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Bündnisgrüne wollen Änderung des rot-roten Vergabegesetzes erreichen

(Nr. 134) Nach Auswertung der Anhörung zum Entwurf der Landesregierung für ein Vergabegesetz wird die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Brandenburger Landtag im morgigen Wirtschaftsausschuss Änderungen an drei entscheidenden Stellen des Gesetzestextes beantragen. So soll die im Gesetzentwurf festgesetzte Mindestlohnhöhe von 7,50 Euro auf 8,50 Euro erhöht, der Geltungsbereich des Gesetzes, das derzeit nur für 10 bis 20 Prozent der öffentlichen Vergabeverfahren greifen würde, ausgeweitet und die Berücksichtigung von Umweltaspekten bei der Vergabe erreicht werden.

„Das durch den Mindestlohn zu erzielende Einkommen muss dem Arbeitnehmer ein angemessenes Auskommen sichern. Hierzu muss es zumindest über dem Niveau von 1030 Euro netto monatlich liegen, die das Bundesjustizministerium als Pfändungsfreigrenze definiert hat", sagte der Fraktionsvorsitzende AXEL VOGEL. Der Mindestlohn müsse deshalb in Einklang mit den Forderungen der Gewerkschaften auf 8,50 angehoben werden.

„Der derzeitige Auftragswert von 50.000 Euro, ab dem das Vergabegesetz der Landesregierung greifen soll, ist immer noch viel zu hoch angesetzt. Das Gesetz ist damit ein Scheinriese", sagte AXEL VOGEL. Seine Fraktion werde eine untere Wertgrenze von 2000 Euro beantragen.

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN will zudem erreichen, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Umwelteigenschaften einer Ware oder Dienstleistung berücksichtigt werden. Umweltfreundliche und energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen sollen bei der Beschaffung Vorrang haben, umweltschädliche vermieden werden. „Es ist nicht einzusehen, warum Rot-Rot die mögliche Steuerungswirkung einer energieeffizienten und umweltfreundlichen öffentlichen Auftragsvergabe ungenutzt lässt", kritisierte AXEL VOGEL.