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Bündnisgrüne Fraktion legt eigenes Vergabegesetz vor

(Nr. 13)
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag hat noch vor der Landesregierung einen eigenenEntwurf für ein brandenburgisches Vergabegesetz vorgelegt. „Uns gehen die vorgelegten Eckpunkte für das rot-rote Vergabegesetz nicht weit genug“, sagte der Fraktionsvorsitzende AXEL VOGEL. Der bündnisgrüne Entwurf sehe nicht nur einen Mindestlohn von 7,50 für die Ausführung von Leistungen im Rahmen öffentlicher Aufträge vor, sondern auch ökologische Vergabestandards, sowie Standards zur Förderung von kleinen und mittelständischen Unternehmen.“

Der Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfolgt vier Kernanliegen: Begrenzung unfairen Wettbewerbs durch Niedriglöhne und die Nichteinhaltung elementarer Arbeitsstandards. Zweitens: Der Gesetzentwurf gilt für alle öffentlichen Vergabestellen, er sieht keine Ausnahmen oder Sonderregelungen für die Kommunen vor. Die Kommunen haben am Gesamtvolumen der öffentliche Vergabe in Brandenburg einen Anteil von zwei Dritteln, das entspricht einem Auftragsvolumen von rund zwei Milliarden Euro pro Jahr. Dieses Auftragsvolumen bezieht unser Gesetzentwurf ein. Drittens: Berücksichtigung von Umweltbelangen durch Bewertung von Lebenszykluskosten und Umweltzertifikaten. Viertens: Gezielte Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen zum Beispiel durch die Stückelung von Aufträgen in Lose und durch Vorgaben für Subunternehmen.

„Der Referentenentwurf der Landesregierung greift viel zu kurz. Der Anteil öffentlicher Aufträge und Ausgaben für Beschaffungen beträgt 17% des Bruttoinlandsprodukts. Dies stellt eine enorme Nachfragemacht dar, mit der die öffentliche Hand Innovationen und Entwicklungen in der privaten Wirtschaft anzustoßen kann“, sagte AXEL VOGEL. „Das Europarecht erlaubt es ausdrücklich, ökologische und soziale Belange als Kriterien der öffentliche Vergabe einzuführen. Insofern hat es das Land in der Hand, den Abschied von einem reinem Wettbewerb um das billigste Angebot einzuleiten.“

„Nach unserer Auffassung müssen bei der Vergabe bzw. bei der Beschaffung die Umwelteigenschaften einer Ware oder einer Dienstleistung berücksichtigt werden“, sagte AXEL VOGEL. Bei der Prüfung eines Angebots müsse nicht nur der Preis, sondern auch die Lebenszykluskosten berücksichtigt werden. „Das billigste Angebot ist häufig nicht das wirtschaftlichste.“ Um die Beschaffung bzw. die Leistungsvergabe zu vereinfachen, soll es möglich sein sich auf zertifizierte Umweltsiegel, wie zum Beispiel den Blauen Engel zu beziehen.

>>> der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als pdf