- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,
das heute in erster Lesung zu beratende Vierte Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes enthält vielfältige Änderungen in unterschiedlichen Bereichen des Beamtenrechts, die in den nachfolgenden Beratungen im Innenausschuss im Details zu betrachten sein werden.
In einem obiter dictum hatte das Bundesverwaltungsgericht am 21. Dezember 2020 die maßgebliche Vorschrift im LBG für dienstliche Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten für unzureichend erklärt. Bislang war die Gestaltung dieser Beurteilungen ganz weitgehend der Exekutive überlassen.
Wegen der hohen Bedeutung der Beurteilungen für das dienstliche Fortkommen der Beamtinnen und Beamten müssen jedoch die grundlegenderen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen in gesetzlichen Normen geregelt werden, was mit der Novelle erfolgen soll.
Weitere Änderungen betreffen das Verfahren zur ärztlichen Begutachtung der gesundheitlichen Eignung, die Höchstdauer, um die der Eintritt in den Ruhestand hinaus-geschoben werden kann. Das ist wichtig, damit Beamtinnen und Beamte auf Wunsch länger arbeiten können – Das brauchen wir gerade! Die Überarbeitung der Regelungen zum Erscheinungsbild der Beamtinnen und Beamten. Auch hier war zu viel in Verordnungen verlagert und zu wenig gesetzlich geregelt. Im Bereich der Heilfürsorge wird eine Regelungslücke für aus familiären Gründen beurlaubte Beamtinnen und Beamte geschlossen. Und es werden viele weitere einzelne Detailregelungen überarbeitet.
Wenn wir den Gesetzentwurf heute in den Innenausschuss überweisen, wird dieser sich detailliert mit den einzelnen Vorschlägen auseinandersetzen. Ziel ist es, eine rechtssichere und handhabbare Grundlage für das Beamtenverhältnis in Brandenburg zu schaffen.
Vielen Dank