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Rede im Landtag: Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ver- fassungsschutzgesetzes

- Es gilt das gesprochene Wort!

Hunderttausende Menschen sind in den letzten Monaten auf die Straße gegangen – für die Demokratie und gegen Rechtsextremismus. Sie haben zu Recht die Erwartung, dass daraus auch konkrete Maßnahmen folgen. Deshalb haben wir in Brandenburg gerade 2 Millionen zusätzlich für Demokratieprojekte im Haushalt beschlossen. Denn wir müssen alle stärken, die für Toleranz und Vielfalt eintreten. Wir dürfen aber auch nicht naiv sein, das allein wird den Extremismus nicht zurückdrängen. Wir alle wissen inzwischen, dass auch in Brandenburg extremistische Gruppen aktiv sind, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpfen. Diese Netzwerke schaffen eine Infrastruktur für Hass und Hetze, für weitere Radikalisierung, für Desinformation und um in der Gesellschaft eine Atmosphäre der Angst zu schaffen. Damit wird planvoll, für die meisten Menschen kaum merklich, aber auf vermeintlich demokratischem Wege unser Gemeinwesen unterwandert. Und Stück für Stück werden damit auch Dinge wieder denkbar, sagbar, die lange hinter uns lagen. Ich erinnere nur an die unsäglichen Deportationspläne aus dem Landhaus Adlon! Aber all diese Netzwerke, all diese Propaganda kosten Geld. Und genau da wollen wir ansetzen: Wo kommt das Geld her, wo geht es hin? All das darf der Verfassungsschutz schon heute untersuchen. Aber nur, wenn diese Netzwerke auch Gewalt einsetzen oder zu Gewalt aufrufen oder zu Hass- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln. So das bisherige Gesetz. Aber extremistische Bestrebungen sind lernfähig und üben ihre verfassungsfeindlichen Tätigkeiten heute in der Regel auch ohne den Einsatz oder den Aufruf zur Gewalt aus. Und sind nichtsdestotrotz extrem gefährlich. Nach reiflicher Überlegung wollen wir deshalb dem Verfassungsschutz die Befugnis geben, die Finanzströme und damit auch die Netzwerke an sich zu untersuchen/aufzuklären. Und das ist auch gut so! Als Bürgerrechtspartei gilt für uns dabei immer eine Grundregel: Unsere Sicherheitsbehörden müssen wirksame und handhabbare Mittel an die Hand bekommen, die zielführend sind. Aber nicht übermäßig und mehr als nötig in die Bürger*innenrechte eingreifen. Die Abfrage insbesondere von Kontennutzungsdaten ist ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. Deshalb finden sich im Gesetzesentwurf drei klare Begrenzungen 1. Die Abfrage von Kontodaten darf nur „im Einzelfall“ veranlasst werden und keine alltägliche Standardmaßnahme sein. 2. Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren vorliegen, konkrete Anhaltspunkte für eine echte Bedrohung. 3. Müssen solche Abfragen von einem unabhängigen Gremium, der G10-Kommission genehmigt und außerdem die parlamentarische Kontrollkommission regelmäßig informiert werden. Mit diesem Paket stärken wir unseren Verfassungsschutz als Mittel gegen den zunehmenden Extremismus und stärken gleichzeitig die Bürger*innenrechte. Ein kleiner, aber wichtiger Beitrag. Der Kampf gegen Rechtsextremismus bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle jeden Tag stellen müssen. Vielen Dank.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Viertes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Ver- fassungsschutzgesetzes" (TOP 3 der 104. Plenarsitzung)