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Bündnisgrüne fordern Programm zum Erhalt der Kulturlandschaft Oderbruch

(Nr. 04) Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag fordert die Landesregierung auf, ein Programm zum Schutz der Kulturlandschaft Oderbruch als Lebens-, Wirtschafts- und Naturraum zu erstellen. Dieses soll unter anderem den Schutz der Deichanlagen sicherstellen und die Neukonzeption eines dem Naturraum angepassten Gewässersystems beinhalten, um der Bevölkerung bei Hochwasserereignissen an der Oder oder bei Binnenhochwasser nach starken Regenfällen eine langfristig sichere Perspektive zu bieten.

Im Gefolge der jahrhundertelangen Eingriffe in den Wasserhaushalt habe sich das Oderbruch im Verhältnis zum Oderbett abgesenkt, heißt es in einem Antrag der Fraktion, der auf der kommenden Plenumssitzung des Landtags behandelt wird. Damit einhergehend hat sich das gesamte hydrologische Gefüge im Gebiet geändert. Dies gilt gleichermaßen für Oberflächengewässer wie das Grundwasser.
Die Situation im Oderbruch ist durch den demografischen und wirtschaftlichen Wandel seit den 1990er Jahren, die als Vorboten des Klimawandels immer häufiger auftretenden Starkregen- und Hochwasserereignisse aber auch die hohe Bedeutung des Gebietes für den Artenschutz geprägt. Um von der Bevölkerung Gefahren abzuwehren, eine angemessene Risikovorsorge zu betreiben und den Wirtschaftsraum mit einer angepassten Landnutzung zu gestalten, bedürfe es deshalb einer Evaluation und grundlegenden Neuausrichtung des Gewässersystems und der Gewässerbewirtschaftung, aber auch der Landnutzung im Gebiet des Oderbruchs. Um das hierfür notwendige Verständnis bei der Bevölkerung zu erreichen, ist ein für alle transparenter und partizipativer Erarbeitungsprozess erforderlich.

Das Oderbruchprogramm muss u.a. folgendes beinhalten:

Die Sicherung, Pflege und Unterhaltung von Deichen und andere Hochwasserschutzanlagen ist zur Daseinsvorsorge und Risikominimierung im Oderbruch unabdingbar notwendig und finanziell abzusichern.

An der Oder sollen für den Hochwasserschutz erforderliche weitere Überflutungsräume und Retentionsflächen eingerichtet werden. Hierfür ist eine grenzüberschreitende Planung erforderlich.

Die Landesregierung muss für das Hochwasserrisikomanagement zügig Eckpunkte erarbeiten, die differenzierte Schutzziele für das Oderbruch beinhalten und als Grundlage für eine Neuausrichtung des Hochwasserschutz- und Gewässersystems dienen.

Für die Binnenentwässerung ist ein integriertes Gewässer- und Flächenentwicklungskonzept zu erarbeiten. Der Schutz der Siedlungen muss dabei wie im Hochwasserfall Priorität vor dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen haben, da diese teilweise als Puffer bei erhöhten Niederschlägen dienen können. Hierbei sind Entschädigungszahlungen vorzusehen, um Einkommensverluste für Landnutzer auf Grund von Flächenverlusten und Bewirtschaftungseinschränkungen auszugleichen.

Die Landesregierung wird zudem aufgefordert, die Weiterführung und finanzielle Ausstattung des Bibermanagements im Oderbruch zu sichern.

Die Landesregierung muss durch rechtlich verbindliche Vorschriften sicherstellen, dass bei der Neuerrichtung von Gebäuden der Bau von Kellern und Ölheizungen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten des Oderbruchs zukünftig unterbleibt.

Darüber hinaus soll die Landesregierung zur Unterstützung von Privathaushalten, deren Bauten sich auf überschwemmungsgefährdeten Standorten im Oderbruch befinden, einen Unterstützungsfonds schaffen und betroffene Privathaushalte bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber ihren Versicherungen unterstützen.