Zum Inhalt springen

Heiner Klemp spricht zu: Wohnortnahes Wählen zur Bundestagswahl ermöglichen!

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

ich halte es für sehr wichtig für die Demokratie, dass es den Wahlberechtigten möglichst leicht gemacht wird zu wählen. Dafür muss es einfach ein Wahllokal in der Nähe geben, selbst wenn das ein zusätzlicher Aufwand für die Organisation der Wahl ist. Ich selbst habe in der Vergangenheit schon für die Offenhaltung eines kleinen Wahllokals gekämpft, das die Verwaltung schließen wollte. „Das lohnt sich hier nicht“, halte ich für kein gutes Argument.

Im Februar letzten Jahres ist eine Änderung der Bundeswahlordnung in Kraft getreten, nach der in Wahllokalen, bei denen weniger als 50 Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgegeben haben, nicht mehr direkt gezählt werden darf, sondern die Stimmen in ein anderes Wahllokal gebracht und mit den dortigen Stimmen zusammen ausgezählt werden müssen. Dies wurde so festgelegt, um das Wahlgeheimnis noch besser zu schützen. Über die Notwendigkeit dieser bundesrechtlichen Regelung müssen wir uns an dieser Stelle nicht auseinandersetzen.

Bei der Festlegung der Wahlbezirke handelt es sich um eine kommunale Aufgabe. Sie sollten auf Basis verschiedener Kriterien festgelegt werden, zu denen natürlich besonders auch die Erreichbarkeit für die Wählerinnen und Wähler gehört. Weitere Kriterien sind die Bevölkerungsdichte und auch die Verfügbarkeit ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Die im Antrag der Linken geäußerte Befürchtung, in kleinen Orten würde es möglicherweise keine Wahllokale mehr geben, kann ich nicht nachvollziehen. §12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung legt fest, dass Gemeinden bis 2.500 Einwohnende einen Wahlbezirk bilden, also ein Wahllokal haben. Eine Untergrenze gibt es nicht. Insofern muss es nach meinem Verständnis in allen Orten mindestens ein Wahllokal geben.

Eine andere Situation gibt es allerdings in abgelegenen Siedlungen von Städten und Gemeinden bzw. in Ortsteilen, weil diese ja rechtlich keine eigenen Gemeinden mehr sind. Hier sind die kommunalen Wahlleitenden und die Gemeindevertretungen aufgerufen, für eine ausreichende wohnortnahe Versorgung mit Wahllokalen Sorge zu tragen.

Zwar zeichnet es sich so ab, dass für die Bundestagswahl ungefähr 10% weniger Urnenwahlbezirke angemeldet sind als noch vor 4 Jahren, es ist aber unklar, ob diese geringere Anzahl tatsächlich seine Ursache in den ländlichen Räumen hat. Angesichts der erwarteten hohen Anzahl von per Brief Wählenden wäre ja gerade im städtischen Bereich eine Reduzierung der Urnenwahlbezirke zugunsten zusätzlicher Briefwahlbezirke angezeigt. Und das wäre ohne negative Folgen für die Erreichbarkeit.

Schlussendlich ist es eine Entscheidung der Städte und Gemeinden. Hier gibt es die genaue Kenntnis der Verhältnisse, hier können die Entscheidungen am besten getroffen werden. Das wohnortnahe Wählen sollte dabei die wichtigste Rolle spielen.

Vielen Dank!