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Rede im Landtag: Das neue E-Government-Gesetz: Ein Trippelschritt Richtung Open Data

- Es gilt das gesprochene Wort!

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste,

heute beraten wir in zweiter Lesung das Zweite Gesetz zur Änderung des E-Government-Gesetzes und angesichts der kurzen Redezeit sage ich mal gleich ganz deutlich für meine Fraktion: Wir sind nicht wirklich mit diesem Gesetz zufrieden. Aber: Der Gesetzentwurf enthält anderseits auch wichtige Festlegungen, die tatsächlich einen Fortschritt darstellen und die es sinnvoll machen, den Entwurf heute zu beschließen. Im Koalitionsvertrag hatten wir uns ja zu Beginn dieser Legislatur verständigt, „Die Koalition wird mit einem Open-Data Gesetz die Grundlage für eine weitreichende Veröffentlichung von Verwaltungsdaten legen.“

Meine Damen und Herren, ein Open-Data-Gesetz ist es nicht geworden und ich habe auch große Zweifel, dass das Gesetz zu einer weitreichenden Veröffentlichung von Verwaltungsdaten führen wird. Gerade hat die Fachzeitschrift „kommunal21“ eine ganze Ausgabe unter den Titel „open data – Nährboden für Innovationen“ gestellt. Studien gehen davon aus, dass der volkwirtschaftliche Wert offener Daten für ganz Deutschland bei geschätzt mindestens 12 Milliarden Euro im Jahr liegt. Wenn wir in unserer heutigen, datenzentrierten Welt der Bevölkerung, den Verwaltungen und Unternehmen diesen Nährboden bieten wollen, brauchen wir größere Anstrengungen, als sie von diesem Gesetzentwurf ausgehen. Ich bedauere sehr, dass das im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens nicht möglich war. Wir brauchen den Grundsatz „open by default“, d.h. Verwaltungsdaten werden immer veröffentlicht, wenn Rechte Dritter nicht entgegenstehen. Das muss integraler Bestandteil bei der anstehenden und noch zu beschleunigenden Digitalisierung werden. Dem Gesetzentwurf fehlen hierfür allerdings die Vorgaben. Die Veröffentlichung von Daten wird kaum Fahrt aufnehmen, wenn es hierfür keine Pflicht und auch keine finanziellen Mittel gibt. Auch ist die Verzahnung zwischen dem Informationsfreiheitsrecht und Open Data aus unserer Sicht noch nicht weit genug ausgeprägt. Zwar kann bei Auskunftsanträgen auf Offene Daten verwiesen werden, was den Behörden Einsparungen ermöglicht und so für diese die Bereitstellung Offener Daten vorteilhaft erscheinen lässt. Wir hätten uns aber gewünscht, dass z.B. Daten, die aufgrund der Informationsfreiheitsgesetze an Antragstellende übermittelt werden, auch gleich als Offene Daten ins Netz gestellt werden. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich hierbei nicht ganz einfache Rechts-fragen stellen, wir werden das aber weiter im Blick behalten. Als Bündnisgrüne wollen wir aber mehr und streben nach dem Vorbild anderer Bundesländer weiter ein umfassendes Transparenzgesetz an.

Meine Damen und Herren, wenn ich Ihnen heute trotzdem die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der Fassung des Innenausschusses empfehle, dann hauptsächlich wegen der in §4a Absatz 3 des Gesetzes beschriebenen Errichtung einer Informations- und Beratungsstelle für Open Data. Es ist gut, dass damit den Landesbehörden und den Kommunen Beratungskompetenz zur Verfügung gestellt wird, wenn sie denn Daten veröffentlichen wollen. Das ist ein richtiger erster Schritt, dem aus unserer Sicht aber dringend weitere folgen müssen. Vielen Dank

Weiterführende Informationen

Rede zu: Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes" (TOP 7 der 105. Plenarsitzung)