- Es gilt das gesprochene Wort !
Anrede!
Mit der Vorlage dieses Vierten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Finanzausgleichgesetzes wird ein Entschließungsantrag umgesetzt, den meine Fraktion gemeinsam mit den Koalitionsfraktionen eingebracht hat und der am 13. Dezember vergangenen Jahres hier im Plenum beschlossen worden ist.
Meine Fraktion steht zu den Zielen dieses Entschließungsantrages. Insbesondere die Einführung eines Soziallastenausgleichs halten wir für richtig und notwendig. Gerade die überdurchschnittlich wachsenden Sozialausgaben sind das große Problem der Kreise und besonders der kreisfreien Städte.
Für diese besonders belasteten Mitglieder der kommunalen Familie ist die Einführung eines Sozial- und Jugendhilfeausgleichs also sicherlich ein Gewinn. Wir dürfen uns aber keine Illusionen machen: Hier wird kein zusätzliches Geld vom Landeshaushalt in die Kommunen gegeben, sondern durch das Abschmelzen des Vorwegabzuges – beschlossen mit dem 3. Gesetz zur Änderung des FAG – ein Teil des Geldes zielgerichtet umgeleitet, das seit 2006 aus der Verbundmasse herausgenommen wurde. Die zum 1.1.2013 abgeschmolzenen 20 Millionen Euro wurden noch nach dem herkömmlichen Schlüssel verteilt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen ab 1.1.2014 die in 2014 und 2015 jeweils abgeschmolzenen 10 Mio € - insgesamt also 30 Millionen - gezielt zur Ausfinanzierung von Sozial- und Jugendhilfelasten eingesetzt werden. Die horizontale Mittelverteilung auf der kommunalen Ebene wird geändert.
Der Gesetzentwurf holt das nach, was bei der 3. Änderung des FAG Ende letzten Jahres eigentlich schon gewünscht, aber nicht rechtzeitig geschafft wurde: die Implementierung des neuen Sozialausgleichs und die Verlängerung des Demografiefaktors, mit dem auch Verwerfungen aus dem Zensus 2011 abgemildert werden sollen.
In Anbetracht der bestehenden Problemlagen und der Höhe der Kassenkredite in den meisten kreisfreien Städten sind die hier umverteilten Summen natürlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Die von uns letzten Dezember geforderte sofortige Abschaffung des Vorwegabzuges von 50 Mio € hätte deutlich mehr Mittel für den Sozial- und Jugendhilfeausgleich zur Verfügung gestellt. Trotzdem – seien wir ehrlich – ist die massive Belastung der Kommunen durch soziale Kosten nur auf Bundesebene zu lösen. Die Übernahme der Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100% durch den Bund ab 2014 wird mehr Entlastung bringen. Trotzdem machen auch die Kosten der Grundsicherung nur etwa 10% der Kosten für Sozialleistungen der Kommunen aus. Wir Grünen fordern deshalb auch eine stärkere Finanzierung der Kosten der Unterkunft durch den Bund und eine Beteiligung bei der Finanzierung der Eingliederungshilfe. Diese muss dringend in einem Bundesteilhabegesetz gestaltet werden.
Aber auch wenn die Megaprobleme der Sozialkosten auf Bundesebene gelöst werden müssen und wir den vorliegenden Gesetzentwurf der Zielrichtung nach begrüßen: Rot-rot hat an zahlreichen Baustellen, die die Finanzbeziehungen zu den Kommunen betreffen, zu arbeiten.
Da haben wir einmal die Klatsche durch das Urteil des Landesverfassungsgerichtes zu den Kitakosten durch Änderung des Personalschlüssels. Auch in der geplanten Änderung des Kommunalabgabengesetzes stecken große Risiken für die Gemeinden. Die von den Koalitionsfraktionen vorgesehene Verjährungsregelung kann den Zweckverbänden und den ihnen angehörigen Gemeinden nicht nur zahlreiche politische Turbulenzen, sondern auch große finanzielle Risiken einbringen.
Kaum Ergebnisse sehen wir beim Problem der Landesstraßen des Grünen Netzes, die eigentlich nur Kreis- oder Gemeindestraßenfunktion besitzen. Hier muss mit übernahmewilligen Kommunen finanzielle Klarheit hergestellt werden, bevor die Straßen gänzlich zerschlissen sind.
In der nächsten Legislaturperiode wird es zu einer umfangreichen Funktional- und Gebietsreform kommen müssen, die auch gravierende Auswirkungen auf das FAG hat. Ich hoffe, der Enquetekommission wird es noch gelingen, dazu substantielle Vorschläge zu unterbreiten. Der momentane Zustand der Koalitionsfraktionen lässt allerdings das Gegenteil befürchten.
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