- Es gilt das gesprochene Wort !
Das vorliegende Konzept der Landesregierung setzt die Empfehlungen der Kommission „Polizei Brandenburg 2020" weitgehend um. Von den wenigen Ausnahmen wird noch zu reden sein.
In den Kommissionsempfehlungen und im Kabinettsbeschluss finden sich zur Strukturveränderung auf der oberen und mittleren Integrationsebene Vorschläge, die wir begrüßen und unterstützen. Der Hinweis, es würden keine Empfehlungen zu Standortfragen gegeben und diese seien im Rahmen der Umsetzung zu entwickeln und festzulegen, führt sich gleich selbst ad absurdum. Das Konzept äußert sich durchaus zu Standorten und parallel zur Einbringung in den Landtag, hat der Innenminister doch am 14. und 16.9. die Standorte der vier Direktionen verkündet. Die Schaffung eines Landespolizeipräsidiums mit Integration der LESE und des LKA unter Beibehaltung des Standortes Eberswalde wird von uns als sinnvoll angesehen. Die sehr frühe und ärgerlich schlecht kommunizierte Festlegung auf die Landeshauptstadt Potsdam als Sitz des Polizeipräsidiums lässt sich wohl fachlich gut begründen, wir möchten aber dazu die Stellungnahmen der Experten bei der Anhörung am 28.10. abwarten. Gleiches gilt für die „politische Entscheidung" zu Brandenburg an der Havel als Sitz der Direktion West. Hier wird von der angestrebten Deckungsgleichheit mit Staatsanwaltschaft und Landgerichtsbezirken abgewichen, eine räumliche Trennung von Kriminalpolizei und Direktion vorgesehen. Die Organisation dieser Zweiteilung wird zu erörtern sein. Darüber hinaus stellt sich die Frage, warum einmal politische Gründe ausschlaggebend waren, das andere Mal aber nicht.
Wie schon beim vorausgehenden Tagesordnungspunkt erörtert, liegt der Dreh- und Angelpunkt der Polizeistrukturreform bei der Umsetzung in den Regionen und Kommunen. Die Menschen im Land, die betroffenen Polizeibeamten und –beamtinnen und die politischen Entscheidungsträger wollen wissen, wo die Polizei noch verortet ist, wie lange sie braucht, um bei einem Notruf vor Ort zu sein, wo der Bürger seine Anzeige aufgeben kann und ob sie überhaupt noch angemessen bearbeitet wird Wie viele Wachen bleiben denn nun erhalten und wo? Bedeutet Wachenschließung auch Standortschließung? Wie sehen die Strukturen unterhalb der Hauptwachen überhaupt aus? Was unterscheidet einen Posten für den Wach- und Wechseldienst und die Revierpolizei von einer abgespeckten Polizeiwache? Mit wie viel Beamten und zu welchen Tages- oder Nachtzeiten sollen sie besetzt sein?
Wer eine durchgreifende Reform durchführen will und aufgrund der Haushaltsdaten auch durchführen muss, der kann nicht mit verdeckten Karten spielen. Gerade wer den Anspruch hat, „mit dem Gesicht zu den Menschen" zu stehen, der muss den Menschen auch reinen Wein einschenken. Nicht sämtliche Regelungen der Binnenorganisation und die gravierenden Standortfragen können allein im Rahmen der Umsetzung nachgereicht werden. Wir wollen doch ein bisschen genauer wissen, wohin die Reise geht!
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert die Landesregierung auf, ihre Vorstellungen zu den Polizeiwachen und den Standorten zu konkretisieren. Wir erwarten, dass mehr als 15 voll ausgestattete Wachen und weitere Standorte als Satellitenwachen mit eingeschränkter Besetzung erhalten bleiben.
Noch ein Wort zu den Punkten, an denen das Konzept der Landesregierung von den Kommissionsempfehlungen abweicht: die Entscheidung, ob in den nächsten Jahren nur noch Einstellungen im gehobenen Dienst vorzunehmen sind, zurück zustellen, ist sicher legitim. Das Bekenntnis zur maßgeblichen Erhöhung des Anteils des gehobenen Dienstes wegen der steigenden Anforderungen begrüßen wir.
Dass das Landespolizeiorchester keinen Beitrag an den Einsparungen leisten soll, haben wir schon öfters kritisiert. In Anbetracht der schmerzhaften und gravierenden Einschnitte bei der Polizeistrukturreform halten wir mittlerweile die Aufrechterhaltung eines Orchesters aus Berufsmusikern nicht mehr für gerechtfertigt.