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Rede im Landtag: Grundsteuerreform umsetzen ohne die Selbstverwaltung der Kommunen zu beschränken

- Es gilt das gesprochene Wort!

Die Grundsteuer ist mit rund 1,8 Millionen Grundstücken und einem Steueraufkommen von derzeit rund 282 Millionen Euro in Brandenburg und auch in allen anderen Bundesländern ein wichtiger Baustein der Kommunalfinanzierung. Bislang basiert die Erhebung der Grundsteuer auf jahrzehntealten Wertverhältnissen. Diese sogenannten Einheitswerte reichen in ostdeutschen Bundesländern wie Brandenburg auf das Jahr 1935 zurück. Der bisherige Einheitswert wird ab 2025 durch den dann ganz aktuellen Grundsteuerwert ersetzt. Das ist gut und gerecht so.

Brandenburg hat sich, zusammen mit zehn anderen Bundesländern, bei der neuen Grundsteuer für das Bundesmodell entschieden. Auch das ist gut und richtig so, denn ein wertabhängiges Modell ist sozial gerechter als ein rein auf die Fläche bezogenes. Ziel der Grundsteuerreform sind definitiv nicht höhere kommunale Einnahmen, sondern es geht um die Erhebung der Grundsteuer auf Basis aktueller Daten. Die jetzt aktuell erhobenen Werte der Immobilien sind natürlich erheblich höher als die bisherigen Werte aus dem Jahr 1935.

Ein Anstieg der kommunalen Einnahmen durch diese wichtige Steuerreform wird vermieden, wenn die jeweilige Kommune den Hebesatz so angepasst, dass die Grundsteuerreform für ihr Gebiet aufkommensneutral ist. Für die einzelnen Steuerpflichtigen kann sich die Höhe der Grundsteuer natürlich dennoch ändern.

Die Antragstellerin möchte nun die Landesregierung auffordern, die Aufkommensneutralität des Grundsteueraufkommens bezogen auf die einzelnen Städte und Gemeinden mindestens für das Umstellungsjahr 2025 im Vergleich zum Steueraufkommen 2024 sicherzustellen und hierfür geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Ich finde es schon beachtlich, dass sich die Freien Wähler durch solche Anträge immer mehr als Anhänger eines autoritären Zentralstaates entpuppen. Denn nichts Anderes ist doch der Sinn dieses Antrages: Die Fraktion BVB/Freie Wähler fordert einen massiven Eingriff in die Selbstverwaltung der Städte und Gemeinden, was wir entschieden ablehnen. Die Freien Wähler sprechen damit auch den gewählten Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern ab, hier zum Wohle ihrer Kommune zu handeln. Sie wittern Verrat durch versteckte Steuererhöhungen. Hinterhältige Stadtverordnete könnten die Gunst der Stunde nutzen und lang gehegte Steuerpläne im Zuge der allgemeinen Reform möglichst unbemerkt umsetzen.

Ein solches Bild von unseren Kommunalpolitikerinnen und –Politikern haben wir nicht. Die zur Aufkommensneutralität jeweils nötigen Hebesätze werden vom Finanzministerium berechnet und veröffentlicht. Alle können also genau sehen, welche Gemeinde die Grundsteuern insgesamt anhebt und welche nicht. Steuern werden ja auch nicht aus reiner Willkür erhoben. Sie dienen der Finanzierung unseres Gemeinwesens. Wenn eine Stadt oder eine Gemeinde 2025 zu dem Schluss kommt, eine Anhebung der Grundsteuer sei zwingend nötig, muss auch das selbstverständlich möglich sein.

Den Antrag lehnen wir daher ab.

Weiterführende Informationen

Rede zu: Antrag "Wort halten - die versprochene Aufkommensneutralität der Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform umsetzen" (TOP 8 der 87. Plenarsitzung)