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Rede im Landtag: Eine schlüssige Begründung fehlt!

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

wieder einmal wollen BVB/Freie Wähler die Kommunen bevormunden. Nichts Anderes ist Inhalt des Antrags der 4 Abgeordneten, den wir heute beraten.

Es geht um eine pflichtige Beteiligung der Anwohnerinnen und Anwohner bei kostenpflichtigen Erschließungsmaßnahmen. Denn: „Gemeinden, die eine Mitbestimmung der Anlieger praktizieren, können auf positive Erfahrungswerte verweisen.“

Das glaube ich sofort. Ich würde auch jeder Gemeinde raten, so zu verfahren. Das ist ihnen ja nicht verwehrt. Aber ist es Aufgabe des Landtags, ihnen das vorzuschreiben?

Und warum kümmert sich eigentlich die Partei der Zitrusfrüchte immer nur um die Punkte, die im Geldbeutel wehtun? Warum z.B. fordern Sie nicht eine verbindliche Abstimmung der Eltern über den Schulentwicklungsplan? Weil die Eltern hier keine finanziellen Beiträge leisten müssen? Geht‘s immer nur um’s Geld?

Vielen Eltern ist der Bildungserfolg ihrer Kinder viel wichtiger als selbst höhere Geldbeträge. Dennoch fordern BVB/Freie Wähler hierzu keine Abstimmung der Eltern und überlassen Entscheidungen über die Schullandschaft den Gemeindevertretungen und Kreistagen.

Warum ist das so?

Als populistische Partei weiß BVB/Freie Wähler natürlich genau, wo Wählerinnen und Wähler am besten zu packen sind, nämlich am Portemonnaie.

Meine Damen und Herren, ich kann hier nicht detailliert auf die inhaltlichen Schwächen des Antrags eingehen, z.B. dass die Anlieger*innen aus der Antrags-überschrift ja nicht unbedingt die Beitragszahler*innen aus dem Beschlussvorschlag sind und dass Sie vor Beginn der Planung schon die Kosten mitteilen wollen (wie geht das vor der Planung?). Auch beantworten Sie nicht die Frage, wie die Beteiligungsstimme für Grundstücke ausgeübt werden soll, die von mehreren Personen bewohnt werden. Diese müssen sich ja nicht zwingend einig sein.

Meine Damen und Herren, ich verstehe und kenne den Wunsch, Dinge, die man richtig findet, auf möglichst hoher Ebene festzuschreiben und damit alle Ebenen darunter zu verpflichten. Das hört sich so einfach an.

Der vorliegende Antrag aber bleibt eine schlüssige Begründung schuldig, warum eine Bevormundung der Kommunen genau im Fall der Straßenerschließung geboten ist und in vergleichbaren Fällen nicht.

Wenn Sie die repräsentative Demokratie nicht abschaffen wollen, und das habe ich bislang noch nicht gehört, dann sollten Sie auch Vertrauen zu den gewählten Vertreterinnen und Vertretern in den Kommunen haben. Gehen Sie gerne in die Kommunen und werben Sie dort für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bei den Entscheidungen! Sie werden uns Bündnisgrüne dabei an Ihrer Seite haben.

Wir können uns dazu im AIK gerne weiter austauschen. Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Verbindliches Mitbestimmungsrecht für Anlieger bei Erschließungsmaßnahmen einführen!" (TOP 13 der 94. Plenarsitzung)