- Es gilt das gesprochene Wort!
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,
erst einmal: Herzlichen Dank an die Linksfraktion für die sehr umfangreiche Anfrage und auch herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MILs, die all diesen Anfragen ausführlich beantwortet haben.
Uns liegen ja jetzt wirklich eine Menge Daten vor, die nicht nur Fleiß beim Lesen und Nachvollziehen bedürfen, sondern auch immer wieder das Bewusstsein: Hinter jeder Zahl steckt ein Mensch, steckt eine Geschichte.
Die Fragen und Antworten zeigen uns aber sehr gut, was das grundsätzliche Problem unserer Wohnraumförderung ist:
Wir fördern, der geförderte Wohnraum fällt unter Belegungsbindungen, die Belegungsbindungen gelten nur für gewisse Zeiträume, dann laufen sie aus und wir fördern wieder.
In den letzten Jahren ist die Anzahl an Belegungsbindungen zurückgegangen: von gut 23 500 Wohnungen auf gut 19 600. Da gibt es aber auch regionale Unterschiede: In meinem Wohnort, in Cottbus, hat sich die Anzahl um 2/3 zurückgegangen.
Nur in Oder-Spree ist die Anzahl gestiegen.
Im ganzen Land wird in den nächsten 10 Jahren ungefähr ein Drittel des Wohnungsbestands aus der Mietpreis- und Belegungsbindung rausfallen.
Das klingt dramatisch!
Die Bewertung der Zahlen ist allerdings schwierig, da uns eine Abschätzung fehlt, wie sich der Bedarf entwickeln wird. In einigen Regionen sind die Mieten so niedrig, dass sich auch ohne Wohnberechtigungsschein eine sehr günstige Wohnung findet. In anderen Regionen ist das undenkbar.
Wir brauchen eine mittel- und langfristige Prognose des Bedarfs – der auch demographische Faktoren und kommunale Vorhaben miteinbezieht!
Wir wissen aber in jedem Fall: Wir müssen langfristig aus diesem Kreislauf von Fördern – Rausfallen aus der Belegungsbindung - und wieder fördern durchbrechen. Umso wichtiger war das Signal der Bundesregierung, die neue Wohngemeinnützigkeit im Kabinett zu beschließen – die Beschlussfassung im Bundestag muss noch erfolgen. Denn da geht es genau darum langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, der nicht aus Bindungen rausfallen kann und das System durchbricht.
Ich hoffe, dass bei den kommenden Haushaltsverhandlungen im Bund das auch entsprechend finanziell untersetzt wird.
Aber auch auf Landesebene sind sinnvolle Schritte gemacht worden, um hier voran zu kommen: Die Mietpreis- und Belegungsbindung für neu geförderte Projekte wurde auf 35 Jahre verlängert und wir haben hier deutlich mehr Geld als ursprünglich geplant zur Verfügung gestellt. Zu Beginn der Legislaturperiode lag das Fördervolumen bei 100 Millionen Euro – 2022 bei fast dem Doppeltem, 2023 bei 176 Millionen Euro.
Die Fördermittel konnten dadurch auch an mehr Orten im Land wirken! An dieser Stelle will ich aber nicht unerwähnt lassen, dass das nur zum Teil ein Landesverdienst ist. Auch die Zuschüsse vom Bund sind mit der Ampelkoalition gestiegen.
Ich finde: Die Große Anfrage zeigt durchaus ein differenziertes Bild auf die Situation im Land und wie unterschiedlich die Lage doch ist.
Die Linke zieht in ihrem Entschließungsantrag politische Schlussfolgerungen daraus, einige Dinge haben wir im Laufe der Legislaturperiode schon öfter diskutiert. Ich glaube es wird dich nicht wundern, liebe Isabelle Vandre, dass wir auch heute in der Koalition nicht einheitlich auf die Forderungen schauen.
Gerade die Förderrichtlinie für junges Wohnen halten wir als Grüne für sehr wichtig, um in dem Thema weiter zu kommen.
Und vor allem brauchen wir langfristige Mechanismen, die für bezahlbares Wohnen sorgen – und dazu zählt, dass Fördergelder nur an langfristig gemeinnützig arbeitende Akteure gehen – zum Beispiel Kommunale und Genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen.
Diese sorgen jetzt schon in Brandenburg für einen großen Anteil des bezahlbaren Wohnens.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Debatte – und auch die Debatten in den letzten Jahren zu dem Thema. Ich bin mir sehr sicher, dass das Thema auch in einer neuen Wahlperiode bedacht werden wird.
Herzlichen Dank!