- Es gilt das gesprochene Wort !
Anrede!
Die Landesregierung schätzt ein: Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Hartz-Gesetze I und III, die Eingliederungszuschüsse, Existenzgründungs-förderung und die Förderung der beruflichen Weiterbildung sind erfolgreich, weil sie eine schnelle Integration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erreicht haben. Der Umbau der Bundesanstalt zur Bundesagentur für Arbeit habe sich grundsätzlich bewährt. Lediglich die gesetzlichen Regelungen von Hartz II – Minijobs und die Zeitarbeit hätten ein Zunahme atypischer Beschäftigungsverhältnisse gebracht, verbunden mit einer Zunahme des Niedriglohnsektors und der Leiharbeit. Hartz IV jedoch, die Zusammenlegung der Arbeitslosen- mit der Sozialhilfe wird von der Landesregierung gelobt! Eingliederungsinstrumente des SGB II gelten nun für Arbeitslose, die bisher keinen Anspruch darauf hatten. Ebenfalls positiv wird von der Landesregierung die Organisation der Grundsicherungsstellen, JobCenter und Optionskommunen bewertet!
Die Brandenburger Erfolge aufgrund der Agenda 2010 stellt die Landesregierung in Zahlen dar. Von 2005 bis 2010 ging die Anzahl der Arbeitslosenzahl in Brandenburg von ca. 245.000 auf 150.000 Personen zurück. Im Vergleich der Arbeitslosenzahlen lag Brandenburg Ende 2010 sogar einmal knapp unter der 10 % Grenze. 2005 waren 76.475 Personen langzeitarbeitslos, 2010 waren es nur noch 37.000 Menschen, d. h. eine enorme Reduktion an Langzeitarbeitslosen von über 50% in fünf Jahren.!
Ist dies ein Erfolg der Hartz – Gesetze? Oder sind es Effekte des demografischen Wandels auf den Arbeitsmarkt? Oder gar konjunkturelle Effekte? Oder findet man immer die richtigen Zahlen, wenn man sie sucht?
Der Arbeitsmarkt ist kein statischer Block. Anhand der Daten der Großen Anfrage kann man die Wirkung der Hartz Gesetze nur schwer einschätzen, denn Vergleichszahlen fehlen. Nimmt man als Beispiel die Austritte von Teilnehmern an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik aus dem Jahr 2009 (S.23), so beendeten 145.200 Arbeitslose den Bezug nach SGB II. Nur 38.400 Personen davon waren nach 6 Monaten noch sozialversicherungspflichtig im 1. Arbeitsmarkt beschäftigt. Was passierte mit den Personen? Kamen sie in neue Maßnahmen? Oder meldeten sie sich einfach nicht mehr?
Wir GRÜNEN zogen andere Schlussfolgerungen daraus! Als Regierungspartei haben wir GRÜNEN 2002 die Hartz Reformen mitgetragen. Die lang anhaltende Massenerwerbslosigkeit, wir hatten über fünf Millionen Arbeitslose, drohten die Spaltung in unser Gesellschaft zu vertiefen. Mit der Agenda 2010 wurde eine von uns geforderte Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe auf den Weg gebracht, aber auch verdeckte Armut offen gelegt. Fördern und fordern, das aktivierende Fallmanagement, berufliche Weiterbildung für Arbeitslose, ABM sowie Ein-Euro-Jobs wurden beschlossen.
Einige der Maßnahmen zeigten Beschäftigungswirksamkeit, aber viele andere erwiesen sich sozialpolitisch als fatal. Es gab massive Protestes gegen die Arbeitsmarktreformen. Hartz IV wurde das Wort, - besser Un-Wort des Jahres 2004! Viele Menschen ohne existenzsicherndes Erwerbseinkommen fühlten sich dauerhaft sozial ausgegrenzt! Die Verschärfung der Zumutbarkeitsregeln, der geringe Schutz privater Altersvorsorge, niedrige Zuverdienstgrenzen und die vollständige Anrechnung des PartnerInneneinkommens konnten wir 2003 in den Verhandlungen mit den unionsdominierten Bundesrat nicht verhindern! Die versprochene Balance von Fördern und Fordern kam nie zustande. Im Gegenteil: Zumutbarkeits- und Sanktionsregelungen übte Druck auf die Arbeitssuchenden aus, jede Beschäftigung anzunehmen. Es wurde gefordert, aber nicht gefördert.
Diese Schieflage der Hartz Gesetze nahmen wir GRÜNEN 2007 zum Anlass die soziale Grundsicherung vorgeschlagen.
Nur einige Punkte daraus:
- Ausgabensteigerungen für Bildung und Betreuung von Arbeitslosen, um die Qualifikation der Arbeitssuchenden zu verbessern. Das Nachholen von Schulabschlüsse verbessert die Chancen auf Ausbildung.
- Bereinigung der Arbeitsbedingungen von Menschen im Niedriglohnsektor und die allgemeine Einführung des gesetzlichen Mindestlohns.
- Eigenständige Absicherung von Frauen, damit diese Regelleistungen perspektivisch unabhängig vom Partnereinkommen bekommen.
Wie meinen, die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hatte positive Effekte in der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Sie brachten auch einige Beschäftigungswirkung, darauf weisen die Zahlen der Landesregierung hin. Zugleich haben die Hartz- Gesetze aber viel berechtigte Kritik erzeugt und deshalb müssen sie nachjustiert und negative Wirkungen bereinigt werden.