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Brandenburg als Bauherr für Informationschaos verantwortlich

(Nr. 153) Die Ausführungen des Staatssekretärs im brandenburgischen Infrastrukturministerium Rainer Bretschneider und von Vertretern der Deutschen Flugsicherung zum Informationschaos hinsichtlich der zu erwartenden Flugrouten vom und zum Großflughafen BBI kommentiert der verkehrspolitische Sprecher von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, MICHAEL JUNGCLAUS wie folgt:

„Alle beteiligten Behörden wussten bereits 1998 um die Sicherheitsauflagen, die nun zu dem strittigen Flugroutenvorschlag geführt haben. Dennoch wurde es für nicht notwendig erachtet, die Bevölkerung auch in einem weiteren Umkreis über den zu erwartenden Lärm aktiv zu informieren. Auch wirkte sich das Wissen nicht auf die Lärmschutzplanung aus.

Bisher hatte sich das Infrastrukturministerium auf die Position zurückgezogen, dass das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherheit und nicht das Land für die Flugroutenfestlegung zuständig sei. Langsam reift hier offensichtlich die Einsicht, dass Brandenburg als Bauherr des Flughafens gemeinsam mit Berlin und dem Bund einer Informationspflicht hätte nachkommen müssen. Das Versäumnis ihr nachzukommen hat zu der derzeitigen Verunsicherung der Bevölkerung geführt."

„Bei der nun bevorstehenden Flugverfahrensplanung müssten neue Prioritäten gesetzt werden", sagte MICHAEL JUNGCLAUS. „Die Flugsicherung hat heute unumwunden dargelegt, dass bei ihrer Planung bislang das Erreichen maximaler Flugkapazitäten Vorrang vor dem Lärmschutz hatte." Dieses Vorgehen sei vor dem Hintergrund, dass Schönefeld mitten im dicht besiedelten Speckgürtel von Berlin liegt, nicht zurechtfertigen „Das Interesse der Fluggesellschaften an einem möglichst dichten An- und Abflugtakt muss bei der Festlegung der Flugrouten Umweltaspekten wie dem Lärmschutz untergeordnet werden", sagte MICHAEL JUNGCLAUS.

Die Bevölkerung müsse von nun an besser informiert werden und die Entscheidung über die Flugrouten in Abwägung belastbarer Daten erfolgen. MICHAEL JUNGCLAUS forderte deshalb, die von seiner Fraktion erwirkte Lärmkartierung für den BBI sofort in Angriff zu nehmen und auf alle potenziell von erheblichem Fluglärm betroffenen Gemeinden bzw. Stadtbezirke auszuweiten, um eine entsprechende Entscheidungsgrundlage zu haben.