine personell und materiell gut ausgestattete, gut ausgebildete und bezahlte Polizei mehr zur inneren Sicherheit bei als immer neue Befugnisse und Instrumente, welche die Novelle des Polizeigesetzes vorsieht. Im Gesetzentwurf, der nach einigem Hin und Her zwischen den Koalitionsfraktionen Ende Oktober veröffentlicht wurde, finden sich die ursprünglich vorgesehenen Instrumente der Online-Durchsuchung und elektronischen Fußfessel auf Druck der LINKEN zum Glück nicht mehr. Der Entwurf enthält jedoch nach wie vor Instrumente, welche viel zu tief in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen. Besonders kritisch sehe ich dabei die geplante Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die ein Mitlesen privatester Nachrichten in Messengerdiensten ermöglicht. Erst in der vergangenen Woche wurde im Rahmen einer Anhörung zur Cyberkriminalität im Innenausschuss unterstrichen, wie problematisch es ist, wenn die Polizeibehörden die Sicherheitslücken von Software bewusst nutzen, um in die Privatsphäre von verdächtigten Bürgerinnen und Bürgern einzudringen. Die Sicherheitslücken, welche sich die Polizei zu Nutze macht, können auch Einfallstor für Kriminelle sein, um Daten abzuschöpfen oder Schadprogramme aufzuspielen. Meinem Verständnis von Sicherheit nach, müsste die Polizei auf die Schließung der Sicherheitslücken hinwirken, statt Steuermittel für den Einkauf technisch unausgereifter Staatstrojaner auszugeben und diese heimlich auf die Smartphones und Notebooks der Bevölkerung aufzuspielen. Zudem sind bei der Quellen-TKÜ noch zahlreiche technische Probleme ungelöst. Auf welchen Widerstand die bundesweiten Novellierungen der Polizeigesetze stoßen, zeigten die Demonstrationen am vergangenen Samstag in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mit mehreren tausend Teilnehmenden. Gegen das neue bayrische Polizeiaufgabengesetz reichten die Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und LINKEN Verfassungsklage ein. Ich bin gespannt auf das Urteil, welches Signalwirkung haben könnte.
Zurück zum Haushalt: SPD und Linke haben zum Kapitel „Zentraldienst der Polizei“ einen sinnvollen Änderungsantrag zur Erhöhung der Sach- und Personalausgaben beim Kampfmittelbeseitigungsdienst gestellt. Wöchentlich werden in Brandenburg – besonders betroffen sind Oranienburg und Potsdam - Bombenblindgänger gefunden, welche es zu entschärfen gilt. Die 13 zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können hoffentlich zu einer schnelleren Beseitigung der lebensgefährlichen Kriegsüberreste beitragen.
Neben der Polizei ist das Ministerium für Inneres und Kommunales auch für die Feuerwehren und Hilfsorganisationen des Landes zuständig. Die verheerenden Waldbrände im Sommer dieses Jahres sind uns allen noch gut im Gedächtnis. Die Feuerwehrleute leisteten hier hervorragende Arbeit und verdienen unsere Anerkennung. Das Maßnahmenpaket der Landesregierung für den Brand- und Katastrophenschutz sieht nun auch eine materielle Wertschätzung für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und Hilfsorganisationen vor. Eine Mitgliedschaft soll durch die Zahlung von „Feuerwehrprämien“ gewürdigt werden. Im Haushaltsentwurf sind hierfür, nach Annahme eines Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen, 16 Millionen Euro im Doppelhaushalt veranschlagt. Ebenso nachbessern sollten SPD und LINKE auch bei der Geschwindigkeit, mit der die Landesregierung erkennt, dass freiwillige Feuerwehren allein die Tageseinsatzbereitschaft in vielen Gemeinden nicht mehr garantieren können. Hier bedarf es dringend einer Mittelbereitstellung für die Einstellung zusätzlicher hauptamtlicher Feuerwehrleute, die gemeinsam mit den Freiwilligen die gestiegenen Herausforderungen von Brandschutz und Brandbekämpfung angehen. Die Landesregierung schiebt diese Maßnahmen jedoch auf die lange Bank und stellt sie unter Haushaltsvorbehalt.
Mit dem im vergangenen Monat verabschiedeten E-Government-Gesetz verfügt nun auch Brandenburg als eines der letzten Bundesländer über eine eigene Norm zur Förderung der elektronischen Verwaltung. Dieser Schritt war überfällig, wird aber nicht dazu beitragen, dass unser Land zu den Vorreitern in Sachen digitaler Behörden gehören wird. Ich bedauere, dass der sehr umfangreiche, detailliert ausgearbeitete Änderungsantrag von Seiten der CDU-Fraktion und uns keine Mehrheit fand. Er bot die Chance, der Digitalisierung in Brandenburg den hohen Stellenwert zu geben, die sie verdient. Immerhin an einigen Punkten wurde auf unseren Druck hin noch nachgebessert: die Landesregierung ist nun aufgefordert, ein Open Data-Portal bereitzustellen. Damit kommt die Koalition einer alten bündnisgrünen Forderung nach mehr Transparenz im Behördenhandeln entgegen, auch wenn unser eigentliches Ziel nach wie vor ein eigenes Transparenzgesetz ist. Im Haushaltskapitel der einzelplanübergreifenden Querschnittsaufgaben sind für die Titelgruppe „Digitalisierungsstrategie“ knapp 18 Millionen Euro vorgesehen. Ein Großteil des Geldes wird jedoch nicht zur Verwirklichung eigener Projekte eingesetzt werden, sondern um der Umsetzung des Online-zugangs-gesetzes nachzukommen. Für dringend erforderliche Beraterleistungen im Rahmen der Digitalisierung sind pro Jahr weniger als 200.000 Euro veranschlagt. Wirkliche Innovationen sind, wenn man die Stundensätze von IT-Experten kennt, mit diesen Beträgen nicht zu erwarten. Die Regierung wäre gut beraten, mehr Mittel für die Mammutaufgabe der Digitalisierung in die Hände zu nehmen.
Das MIK war jahrelang durch die Verwaltungsstrukturreform stark beansprucht. Nach Absage des Reformvorhabens mussten die Dinge, die nicht gänzlich verworfen wurden, noch abgearbeitet werden. Dies wurde im Großen und Ganzen geleistet, große Würfe sind dadurch aber nicht mehr zustande gekommen. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene setzt auf das Motto „alles kann – nichts muss“ und lässt jetzt in Brandenburg vier Verwaltungsmodelle zu. Auch wenn wir begrüßen, dass jetzt endlich die Verbandsgemeinde Wirklichkeit wird, halten wir das sogenannte Mitverwaltungsmodell für überflüssig. Die Änderungen an der Kommunalverfassung sind auch weit unter den Möglichkeiten geblieben. Wir hätten uns deutlich mehr Verbesserungen bei den direktdemokratischen Elementen vor Ort und eine Stärkung der Stellung der kommunalen Gleichstellungs- und Behindertenbeauftragten gewünscht. Immerhin konnte auf unsere Initiative wenigstens die Direktwahl von Seniorenbeiräten ermöglicht werden. Bei Vorhaben wie der Schaffung eines inklusiven Wahlrechts für Menschen mit Behinderungen und bei Paritéregelungen in den Wahlgesetzen erwies sich das Ministerium bisher eher als Teil des Problems denn als Teil der Lösung.
Um auf meine Eingangsfrage zurück zu kommen: die Landesregierung schafft es nicht, die Weichen in Richtung progressiver Zukunft umzulegen. Dies zeigt auch ihre Ablehnung des Änderungsantrags zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeschwerdestelle. Hier wurde eine weitere Chance vertan. Der Haushaltsentwurf zum Einzelplan 03 enthält in einigen Bereichen zwar gute Ansätze, bleibt er insgesamt weit hinter seinen Möglichkeiten zurück. Wir werden ihm deshalb nicht zustimmen.