- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,
mit dem heute in zweiter Lesung zu beratenden Vierte Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes entwickeln wir die rechts-sichere und handhabbare Grundlage für das Beamtenverhältnis in Brandenburg weiter.
In einem obiter dictum hatte das Bundesverwaltungsgericht am 21. Dezember 2020 die maßgebliche Vorschrift im Landesbeamtengesetz für dienstliche Beurteilungen von Beamtinnen und Beamten für unzureichend erklärt. Bislang war die Gestaltung dieser Beurteilungen ganz weitgehend der Exekutive überlassen.
Wegen der hohen Bedeutung der Beurteilungen für das dienstliche Fortkommen der Beamtinnen und Beamten müssen jedoch die grundlegenderen Vorgaben für die Erstellung von dienstlichen Beurteilungen in gesetzlichen Normen geregelt werden. Dies setzen wir jetzt um.
Weitere Änderungen betreffen das Verfahren zur ärztlichen Begutachtung der gesundheitlichen Eignung, die Höchstdauer, um die der Eintritt in den Ruhestand hinausgeschoben werden kann, die Überarbeitung der Regelungen zum Erscheinungsbild der Beamtinnen und Beamten, im Bereich der Heilfürsorge wird eine Regelungslücke für aus familiären Gründen beurlaubte Beamtinnen und Beamte geschlossen und es werden viele weitere einzelne Detailregelungen überarbeitet.
Im Rahmen der Anhörungen im Innenausschuss gab es ganz überwiegende Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, weshalb wir ihn heute in unveränderter Form zur Beschlussfassung empfehlen. Einzelne Bedenken des Städte- und Gemeindebundes, etwa die Vorschriften zum Erscheinungsbild kommunaler Beamten betreffend, haben wir als Koalition eingehend geprüft und sehen die Selbstbestimmung der Kommunen mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vollumfänglich gewährleistet, zumal es bei den entscheidenden Regelungen Öffnungsklauseln gibt.
Dem Gesetzentwurf stimmen wir daher zu.
Vielen Dank